Europäische Mobilitätswoche in Leipzig für 2022 sichern

Gemeinsamer Änderungsantrag zum Entwurf des Doppelhaushaltes 2021/22 der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und die Linke

Zur Durchführung der Europäische Mobilitätswoche sind Mittel in Höhe von 150.000 € analog der Vorjahre für 2022 fortführend einzustellen.
Zudem ist ½ VZÄ unbefristet ab 2021 zur Begleitung der Durchführung und Abwicklung der Mittel gemäß Fachförderrichtlinie einzurichten.

Begründung:

Das seitens VTA erarbeitete Konzept zur Weiterentwicklung der Europäischen Mobilitätswoche sowie die dazugehörige Fachförderrichtlinie werden im 1. Halbjahr 2021 vorliegen. Um die bislang sehr erfolgreichen Teilnahmen der Stadt Leipzig an der Europäischen Mobilitätswochen fortzuführen und Konzept sowie Fachförderrichtlinie umzusetzen, ist die Mittelbereitstellung für die Europäische Mobilitätswoche auch in 2022 sowie fortführend nötig.
Zudem ist eine ½ VZÄ unbefristet ab 2021 einzurichten, um die Durchführung der Europäischen Mobilitätswoche gemäß dem zu erarbeitenden Konzept zu begleiten sowie die Fachförderrichtlinie auch umzusetzen.

Beschluss in der Ratsversammlung am 31. März 2021

Der Antrag wurde hinsichtlich der beantragten Stellenanteile mit 28/35/0 Stimmen abgelehnt.

Beschlossen wurde hierzu lediglich der Änderungsantrag der SPD-Fraktion im Sinne der Verwaltungsmeinung:

Über die Bereitstellung weiterer finanzieller Mittel über 2021 hinaus ist in Abhängigkeit des seitens der Verwaltung vorzulegenden Weiterentwicklungskonzpetes für die Europäische Mobilitätswoche zu entscheiden. Über eine Verstetigung der Mittelbereitstellung über 2021 hinaus sollte auf Basis des seitens des VTA vorzulegenden Weiterentwicklungskonzeptes für die Europäische Mobilitätswoche erfolgen und ist daher unterjährig in 2022 bzw. im Rahmen der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2023/2024 entschieden werden.

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