Erhöhung der Mittel zur Förderung der Vereine und Verbände im Umweltbereich

Änderungsantrag zum Entwurf des Doppelhaushaltes 2021/22

Der Ansatz für Zuwendungen auf dem Gebiet des Umwelt- und Naturschutzes nach Fachförderrichtlinie im Bereich Amt für Umweltschutz wird 2021 und 2022 um je 100.000 Euro erhöht.
Ab 2023 erfolgt eine jährliche Dynamisierung der Fördersumme um 5%.

Sachverhalt:
Die Fördermittel im Fachbereich Umwelt- und Naturschutz waren in den letzten Jahren jeweils deutlich überzeichnet, so dass nicht alle sinnvollen Projekte gefördert und unterstützt werden konnten. Um der enormen Bedeutung des Themenbereichs Rechnung zu tragen, sind die Mittel dynamisch zu erhöhen. Vorausschauende Umweltpolitik reduziert die gesellschaftlichen Folgekosten einer unzureichenden Umweltpolitik.
Im vergangenen Jahr konnten eine Reihe von Projekten pandemiebedingt nicht wie geplant durchgeführt werden. Entsprechend sollte daher die Förderung für das laufende Jahr einmalig um 100.000 Euro zusätzlich erhöht werden

Beschluss der Ratsversammlung am 31. März 2021

Dem Ziel des Antrages wurde sinngemäß im Rahmen der Beschlussfassung des Antrages "Mittel für ehrenamtlichen Klimaschutz" wie folgt entsprochen:

Für die Unterstützung des ehrenamtlichen Klimaschutzes im Rahmen der Fachförderung werden im Jahr 2021 zusätzliche Mittel i. H. v. 150.000 EUR und im Jahr 2022 zusätzliche Mittel i. H. v. 250.000 EUR bereitgestellt.

Mit diesen Haushaltsmitteln sind die Bürgereinwände:
BE 0065/21/22 (Klimaschutz offen kommunizieren),
BE 0066/21/22 (Proaktive Bürgerbeteiligung beim Klimaschutz),
BE 0069/21/22 (Klimaanpassung effektiv in der Verwaltung verankern),
BE 0139/21/22 (Energiestandort Leipzig mit einem Naturschutzangebot verbinden) und
BE 0140/21/22 (Solarzellen)

erneut fachlich zu prüfen und der Mitteleinsatz für Projekte im Bereich Klimawandel und Klimaanpassung zu priorisieren. Die vorgenannten Bürgereinwände werden unter den A 0170/21/22 subsumiert. Das Referat Nachhaltige Entwicklung und Klimaschutz verfügt über keine eigene Fachförderrichtlinie, weshalb die Mittelverwendung über die bestehende Fachförderrichtlinie des Amtes für Umweltschutz favorisiert wird, um einen zeitnahen, effektiven Mittelabfluss sicherzustellen. Die fachliche Prüfung und Bewertung der diesbezüglichen Förderanträge wird durch das Referat Nachhaltige Entwicklung und Klimaschutz erfolgen.

Hinweis: Nachhaltiges Leipzig wird darunter subsumiert.

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