Förderung Solidarisches Gesundheitszentrum Leipzig e. V.
Gemeinsamer Änderungsantrag zum Entwurf des Doppelhaushaltes 2021/22 der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und
Die Stadt fördert das interprofessionelle Stadtteilgesundheitszentrum in Trägerschaft des "Solidarische Gesundheitszentrum Leipzig e.V." mit einer Fördersumme von jeweils 71.000 Euro in 2021 und 2022. Dafür wird das Budget zur Finanzierung Freier Träger Gesundheitsamt erhöht.
Begründung:
Zahlreiche Studien belegen, dass die sogenannten sozialen Determinanten wie z. B. Wohn-, Arbeits- und Umweltbedingungen einen großen Einfluss auf die Gesundheit haben. Soziale und gesundheitliche Ungleichheit sind untrennbar miteinander verknüpft. Dem kann nur in Form einer interdisziplinären bedarfsorientierten Versorgung in den Lebenswelten der Menschen begegnet werden. Das solidarische Gesundheitszentrum Leipzig e. V. hat Anfang 2020 in Leipzig-Schönefeld ein Stadtteilgesundheitszentrum eröffnet, in dem langfristig neben verhaltens- und verhältnisorientierten Präventionsansätzen auch Angebote der medizinischen, psychologischen und sozialen Versorgung stattfinden sollen.
Die Unterbringung der unterschiedlichen Disziplinen in einem Nachbarschaftszentrum ermöglicht eine kontinuierliche Zusammenarbeit, verkürzt die Wege der Nutzer*innen und bietet einen sozialen Treffpunkt. Derzeit wird diese Arbeit fast ausschließlich ehrenamtlich geleistet. Für die Weiterentwicklung des Zentrums und der Angebote sollen Sachkosten in Höhe von ca. 14.500 € p.a. sowie Personalkosten in Höhe von ca. 56.000 € p.a. (drei Stellen Projektkoordination a 16 h/Woche) gefördert werden.
Beschluss der Ratsversammlung am 31. März 2021
Der Antrag wurde so beschlossen.
Bericht zum Stand der Umsetzung vom 15.06.2022:
Das Budget zur Finanzierung Freier Träger Gesundheitsamt wurde um die dem Beschluss entsprechende Fördersumme i. H. v. 71.000,- EUR für das Solidarische Gesundheitszentrum Leipzig e. V. erhöht. Für 2021 wurde eine anteilige Fördersumme i. H. v. 40.362,14 EUR ausgezahlt, da der Verein seine Arbeit erst zum 01.09.2021 aufgenommen hat. Für das Jahr 2022 erging am 15.03.2022 der Zuwendungsbescheid in Höhe von 70.953,99 EUR an den Träger.
Zwischenbericht zum Stand der Umsetzung vom 27.05.2024
in Arbeit
Sachstand
Die zusätzlichen Mittel i. H. v. jeweils 80.000 EUR wurden in den Haushalt des Gesundheitsamtes für die Jahre 2023 und 2024 eingestellt. Die Abstimmung zwischen Antragssteller mit Gesundheitsamt und Sozialamt ist erfolgt.
Der Antrag für das Jahr 2023 wurde unverzüglich nach Genehmigung des Doppelhaushalts 2023/2024 beschieden.
Der Zuwendungsantrag für das Jahr 2024 ist am 14.09.2023 im Gesundheitsamt eingegangen. Nach erfolgter Antragsprüfung wird die Zuwendung zeitnah beschieden.