Frühzeitige Informationen durch Einrichtung einer zentralen Vorhabenliste (Antrag 01083)

Antrag vom 20.02.2015

Beschlussvorschlag

  1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, eine zentrale Vorhabenliste ähnlich dem Heidelberger Vorbild zu institutionalisieren, um Bürgerschaft und städtische Gremien frühzeitig zu informieren.
  2. Dazu legt sie dem Stadtrat eine Beschlussvorlage bis spätestens zum Ende des III. Quartals 2015 vor. Die in der Begründung des Antrages aufgeführten Aspekte sind hierbei zu berücksichtigen.

Begründung:

Die Stadt Leipzig stellt bereits in vielfältiger Weise Informationen über Vorhaben öffentlich dar. Dennoch ist es oft schwierig, sich frühzeitig zu informieren.  

Eine zentrale Vorhabenliste ähnlich dem Heidelberger Vorbild würde eine neue Form von Transparenz und Sichtbarkeit produzieren, indem sie frühzeitig, übersichtlich, verbindlich und barrierefrei durch Kurzdarstellungen Bürgerinnen und Bürger aber auch städtische Gremien (Stadtrat, Ortschaftsräte, Stadtbezirksbeiräte und Fachbeiräte) über gesamtstädtische oder stadtteilbezogene Vorhaben auf Basis von Beiträgen des Oberbürgermeisters in Bezug auf seinen Zuständigkeitsbereich, aller Fachämter und der städtischen Eigenbetriebe informiert. Gleichzeitig würde sie als Instrument der frühzeitigen Information Rückfragen und aktives Einbringen ermöglichen. Da zu aufgelisteten Projekten neben Fragen, sei es zum Vorhaben selbst oder auch zur Form der Bürgerbeteiligung, auch frühzeitig Anregungen abgegeben werden können, wären deshalb Ansprechpartner und Kontaktaufnahmemöglichkeit zu benennen. Eingegangene Stellungnahmen wären in einem Abwägungsprotokoll transparent zu machen. Datenrechtliche Belange zu berücksichtigen. Ferner könnte eine Verzahnung der zentralen Vorhabenliste mit dem Ratsinformationssystem der Stadt Leipzig zielführend sein.

Seit 2012 setzt Heidelberg mit der sog. Vorhabenliste neue Standards, indem zentrale Überlegungen zu geplanten Vorhaben spätestens drei Monate vor der Erstberatung in den städtischen Gremien öffentlich gemacht werden. Die Vorhabenliste wird ¼-jährlich aktualisiert. Außerdem lassen sich die Vorhaben auf der städtischen Webseite bequem nach Themen und Stadtteilen filtern. Darüber hinaus wird die Vorhabenliste in digitaler Form und in den Bürgerämter dargereicht. Die Veröffentlichungen erfolgen in leicht verständlicher Sprache. In der Vorhabenliste werden insbesondere Vorhaben aufgenommen, bei denen ein Interesse und/oder die Betroffenheit einer Vielzahl von Einwohnern unterstellt werden kann und/oder ein Bürgerbeteiligungsverfahren bereits vorgesehen ist.

Folgende Informationen würde eine Kurzdarstellung analog dem Heidelberger Vorbild zu einer Planung bzw. einem Vorhaben beinhalten:

Name des Projektes
Inhaltliche Beschreibung (Absicht der Planung, Planungserfordernis, Ziel des Vorhabens)
Politischer Beschluss zum Vorhaben/Projekt
Aktueller Bearbeitungsstand
Geplanter Zeitpunkt der Umsetzung / nächste Schritte
Kosten soweit bezifferbar
Betroffenes Gebiet
Schwerpunktmäßig betroffene Themen (z.B. Bauen / Wohnen, Stadtentwicklung / Stadtplanung, Kultur / Freizeit,  Wirtschaft etc.)
Ist Bürgerbeteiligung vorgesehen und wenn ja, welche Gestaltungsspielräume eröffnet das Bürgerbeteiligungsverfahren? Begründung, wenn keine Bürgerbeteiligung vorgesehen ist.
Weitere Informationen
Ansprechpartner / Kontaktmöglichkeit

Verwaltungsstandpunkt vom 7. Mai 2015 (Alternativvorschlag)

  1. Notwendigkeit, Eignung und Kosten einer zentralen Vorhabenliste werden im Rahmen des Antrag VI-A-01082 vorgeschlagenen Verfahrens geprüft.
  2. Zur Verbesserung der Transparenz, zu welchen Vorhaben welche Beteiligungsmöglichkeiten bestehen, werden 2015 die Internetseiten unter „Leipzig weiter denken“ mit Informationen und Verknüpfungen zu laufenden Beteiligungsverfahren in der gesamten Stadtverwaltung ausgebaut.


Sachverhalt:
Es liegen derzeit vier Anträge zu strategischen Fragen der Bürgerbeteiligung vor. Am weitestgehenden ist der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Nr. VI-A-01082, Fortschreibung der „Leitlinien zur Bürgerbeteiligung in der Stadt Leipzig“ - Bürgerbeteiligungssatzung. Die weiteren Anträge betreffen die „frühzeitige Information durch Einrichtung einer Vorhabenliste“  (VI-A-01083 / Fraktion Bündnis90/Die Grünen), die „Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit und des Stadtrates bei Objektplanungen des öffentlichen Raumes“ (VI-A-00952 / SPD-Fraktion) und die „Verbindliche Beteiligung beim Schulbau“ (A-00093/14 /  Fraktion Bündnis90/Die Grünen).

