Erhöhung der Schülerpauschale für Lernmittel (Antrag 428/13)
Beschlussvorschlag:
Die Schülerpauschale für Lernmittel ist auf die mindestens benötigte und bereits vereinbart gewesene Summe von 40 EUR pro Schüler/Jahr zu erhöhen.
Der Mehrbedarf ist entsprechend des Stadtratsbeschlusses (RBV1383-/12) durch Umverteilung der Mittel in den laufenden Haushalt des Produktes einzustellen.
Begründung:
Am 17. April 2012 beschloss das Oberverwaltungsgericht Bautzen, dass die Kommunen als Schulträger in Auslegung des § 38 Sächs. SchulG "Schulgeld und Lernmittelfreiheit" verpflichtet sind. Am 17. Oktober 2012 beschloss der Stadtrat daraufhin die überplanmäßigen Aufwendung gemäß § 79 (1) SächsGemO für das Haushaltsjahr 2012 in Höhe von 1.380.000 EUR. Für 2013 war zunächst die gleiche Summe vorgesehen.
Der Gesamtbetrag ergab sich aus der ermittelten Schülerzahl und einer von der Verwaltung als realistisch angesehenen Schülerpauschale von 40 EUR Schüler/Jahr. Obwohl sogar im Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule erhebliche Bedenken geäußert wurden, dass die Summe zu gering angesetzt ist - der sächsiche Städte- und Gemeindetag empfiehlt eine Pauschale von 50 EUR - die Verwaltung eigenmächtig und gegen diese Bedenken lediglich eine Pauschale von 29 EUR pro Schüler/Jahr im Haushalt bereit gestellt. Die Kopierkosten wurden statt mit 5 EUR pro Schüler/Jahr auf nur einen einzigen Euro herabgesetzt.
Nach der Grundsatzentscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichtes ist es eine kommunale Pflichtaufgabe, die erforderlichen Lernmittel für die Schüler bereitzustellen, diesem Beschluss müssen wir als Stadt in ausreichendem Maße nachkommen. Die Schulen müssen auch ihrem Auftrag nachkommen, Bildung zu vermitteln, was aber ohne ausreichende finanzielle Mittel für Arbeitshefte in der erforderlichen Qualität nicht möglich ist. Seit Jahren sparen wir an der Bildung unserer Kinder. Angefangen vom Sanierungsstau in Schulen bis in zu fehlenden Lehrkräften und einem sich daraus ergebenden Unterrichtsausfall. Jetzt geht es bei den erforderlichen Lernmitteln weiter. Wir können nicht über Fachkräftemangel klagen, wenn wir schon zu Beginn der Schulausbildung unserer Kinder das Minimalprinzip anwenden. Wir wollen gut ausbildete Kinder, denn sie sind die Zukunft unserer Stadt. Um eine dramatische Reduzierung der Unterrichtsqualität zu vermeiden, müssen die Mittel für Arbeitshefte bedarfsgerecht bereitgestellt werden.
Insofern sehen wir auf Grund der Fehlplanung der Verwaltung in dieser Ausgabenposition dringenden Korrekturbedarf.