Finanzierung der Kindertagespflege in der Stadt Leipzig 2013 ff. (Änderungsanträge zur Drucksache)

Wir beantragen folgende Änderungen und Ergänzungen zur Verwaltungsvorlage:

Änderungsvorschlag:


1. Die Finanzierung der Kindertagespflege wird wie folgt angepasst:
Punkt 2: Altersvorsorge

Die Beiträge zur Altersvorsorge werden pro Kind und Monat mit Wirkung zum 01.01.2013 pauschal mit 39,80 EUR nachweisfrei abgegolten bei einer Neunstundenbetreuung gemäß § 23 Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII.
Für eine zusätzliche private Alterssicherung erfolgt auf Nachweis die hälftige Erstattung bis zu einem Beitrag von 100 EUR pro Monat.

Begründung:

Der Sächsische Städte- und Gemeindetag hat in seiner Empfehlung zur Finanzierung von Tagespflegepersonen auch die Förderung der privaten Altersvorsorge in Höhe von bis zu 100 EUR pro Monat empfohlen, beschränkt dies aber auf bereits bestehende Verträge. Zweifellos ist die Altersvorsorge zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung zwingend notwendig, da Tagespflegepersonen sonst vor perspektivisch großen Problemen stehen, da sie sich zu wenige Rentenpunkte aus der gesetzlichen Rentenversicherung erarbeiten können. Eine Förderung, welche sich auf bestehende Verträge beschränkt, ist jedoch aufgrund des Allgemeinen Gleichheitsgrundsatzes kritisch zu sehen, da es neue Tagespflegepersonen, welche eine private Altersvorsorge abschließen, von einer Förderung ausgrenzt.

Änderungsvorschlag 2

Punkt 2 wird wie folgt geändert:

Der Oberbürgermeister erarbeitet eine Neuordnung der finanziellen Vergütung von Tagespflegepersonen, welche sich am wissenschaftlichen Diskurs zur leistungsorientierten Vergütung orientiert und anhand mehrerer Qualifikationsstufen eine finanzielle Staffelung der monatlichen Geldleistung vorsieht. Diese wird dem Stadtrat bis zum 2. Quartal 2014 vorgelegt.

Begründung:

Eine leistungsorientierte Vergütung hat zum Ziel, dass Tagespflegepersonen anhand ihrer fachlichen Qualifikation finanziell gewürdigt werden. Dabei haben die Tagespflegepersonen die Möglichkeit durch zusätzliche Weiterbildungen, welche das gesetzlich vorgeschriebene jährliche Minimum übersteigen, sich höhere Vergütungsstufen zu erarbeiten. Dies schafft einerseits einen zusätzlichen Weiterbildungsanreiz, andererseits öffnet es die Tagespflege auch für Fachkräfte wie bspw. ErzieherInnen oder auch Pädagogen.


Ergänzungsvorschlag

Beschlussvorschlag 1 wird wie folgt ergänzt:
Punkt 1: Höhe der laufenden Geldleistung

Ab 01.01.2014 erfolgt eine Dynamisierung der monatlichen Geldleistung jeweils in Höhe und Datum synchron zu den für die Stadtverwaltung der Stadt Leipzig gültigen Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes.

Begründung:

Für das Jahr 2014 muss die laufende monatliche Geldleistung parallel zum TVÖD dynamisiert werden, um eine Schlechterstellung der Tageseltern gegenüber Erzieherinnen und Erziehern durch steigende Lebenshaltungs- und Betriebskosten zu vermeiden. Der Großteil der Tagesmütter und -väter sind nicht über Freie Träger sondern über die Kommune bzw. den VKKJ tätig, sodass eine Orientierung am TVÖD notwendig ist. Eine jährliche Anpassung der Geldleistung trägt deutlich stärker den Gegebenheiten Rechnung als eine zwei- oder dreijährige Überprüfung.

in der Ratsversammlung am 13.12.2012

 

Beschlussstatus:

von der Verwaltung übernommen

 

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