Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Umsetzung von lärmmindernden Anordnungen an der Brücke Riebeckstraße gefordert

Pressemitteilung vom 7. November 2013

Stadtbezirksbeirat in Ost, Stephan Stach: Mit wenig Aufwand entlastende Effekte für das Gebiet erreichen

Die Riebeckstraße zwischen Brücke und Kreuzung Riebeck-/Breite/Zweinaundorfer Str. und Täubchenweg gehört mit über 75 dB tagsüber und über 65 dB nachts zu den lautesten Straßen Leipzigs. Unter dem Lärm leiden die Anwohner der Tiefen Straße und der Köbisstraße, deren Wohnungen direkt an der Riebeckstraße liegen.

"Der Verkehrslärm an der Riebeckstraße erreicht gesundheitsgefährdende Ausmaße und ist höher als etwa auf dem Innenstadtring am Leuschnerplatz." sagt Stephan Stach, Vertreter von Bündnis 90/die Grünen im Stadtbezirksbeirat Ost.

"Es ist mir unbegreiflich, warum die Straße nicht im städtischen Lärmaktionsplan auftaucht. Die Anwohner selbst haben bereits mit Aktion gegen den Straßenlärm zum Autofreien Tag am 21.09. ihren Ärger zum Ausdruck gebracht. Es wird Zeit, dass sich hier etwas tut." (siehe LVZ vom 23.09.2013 "Wohnen an der Rennstrecke").
Die enorme Lärmbelastung wird durch das hohe Verkehrsaufkommen und den schlechten baulichen Zustand der Straße (sehr unebenes Kopfsteinpflaster) verursacht. Dass die Straße als Auffahrt zur Brücke die Häuser auf Höhe der 1. bis 2. Etage passiert, verstärkt das Problem.

Zu Verbesserung des Lärmschutzes für Anwohner und Passanten fordert die Fraktion Bündnis 90/die Grünen daher die Verhängung eines Tempolimits von 30 km/h zwischen Brücke und Kreuzung (der Abschnitt misst ca. 250 m) sowie die Verengung auf eine Fahrspur durch Abmarkierung eines Fahrradstreifens und will die dafür notwendigen Haushaltsmittel bereitstellen.

"Auf der Brücke selbst gilt ohnehin ein Tempolimit von 30 km/h und auch die Fahrbahn ist auf eine Spur verengt. Wird dieser Zustand bis zum Kreuzungsbereich verlängert, fließt der Verkehr ruhiger, wodurch die Lärmbelastung für die Anwohner sinkt. Der Fahrradstreifen zugleich erhöht die Verkehrssicherheit für die Radler und das bei einer minimalen Einschränkung für den Autoverkehr." meint Stach.

»Hier Download« des Haushaltsantrages Nr. 026

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