Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert Ausweitung des kommunalen Programms zur Entwicklung und Instandhaltung von Spielplätzen auch für Schulen und Kitas!

Pressemitteilung vom 7. April 2014

Michael Schmidt, familienpolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, erklärt zum eingereichten Stadtratsantrag der Fraktion:

"Die Situation zahlreicher Spielplätze an Schulen ist katastrophal. Vielfach wurden Spielgeräte gesperrt oder teilweise entfernt, weil eine gefahrlose Nutzung nicht mehr gewährleistet werden konnte und der TÜV keine Freigabe mehr erteilt. Eine Sanierung oder Erneuerung der Spielgeräte ist in den letzten Jahren auch nicht mehr geschehen, da die Verwaltungsspitze hierfür keinerlei Mittel mehr zur Verfügung stellte. Mit dem Haushaltsantrag unserer Fraktion im November 2013 haben wir es immerhin erreichen können, dass zunächst 50.000 EUR zur Verfügung gestellt werden, um nötigste Reparaturen und Erneuerungen umsetzen zu können. Ein Tropfen auf dem heißen Stein - es ist davon auszugehen, dass ein Vielfaches benötigt wird, um die Situation auf den schulischen Freiflächen wieder einigermaßen in den Griff zu bekommen und vor allem Grundschulkindern Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten außerhalb der Unterrichtszeit bieten zu können.

Für die öffentlichen Spielplätze in der Stadt Leipzig wurde 2012 ein Programm aufgestellt, wonach jährlich 250.000 EUR für die Instandhaltung und Entwicklung zur Verfügung gestellt werden. Bereits damals habe ich darauf hingewiesen, dass diese Summe nicht ausreicht, um den Sanierungsstau nachhaltig abzubauen, und gleichzeitig der wachsenden Anzahl der Kinder in unserer Stadt zu begegnen und neue Spielplätze zu entwickeln. Die Spielflächen in den Schulen wurden bei der Programmerstellung jedoch völlig außen vor gelassen, da sie einer anderen Zuständigkeit und damit verbunden auch einer anderen Prioritätensetzung innerhalb der Stadtverwaltung unterliegen. Hier muss dringend gehandelt, Zuständigkeiten zentralisiert und die notwendigen Finanzmittel erheblich aufgestockt werden.

Neben dem Beheben dringendster Mängel braucht es dafür zunächst eine grundlegende Bestandsaufnahme, denn selbst darüber scheint es innerhalb des zuständigen Schulamtes (Amt für Jugend, Familie und Bildung) keine Klarheit zu geben. Die notwendige Erhebung von Beständen, Mängeln und des Investitionsbedarfes muss anschließend ein verbindliches Investitionsprogramm folgen, welches mittelfristig ab 2018 mit dem bestehenden Programm der öffentlichen Spielplätze verknüpft wird. Ein Nebenher von Zuständigkeiten und somit das Bestehen von Spielplätzen erster und zweiter Klasse darf fortan nicht mehr geduldet werden!"

Die Fraktion hat vor dem geschilderten Hintergrund folgenden Stadtratsantrag eingereicht:

Antrag: V/A 533
Programm zur Instandhaltung und Entwicklung von Spielplätzen in Schulen und kommunalen Kitas 2015-17 auflegen

Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister erstellt bis zum 31.10.2014 eine Bestandsaufnahme der Spielplätze auf den Flächen kommunaler Schulen und Kitas und den damit verbundenen Investitionsbedarf.
  2. Im Ergebnis der Analyse wird ein Instandhaltungs- und Entwicklungsprogramm für Spielplätze in kommunalen Schulen und Kitas für die Jahre 2015-17 aufgelegt, welches bereits im Haushalt 2015 Berücksichtigung findet.
  3. In Anlehnung an das Instandhaltungs- und Entwicklungsprogramm für öffentliche Spielplätze wird rechtzeitig für die Zeit ab 2018 ein gemeinsames Anschlussprogramm initiiert.

Begründung:

Viele Spielplätze, vor allem in Grundschulen, sind extrem abgenutzt, teilweise bereits aus Sicherheitsgründen gesperrt oder abgebaut. Investitionsmittel in die Erneuerung dieser Spielanlagen wurden in den vergangenen Jahren nicht ausreichend zur Verfügung gestellt, sodass mittlerweile ein gefühlt großer Sanierungsstau aufgelaufen ist. Um vor allem an Grundschulen wieder ein entsprechend Erholungs-/Bewegungs- und Spielangebot bereitstellen zu können, ist die grundlegende Sanierung von Spielflächen notwendig. Eine Bestands-aufnahme des Investitionsumfangs ist dabei unumgänglich, um ein mehrjähriges Programm aufzulegen, welches den entstandenen Sanierungsstau schrittweise abbauen soll.

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