Erhöhung der Schülerpauschale für Lernmittel (Neufassung Antrag 428/13)

gemeinsamer Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und SPD

Beschlussvorschlag:

Die Schülerpauschale für Lernmittel ist auf die mindestens benötigte und bereits vereinbart gewesene Summe von 40 EUR pro Schüler/Jahr zu erhöhen.
Der Mehrbedarf ist entsprechend des Stadtratsbeschlusses (RBV1383-/12) durch Umverteilung der Mittel in den laufenden Haushalt des Produktes einzustellen.
Zur Absicherung des beginnenden Schuljahres 2013/14 werden aus dem Haushalt der Stadt Leipzig 2013 zusätzlich 15 EUR und somit 45 EUR pro Grundschüler/in für Lernmittel - präzise Arbeitshefte und Kopien - zur Verfügung gestellt.

Für das kommende Haushaltsjahr 2014 werden 65 EUR für Schüler/innen und Förderschüler/innen der Klassen 1-4, 75 EUR in den Klassen 5-10 (Sekundarstufe I) und 80 EUR für Schüler/innen der Klassen 11 und 12 (Sekundarstufe II) im Plan angesetzt.

Begründung:
Am 17. April 2012 beschloss das Oberverwaltungsgericht Bautzen, dass die Kommunen als Schulträger in Auslegung des § 38 Sächs. SchulG "Schulgeld und Lernmittelfreiheit" verpflichtet sind. Am 17. Oktober 2012 beschloss der Stadtrat daraufhin die überplanmäßige Aufwendung gemäß § 79 (1) SächsGemO für das Haushaltsjahr 2012 in Höhe von 1.380.000 EUR. Für 2013 war zunächst die gleiche Summe vorgesehen.

Der Gesamtbetrag ergab sich aus der ermittelten Schülerzahl und einer von der Verwaltung als realistisch angesehenen Schülerpauschale von 40 EUR pro Schüler/Jahr. Obwohl sogar im Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule erhebliche Bedenken geäußert wurden, dass die Summe zu gering angesetzt ist - der Sächsische Städte- und Gemeindetag empfiehlt eine Pauschale von 50 EUR - hat die Verwaltung eigenmächtig und gegen diese Bedenken lediglich eine Pauschale von 29 EUR pro Schüler/Jahr im Haushalt bereit gestellt. Die Kopierkosten wurden statt mit 5 EUR pro Schüler/Jahr auf nur einen einzigen Euro herabgesetzt.

Nach der Grundsatzentscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichtes ist es eine kommunale Pflichtaufgabe, die erforderlichen Lernmittel für die Schüler bereitzustellen, diesem Beschluss müssen wir als Stadt in ausreichendem Maße nachkommen. Die Schulen müssen auch ihrem Auftrag nachkommen Bildung zu vermitteln, was aber ohne ausreichende finanzielle Mittel für Arbeitshefte in der erforderlichen Qualität nicht möglich ist. Seit Jahren sparen wir an der Bildung unserer Kinder. Angefangen vom Sanierungsstau in Schulen bis hin zu fehlenden Lehrkräften und dem sich daraus ergebenden Unterrichtsausfall. Jetzt geht es bei den erforderlichen Lernmitteln weiter. Wir können nicht über Fachkräftemangel klagen, wenn wir schon zu Beginn der Schulausbildung unserer Kinder das Minimalprinzip anwenden. Wir wollen gut ausbildete Kinder, denn sie sind die Zukunft unserer Stadt. Um eine dramatische Reduzierung der Unterrichtsqualität zu vermeiden, müssen die Mittel für Arbeitshefte bedarfsgerecht bereitgestellt werden.
Insofern sehen wir auf Grund der Fehlplanung der Verwaltung in dieser Ausgabenposition dringenden Korrekturbedarf.

Beschluss der Ratsversammlung vom 18. September 2013:

einstimmig angenommen bei 2 Stimmenthaltungen

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