Erhaltung der Schulbibliotheken in der bisherigen Form (Antrag 92/10)

Beschlussvorschlag:

Der Erhalt von Stellen in den Schulbibliotheken wird durch die Stadt Leipzig aktiv unterstützt. Insbesondere sind die Schulbibliotheken weiterhin mit gefördertem Personal auszustatten, mindestens wie bisher.

Begründung:

Die Bedeutung der Schulbibliotheken als Kultur- und Lernorte im Lebensumfeld der SchülerInnen, ist als hoch einzuordnen und entsprechend zu priorisieren. Für den Erhalt der Schulbibliotheken ist die Personalausstattung grundlegend bedeutsam. Die Stadt sollte weiterhin dafür sorgen, dass die umfänglichen Anträge zur Arbeitsstellenförderung von ihr gestellt und nicht den unterschiedlich ausgestatteten Schulfördervereinen überlassen bleiben. Darüber hinaus sollte die Stadt ihre Ressourcen einsetzen, um beim Land geeignet auf die Ausfinanzierung der Schulbibliotheksstellen hinzuwirken.

Beschluss der Ratsversammlung vom : 18.11.2010
Status : beschlossen

 

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