Förderprogramm für Balkonsolargeräte kommt endlich – aber mit Hürden

Foto: Martin Jehnichen

Pressemitteilung vom 1. Juni 2023

Die Fraktion BÜNDNIS/90 DIE GRÜNEN ist erleichtert, dass die Stadtverwaltung es nach mittlerweile 2,5 Jahren endlich geschafft hat, eine Förderrichtlinie für Stecker-Solar-Geräte vorzulegen. Das Förderprogramm soll demnach vom Stadtrat am 5. Juli beschlossen werden und dann in Kraft treten. Im kommunalen Haushalt stehen jährlich 500.000 € zur Verfügung. Die Fraktion BÜNDNIS/90 DIE GRÜNEN war mittels eines vom Stadtrat beschlossenen Haushaltsantrages im Jahr 2021 Initiatorin dieses kommunalen Förderprogrammes.

Jürgen Kasek, Stadtrat und energiepolitischer Sprecher der Fraktion, sieht in der Förderrichtlinie für private, steckerfertige (Balkon-)Solar-Geräte einen wichtigen Schritt bei der urbanen Energiewende, aber auch noch einige Tücken, die aus Sicht der Fraktion im Ratsverfahren noch zwingend geklärt werden müssen:

„Wir schaffen eine klimaneutrale Energieversorgung in Leipzig nur, wenn wir auch die dezentrale Energiewende mit kleinteiligen Erneuerbaren Energie-Anlagen voranbringen. Dafür brauchen wir natürlich auch die Unterstützung unserer Leipziger Bürger*innen. Und die können wir mit dem Förderprogramm nun endlich auch finanziell dabei unterstützen. Leider hat es über zwei Jahre nach Beschluss des damaligen Antrages meiner Fraktion gedauert, bis die Verwaltung die Förderrichtlinie nunmehr zur Beratung vorlegt. In diesen reichlich zwei Jahren sind bei uns zahlreiche Anfragen von Bürger*innen eingetroffen, die ihre Investitionen aufgrund des lange geplanten Förderprogrammes immer wieder aufgeschoben haben.
Die nun veröffentlichte Förderrichtlinie wird den Start der Auszahlungen allerdings weiter verschieben. So wie es momentan angedacht ist, ist zu befürchten, dass in 2023 kaum ein gefördertes Balkonsolargerät in Betrieb gehen kann. Derzeit enthält die Förderrichtlinie noch einige Widersprüche und problematische Fristen. Da muss noch zwingend nachgebessert werden“, kündigt Kasek bereits einen Änderungsantrag der Fraktion an.

Hintergrund sind die in der Förderrichtlinie benannten Fristen. Demnach muss für den Erhalt der Förderung mit dem Kauf des Stecker-Solar-Gerätes bis zum Erhalt des Zuwendungsbescheids gewartet werden. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn ist grundsätzlich nicht möglich. So steht unter Punkt 7.3. der Förderrichtlinie: „Die Antragsteller müssen mit dem Beginn des Vorhabens warten, bis die Zuwendungsentscheidung mittels Zuwendungsbescheid getroffen wurde und haben mit Antragstellung zu erklären, dass mit dem Projekt noch nicht begonnen wurde.“ Außerdem dürfen Anträge nur bis 31.10. des jeweiligen Jahres gestellt und der Verwendungsnachweis muss spätestens bis 30.11. (Punkt 11.2) erbracht sein. Wie das für Anträge, die erst im Oktober gestellt werden, möglich sein soll, ist fraglich. Ziel soll sein, dass man bereits nach Antragstellung Stecker-Solar-Geräte erwerben und dafür eine Förderung erhalten kann.

Jürgen Kasek: „Momentan scheint noch nicht einmal klar zu sein, wie man – nach zweieinhalb Jahren des Wartens - in der Verwaltung dem erwartbar großen Antragsvolumen zu Beginn des Förderprogrammes begegnen will. Dann aber einen Maßnahmebeginn im Zeitraum zwischen Antragstellung und Bewilligung quasi auszuschließen, wird absehbar dazu führen, dass auch im dritten Jahr nach Beschluss kaum Anträge in eine Realisierung überführt werden können. Schuld an dieser Regelung ist die Rahmenrichtlinie der Stadt Leipzig, die solche Hürden aufbaut. Die in der Förderrichtlinie vorgesehene begründete Ausnahme muss demnach von der Ausnahme zum Standard werden. Momentan aber ist unklar, unter welchen Voraussetzungen Kauf und Inbetriebnahme im Zeitraum zwischen Antrag und Bescheid nicht zum Förderausschluss führen würde.
Meine Fraktion hat bereits 2021 im Zuge des Beschlusses unseres Haushaltsantrages zum beauftragten Förderprogramm auf die bereits existierenden Förderrichtlinien in Erlangen und Stuttgart verwiesen, nach denen ein vorzeitiger Maßnahmebeginn nach erfolgter Antragstellung unproblematisch möglich ist, ein Verwendungsnachweis kann ebenfalls in einer angemessenen Frist von ein bzw. zwei Jahren nachgereicht werden.“

Foto: Martin Jehnichen

Dr. Tobias Peter, Fraktionsvorsitzender und wohnungspolitischer Sprecher der Fraktion:

„Gut ist, dass in der Förderrichtlinie eine Sonderstellung von Menschen mit geringen Einkommen nicht enthalten ist. Ziel muss es selbstverständlich sein, so viele Menschen wie möglich für einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz zu gewinnen und die Förderung so unbürokratisch wie nötig und damit so niederschwellig wie möglich anzubieten. Die Förderrichtlinie muss allen Menschen offenstehen, um einen möglichst großen Effekt zu erzielen. Eine derartige Einschränkung würde nur dazu führen, dass das Förderverfahren sinnlos verkompliziert wird und am Ende des Jahres Mittel übrigbleiben, statt einen wirksamen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und alle Menschen auf diesem Weg aktiv mitzunehmen.
Insofern wäre es völlig inakzeptabel, wenn wir mit der Errichtung von potenziell geförderten Balkonsolargeräten erst in 2024 starten können und die 500.000 € im Haushalt 2023 somit wieder nicht in den Klimaschutz fließen würden. Hier werden wir bis zur Ratssitzung am 5. Juli Korrekturen vornehmen. Wir rufen in dem Zusammenhang auch alle Hauseigentümer*innen und Genossenschaften dazu auf, das Förderprogramm zu nutzen und ihre Mieter*innen proaktiv bei der Nutzung zu unterstützen!“

 

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