Es hilft nur die Straße – §219a muss aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden

Pressemitteilung vom 20. Dezember 2018

Zur gestrigen Kundgebung am Richard-Wagner-Platz (Leipzig) „Weg mit §219a! Für das Recht auf legale, sichere und kostenfreie Abtreibung!“ äußert sich Dr. Gesine Märtens, Stadträtin und gleichstellungspolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

„Wir Grünen setzen uns klar für Informationsfreiheit und damit die Abschaffung des §219a ein. Für Ärztinnen und Ärzte muss es auch ohne negative Folgen möglich sein, Patientinnen über ihre Leistungen zu informieren. Schwangere sollen einfach herausfinden können, welche Ärztinnen und Ärzte einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen und mit welcher Methode.“

Der gegenwärtige „Kompromiss“ der Großen Koalition im Bund entschärft nicht die Kriminalisierung der Ärztinnen und Ärzte. Weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit verschlechtert sich stattdessen die Versorgungslage in vielen Regionen merklich. Die medizinische Ausbildung auf diesem Gebiet ist unzureichend. In den letzten 15 Jahren ist die Zahl der Praxen und Kliniken, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, um mehr als ein Drittel gesunken.

Dr. Märtens: „Die Frauen in Polen und Irland haben es uns vorgemacht. Wir müssen unseren Willen auf die Straße bringen. Die aktuelle Gesetzgebung ist frauenfeindlich. Sie unterstellt, Frauen könnten Informationen nicht selbst bewerten, keine verantwortungsvolle Entscheidung treffen und bringt damit Misstrauen gegenüber Frauen zum Ausdruck. Die Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch solle deshalb allein bei der Frau liegen. Wir haben das Recht, über unseren Körper selbst zu entscheiden.“

Davon unangetastet muss das Recht jeder Schwangeren auf eine unabhängige Konfliktberatung bleiben, denn keine macht sich die Entscheidung leicht.

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