Entwicklung der Kita-Untersuchungen in der Stadt Leipzig (Anfrage 1101/14)

Anfrage zur Ratsversammlung am 19.03.2014

Die Kita-Untersuchung für alle Vierjährigen Kinder ist ebenso wie die Vorschuluntersuchung eine gesetzliche Pflichtleistung nach SächsKitaG. Anders als im Vorwort ausgeführt, werden aber nicht alle vierjährigen Kinder vom Gesundheitsamt untersucht. Seit dem Schuljahr 2010/11 ist die Zahl der untersuchten Kinder im Rahmen der Kita-Untersuchung der 4jährigen deutlich zurückgegangen, während die Betreuungszahlen in den Einrichtungen deutlich gestiegen sind (siehe DSV/3552, S. 10). Der Grund dafür ist, dass dem Gesundheitsamt die notwendigen personellen Ressourcen fehlen. Benannt werden Krankheitsausfälle und unbesetzte Stellen. Das verfügbare Personal wurde prioritär für die (für die Eltern) verpflichtenden Schuleingangsuntersuchungen eingesetzt.

Wir fragen daher an:

  1. Wie hat sich sowohl bei den Kita-Untersuchungen als auch bei den Schuleingangsuntersuchungen das zahlenmäßige Verhältnis zwischen Arzt/Ärztin und laut SächsKitaG zu untersuchenden Kindern seit 2006/07 entwickelt?
  2. Wie wurde in den vergangenen Jahren dahingehend personell auf die wachsenden Kinderzahlen in Leipzig reagiert?
  3. Wie soll in den nächsten Jahren die Durchführung der Kita-Untersuchung an allen Kindertagesstätten personell und organisatorisch im Sinne der Pflichtleistung sichergestellt werden?
  4. Welche Nachhaltungen erfolgen seitens des Gesundheitsamt bei Eltern, deren Kinder nicht an den Vorsorgeuntersuchungen U2-U9 teilnehmen?

Die Antwort der Verwaltung hier zum Download.

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