Erbbaurecht, Konzeptvergabe und kooperatives Wohnen: Grüne begrüßen Modellprojekt von Stadt und LWB!
Pressemitteilung vom 29. März 2017
In der Pressemeldung der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH (LWB) heißt es: „Mit der Bereitstellung von zwei Grundstücken in Erbbaurecht unterstützt die LWB ein Modellprojekt des Amtes für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung (ASW) zur Stärkung des innerstädtischen kostensparenden und kooperativen Wohnens.“
Dazu Stadtrat Tim Elschner, stadtentwicklungspolitischer Sprecher der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen:
„Vor dem Hintergrund der prosperierenden Bevölkerungsentwicklung kommt den städtischen Flächenreserven im Leipziger Stadtgebiet verstärkt eine Schlüsselfunktion zu. Der Umgang mit der Ressource Grund und Boden stellt insofern für die Stadt Leipzig eine erhebliche Herausforderung dar. Meine Fraktion ist der Auffassung, dass die Stadt Leipzig sich künftig mit ihren Flächen nicht mehr an dem ungebremsten Preiswettbewerb um Grundstücke auf dem komplexen und mittlerweile auch umkämpften Immobilienmarkt beteiligen sollte. Vielmehr sollen Nachhaltigkeit, Qualitätssicherung und kommunale Zweckerfüllung mit dem Aspekt der Bezahlbarkeit verbunden werden. Vor dem Hintergrund zunehmender Flächenknappheit ist es uns wichtig, diesen kommunalen Gestaltungsspielraum auch für nachfolgende Generationen sicherzustellen.
Dieser Ansatz lässt sich unseres Erachtens im Sinne eines nachhaltigen Portfoliomanagements dadurch verfolgen, dass städtische Grundstücke grundsätzlich nicht mehr verkauft, sondern im Erbbaurecht zur Verfügung gestellt werden. Neue Untersuchungen der Münchener Stadtverwaltung kommen jüngst zu dem Ergebnis, dass die Vorteile in Bezug auf eine grundsätzliche Vergabe im Erbbaurecht die Nachteile überwiegen.
Mit Blick auf die noch im April vom Stadtrat zu beschließenden neuen Eigentümerziele der LWB begrüßen wir deshalb ausdrücklich dieses Modellprojekt von Stadt und kommunaler Wohnungs- und Baugesellschaft, welches im Sinne des Wohnungspolitischen Konzeptes die Konzeptvergabe zielführend zur Anwendung bringt.“
Zwei Ergänzungsvorschläge der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen zu den neuen Eigentümerzielen der LWB: Transparenz schaffen und bezahlbares Wohnen sichern!
In Bezug auf die anstehende Aktualisierung der Eigentümerziele der LWB schlägt die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vor, dass der Oberbürgermeister beauftragt werden solle, zum einen eine öffentliche Informationsvorlage über die Entwicklung der (durchschnittlichen) Nettomieten der letzten acht Jahre und zum anderen, beginnend mit dem Jahr 2018, einmal jährlich eine solche Informationsvorlage getrennt nach Wohnungen mit Mietpreisbindung und Wohnungen ohne Mietpreisbindung dem Stadtrat vorzulegen.
Dazu Stadtrat Elschner: „Mit diesem Vorschlag wollen wir erreichen, dass die Mietpreisentwicklung bei der LWB besser nachvollzogen werden kann, denn wie in der Präambel beschrieben, ist die LWB „ein Instrument zur praktischen Umsetzung sozial-, wohn- und stadtentwicklungspolitischer sowie ökologischer Ziele des wohnungspolitischen Konzeptes“. Wir erhoffen uns, dass durch ein Mehr an Transparenz die Wirksamkeit des wohnungspolitischen Instrumentes „LWB“ insgesamt besser überprüft werden kann.“
Laut den neuen Eigentümerzielen der LWB sollen Modernisierungsmaßnahmen im mietpreisgünstigen oder mittelpreisigen Bestand grundsätzlich nur in dem Maße durchgeführt werden, dass die Bestände auch nach der Sanierung im gleichen Marktsegment gehalten werden können.
Die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen begrüßt dieses Vorgehensziel, hält allerdings folgende klarstellende Ergänzung für zielführend: „Hierzu ist es notwendig, den betreffenden Wohnungsbestand durch Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen auf einem zeitgemäßen Stand (d.h. keine Luxussanierung) zu halten.“
In diesem Zusammenhang soll nach unserer Auffassung des Weiteren klarstellend ergänzt werden, dass die LWB in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat dann ein frühzeitiges „Beteiligungsverfahren“ über eine sozial-/mieterverträgliche Modernisierung durchführt, wenn eine größere Anzahl von Wohnungen (ab 50 Wohneinheiten) in einem Quartier einer umfassenden Sanierung/Modernisierung bedürfen, denn bei zu sanierenden größeren Wohnquartieren sind Mieterinnen und Mieter frühzeitig einzubinden. Alle Sanierungsschritte und Bedingungen für die Mieterinnen und Mieter sollen transparent in dem „Beteiligungsverfahren“ aufgezeigt werden.
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