fraktionsübergreifender Änderungsantrag zur Vorlage Evaluation der Live-Stream-Übertragung der Ratsversammlung

Der Beschlussvorschlag der Vorlage wird wie folgt geändert.

1. [entfällt]

2. Im Rahmen einer Vergabe einer Dienstleistung wird die Durchführung des Livestreams ab Januar 2016 mit der Mindestlaufzeit für die Dauer der Wahlperiode vergeben. Jährlich findet eine Evaluation statt.

3. Die Nutzungsrechte des Livestream und des Mitschnitts liegen bei der Stadt Leipzig. Der Anbieter stellt den Mitschnitt des Livestreams unmittelbar nach der jeweiligen Ratsversammlung der Stadt Leipzig zur Verfügung.

4. Dem Anbieter und etwaigen anfragenden Medien wird ein einfaches, nicht exklusives Nutzungsrecht am Mitschnitt des Livestreams eingeräumt. Das Nutzungsrecht beinhaltet auch eine journalistische Aufbereitung, aus der sich auch die Rechte auf Nutzung und Verbreitung ableiten. Der Mitschnitt wird zu diesem Zweck anfragenden Medien vom Anbieter bzw. der Stadt Leipzig ohne Erhebung von Lizenzgebühren zur Verfügung gestellt. Stadträte und Fraktionen können ihre eigenen Beiträge zeitlich unbegrenzt nutzen. Unbenommen bleibt jedem Stadtrat das Recht, von vornherein der Übertragung seiner Beiträge im Livestream zu widersprechen.

5. [entfällt]

9. Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wie der Livestream während der Ratsversammlung auf die Website der Stadt eingebunden werden kann und wie im Anschluss daran die Mitschnitte leicht auffindbar für interessierte Bürger vorgehalten werden können. 

Begründung:

Vor dem Hintergrund der Evaluation, dass bereits 40 bis 80 Zuschauer pro Sekunde dem Stadtrat zu einer arbeitnehmer- und familienunfreundlichen Zeit mittwochs nachmittags um 14 Uhr folgen, sehen die Antragsteller Bedarf, das Angebot auszuweiten und damit auch für weitere Bevölkerungsteile nutzbar zu machen.

Ebenfalls erscheint es vor dem Hintergrund der Bemühungen der Stadt Leipzig um Informationsfreiheit, Transparenz und Bürgerbeteiligung geboten, diese Anstrengungen auch auf die Ratsversammlung auszudehnen. Öffentliche Sitzungen sind ein wichtiges Gut, welches die Transparenz der Gremienarbeit in hohem Maße begünstigt. Allein die bloße Saalöffentlichkeit daran teilhaben lassen, erscheint in heutiger Zeit nicht mehr angemessen. In der heutigen Zeit ist diese Öffentlichkeit auch mit elektronischen Mitteln sicherzustellen. Es ist ein Zeichen von Barrierefreiheit, auch jenen Menschen die Teilhabe am politischen Prozess zu ermöglichen, welche aus gesundheitlichen, sozialen oder terminlichen Gründen eine Teilnahme zur Ratssitzung im Saal nicht möglich ist. Insofern stellen Aufzeichnungen und Streaming einen wichtigen Beitrag zur niederschwelligen Teilhabe an politischen Prozessen dar.

Nicht zuletzt besteht mit einer Umsetzung o.g. Antrages auch für die Stadtverwaltung, die Fraktionen und Stadträte die Möglichkeit, ihre Arbeit den Bürgern und Wählern auf moderne und zeitgemäße Art näherzubringen.


Beschluss der Ratsversammlung am 20. Januar 2016:

Der Antrag wurde von einer Mehrheit des Stadtrates angenommen

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