Die Vielzahl der unterschiedlichen Anträge zeigt den grundsätzlichen Regelungsbedarf in den beteiligungsrelevanten Aufgabenfeldern der Stadt auf. Denn Einzelentscheidungen mit unterschiedlichen Regeln und Standards zu Bürgerbeteiligung in den verschiedenen Aufgabenbereichen der Stadt führen nicht unbedingt zur besseren Einbindung der Bürgerinnen und Bürger in die kommunalen Planungs- und Entscheidungsprozesse. Vielmehr entsteht auch die Gefahr von Unklarheit und Intransparenz. Deshalb ergibt sich die Notwendigkeit für einen integrativen Ansatz der Bürgerbeteiligung innerhalb der Stadtverwaltung sowie mit Bürgerschaft und Politik (trialogisches Prinzip).

Die beantragte Einrichtung einer zentralen Vorhabenliste, deren Pflege in einer Halbmillionenstadt einen erheblichen Verwaltungsaufwand erfordert, ist in engem Zusammenhang mit den drei o.g. Anträgen zu sehen. Wie aktuelle Beispiele aus Heidelberg oder Wolfsburg zeigen, dient die Vorhabenliste nicht nur zur Verbesserung der Transparenz über städtische Planungen und Projekte. Sie ist auch verbunden mit verbindlichen Regelungen, wie Bürgerbeteiligung bei einem Vorhaben beantragt werden kann und nach welchen Standards diese erfolgt.

Daher wird hier auf den  Alternativvorschlag des Verwaltungsstandpunktes zum Antrag Nr. VI-A-01082 verwiesen. Der Entscheidung einer zentralen Vorhabenliste sollte in einem ersten Schritt eine Bestandsaufnahme und Stärken-/Schwächen-Analyse der Bürgerbeteiligung in Leipzig in den Jahren 2012 – 2015 und in einem zweiten Schritt die Erfahrungen anderer deutscher Städte mit systematischer Bürgerbeteiligung vorgeschaltet sein. In diesem Zusammenhang sollen auch Aufwand und Nutzen einer zentralen Vorhabenliste beleuchtet werden.

Die Ergebnisse werden in einer Stadtwerkstatt unter „Leipzig weiter denken“, an der Vertreterinnen und Vertreter der Stadtverwaltung, der Bürgerschaft und der Stadtratsfraktionen teilnehmen, im 1. Quartal 2016 diskutiert. Darauf aufbauend wird eine Vorlage zum weiteren Vorgehen und den notwendigen Ressourcen dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorlegt.

Unabhängig von diesem Vorgehen informieren die Internetseiten der Stadt Leipzig zu „Leipzig weiter denken“ jetzt schon zu den früheren und zu den laufenden Bürgerbeteiligungsprojekten. Ein Ausbau dieser Seiten zur Verbesserung der Transparenz und Information über laufende Beteiligungsverfahren und eine Verlinkung zu den entsprechenden Webseiten der Fachämter kann bereits im Laufe des Jahres 2015 erfolgen.

Beschluss der Ratsversammlung vom 17. Juni 2015:

einstimmig beschlossen im Sinne des Verwaltungsvorschlages

 

Umsetzungsbericht vom 25.10.2017

Im Frühjahr 2015 lagen drei Anträge zu strategischen Fragen der Bürgerbeteiligung vor. Neben dem Antrag für eine „frühzeitige Information durch Einrichtung einer Vorhabenliste  (VI-A-01083 / Fraktion Bündnis90/Die Grünen) sind dies die Anträge zur Fortschreibung der „Leitlinien zur Bürgerbeteiligung in der Stadt Leipzig - Bürgerbeteiligungssatzung (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Nr. VI-A-01082) und zu „Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit und des Stadtrates bei Objektplanungen des öffentlichen Raumes (VI-A-00952 / SPD-Fraktion).

Die Vielzahl der unterschiedlichen Anträge zeigte den grundsätzlichen Regelungsbedarf in den beteiligungsrelevanten Aufgabenfeldern der Stadt auf. Deshalb folgte der Stadtrat Mitte des Jahres in seinem o. g. Beschluss dem Verwaltungsstandpunkt und damit der Notwendigkeit für einen integrativen Ansatz zur Bilanzierung informeller (nicht gesetzlich vorgeschriebener) Beteiligungsprozesse der letzten drei Jahre.

Somit wurden für den Bilanzierungsprozess eine umfassende Bestandserhebung der Bürgerbeteiligung der Stadtverwaltung unter Berücksichtigung der Erfahrung anderer deutscher Städte und der fortlaufenden Einbindung des Forums Bürgerstadt Leipzig durchgeführt. Dessen Ergebnisse wurden im Mai 2016 ausgewertet und in einer Stadtwerkstatt unter „Leipzig weiter denken diskutiert.

Im Resultat wurde im April 2017 folgender Beschluss (Nr.: VI-DS-03335) im Stadtrat gefasst:
„Bilanzierung der informellen Bürgerbeteiligung der Stadtverwaltung mit den Beschlusspunkten

  1. Die Ergebnisse der Bilanzierung der informellen Bürgerbeteiligungsverfahren der Stadtverwaltung werden zur Kenntnis genommen
  2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt die Bausteine a) bis d) umzusetzen
  3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt den Stadtrat über die Weiterentwicklung regelmäßig zu informieren

Somit fallen unter Beschlusspunkt 2 folgende Bausteine:

a) ein Gesamtüberblick zu laufenden und geplanten Beteiligungen auf
b) ein Beteiligungskonzept für größere und mehrstufige Verfahren
c) die Verknüpfung von Beteiligung und Engagementförderung
d) die Neuorientierung des Stadtbüros

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