Fraktion begrüßt mit großer Freude den dauerhaften Erhalt des Botanischen Gartens im Oberholz

Pressemitteilung vom 22. März 2019

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Leipziger Stadtrat begrüßt mit großer Freude den dauerhaften Erhalt des Botanischen Gartens im Oberholz

Der Botanische Garten in Großpösna ist bisher im Besitz der Stadt Leipzig. Der Garten war 1936 als Lehrgarten für Drogisten angelegt worden und dient dem Anspruch des botanischen Lehrgartens bis heute. Mehr als 400 Pflanzenarten, aber auch lebende Tiere können hier besichtigt werden, der Garten ist ein beliebtes Ausflugsziel von Schulklassen im Rahmen des Fachunterrichts sowie von Studierenden.

In der Vergangenheit hatte es mehrmals Begehrlichkeiten von Firmen für den Aufkauf des  Botanischen Garten in Großpösna gegeben, die Leipziger Stadtverwaltung hatte die Veräußerung schon vorbereitet.

Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte sich 2008 gegen den Verkauf und die von der Stadt geplante Bebauung der Geländes gewehrt und das damals mittels Änderungsantrag erfolgreich mit abwenden können.

Seit 2008 war danach ein Pachtvertrag mit der Gemeinde Großpösna geschlossen worden, der den Erhalt und die Weiterentwicklung des Areals als Botanischer Lehrgarten festschrieb. Die Gemeinde Großpösna möchte den Botanischen Garten jetzt in ihren Besitz übernehmen und sichert die Beibehaltung der Nutzungsart vertraglich mit dem Kauf dauerhaft verbindlich zu.

Dazu äußert sich Stadträtin Annette Körner, damals umweltpolitische Sprecherin der Fraktion:

„Wir freuen uns, wenn die Gemeinde Großpösna jetzt den Botanischen Lehrgarten im Oberholz übernimmt und weiterhin wie auch schon als Pächterin verantwortlich um die positive Entwicklung des Gartens Sorge tragen wird. Wir begrüßen besonders die Vertragsbedingung, die die Zweckbestimmung und bei Nichteinhaltung ein Recht der Stadt Leipzig auf Wiederankauf festsetzt.

Somit werden langfristig durch den politischen Willen zum Erhalt des Botanischen Gartens im Oberholz die Begehrlichkeiten zur Vermarktung von diesem besonderen Grundstück ferngehalten und ein Ort des Naturerlebens und der Naturbildung erhalten.“

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