Fast zehn Jahre später: Grüne Leipzig begrüßen Öffnung für gemeinsame Mensch Tier-Bestattungen in Sachsen
Pressemitteilung vom 26. März 2026
Foto: Martin JehnichenDie Leipziger Stadtratsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßt die von der sächsischen Staatsregierung vorgelegte Novelle des Bestattungsgesetzes, die künftig gemeinsame Bestattungen von Menschen und ihren Haustieren ermöglicht. Damit setzt der Freistaat fast zehn Jahre später ein Anliegen um, das die Bündnisgrünen in Leipzig bereits 2017 mit einem Antrag zu gemeinsamen Mensch‑Haustier-Bestattungen auf kommunalen Friedhöfen auf den Weg gebracht hatten – damals noch ohne Mehrheit im Stadtrat.
„Viele Menschen verbringen einen großen Teil ihres Lebens mit ihren Haustieren – oft sind Hund, Katze und Co. die letzten engen Wegbegleiter“, heißt es im Antrag von 2017, mit dem die Fraktion forderte, die Leipziger Friedhofssatzung so zu ändern, dass die Asche eines Haustiers im Grab der Halterin oder des Halters beigesetzt werden kann. „Genau diesen Wunsch greift die jetzt vorgelegte Reform des sächsischen Bestattungsrechts endlich auf“, erklärt Stadträtin Anne Vollerthun, ordnungspolitische Sprecherin der Fraktion.
Der vom Kabinett freigegebene Entwurf für ein neues Sächsisches Bestattungsgesetz sieht vor, dass Menschen künftig gemeinsam mit ihren Haustieren bestattet werden können. Nach den jetzt veröffentlichten Informationen soll die Asche eines Haustiers im Rahmen einer Feuerbestattung als Beigabe im menschlichen Grab beigelegt werden dürfen – Tierkörper selbst bleiben auf regulären Friedhofsflächen weiterhin ausgeschlossen. Damit reagiert der Freistaat auf die gewachsene gesellschaftliche Akzeptanz für Mensch‑Tier‑Bestattungen, die bereits 2016 in einer bundesweiten Umfrage von Aeternitas mit einer Zustimmungsquote von rund 49 Prozent sichtbar wurde und auf die die bündnisgrüne Fraktion schon damals verwiesen haben.
Anne Vollerthun: „Dass wir in Leipzig 2017 mit unserem Vorstoß an einer ablehnenden Haltung der Stadtratsmehrheit und auch der Verwaltung gescheitert sind, war ein Rückschlag – umso mehr freuen wir uns, dass die Landesregierung nun den Weg für eine moderne, lebensnahe Bestattungskultur freimacht.“
Schon damals hatte die Verwaltung eingeräumt, dass sich die Bestattungskultur in Richtung mehr Individualität und naturnaher Formen verändert. Mensch‑Tier‑Bestattungen sollten jedoch lediglich probeweise auf nur einem städtischen Friedhof in der Gemarkung Anger, anliegend an den Ostfriedhof auf einem separaten Gräberfeld möglich gemacht werden. Inzwischen zeigen Beispiele aus anderen Kommunen und Bundesländern – von Görlitz über Essen bis hin zu Großstädten wie Hamburg –, dass gemeinsame Bestattungen von Menschen und Haustieren praktisch und gesellschaftlich akzeptiert auf allen Friedhöfen umgesetzt werden können.
Die Fraktion sieht in der Gesetzesnovelle einen wichtigen Schritt zu mehr Wahlfreiheit und Respekt vor vielfältigen Lebensentwürfen. „Wenn Tiere für viele Menschen zur Familie gehören, dann muss sich das auch im Bestattungsrecht widerspiegeln. Die Möglichkeit, die Asche eines Haustiers im eigenen Grab beisetzen zu lassen, nehme Rücksicht auf die enge emotionale Bindung, ohne die Würde des Menschen, die Totenruhe oder den öffentlichen Charakter der Friedhöfe in Frage zu stellen. Sobald das neue Landesrecht in Kraft ist, erwarten wir, dass die Friedhofssatzung angepasst und auf den Leipziger Friedhöfen unkompliziert Angebote für gemeinsame Mensch‑Tier‑Bestattungen geschaffen werden“, so Anne Vollerthun abschließend.
Ziel sei es, ausgewiesene Bereiche und klare Regelungen zu schaffen, die sowohl den Wünschen der Tierhalterinnen und Tierhalter als auch den Bedürfnissen derjenigen Rechnung tragen, die diese Form der Bestattung nicht nutzen möchten.
Hintergrund:
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Leipziger Stadtrat hatte im März 2017 beantragt, die städtische Friedhofssatzung so zu ändern, dass gemeinsame Bestattungen von Menschen und Haustieren auf kommunalen Friedhöfen ermöglicht werden. Die Verwaltung empfahl damals die Ablehnung mit Verweis auf offene rechtliche Fragen und die Notwendigkeit weiterer Prüfung; der Antrag fand bereits in den Vorberatungen in den betreffenden Ausschüssen keine Mehrheit und wurde in der Ratsversammlung nach einer Rede des damaligen Stadtrates Norman Volger zurückgezogen.
Mit der nun vorliegenden Novelle des Sächsischen Bestattungsgesetzes, die unter anderem Mensch‑Tier‑Bestattungen, neue naturnahe Formen der Beisetzung sowie mehr Vielfalt bei religiösen Bestattungsformen vorsieht, schafft die Staatsregierung erstmals einen klaren landesweiten Rahmen für diese Wünsche.