Freibrief für ungehemmten Ausbau des Frachtflugverkehrs?
GRÜNE fordern OBM auf, Einklagung von Lärm- und Klimaschutz zu prüfen
Die Landesdirektion hat mit dem Änderungsbeschluss zum Planfeststellungsverfahren, der seit gestern ausgelegt ist, ein Signal pro Flughafenausbau gesetzt. Dabei wurden in der Abwägung der Rechtsaufsichtsbehörde offensichtlich weitgehend Bedenken und Forderungen der Städte Leipzig und Halle (Saale) zurückgewiesen und eine Ausbauentscheidung für den Frachtflughafen getroffen. Den beiden Städten bleibt nun nur noch die Klagemöglichkeit.
Unsere Fraktion hat den Oberbürgermeister gebeten, in der morgigen Ratsversammlung in seinem Berichtspunkt auf den Planfeststellungsbeschluss und seine Folgen einzugehen.
Sylvia Herbst-Weckel, Stadträtin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
„Nachdem Deal um die Vertragsverlängerung für DHL am Flughafen Leipzig/Halle bis 2053 wirft die Entscheidung der Landesdirektion die Frage auf, ob der nächtliche Frachtflugverkehr – unter dem Label ‚Wirtschaftswachstum‘ – in Zukunft ganz ungehemmt forciert werden darf. Es wird nun genau zu prüfen sein, inwiefern die Planfeststellungsbehörde wirtschaftliche Interessen gegenüber gesundheitlichen Belangen der betroffenen Anwohner*innen den Vorrang einräumt und ob Ziele des Klimaschutzes ohne wesentliche Relevanz und damit nachrangig beurteilt werden.
Wenn keiner einzigen Forderung aus den Stellungnahmen der Städte Leipzig oder Halle (Saale) zum Planfeststellungsverfahren entsprochen wird, ist dies aus unserer Sicht nicht hinnehmbar. Die Landesdirektion darf sich nicht zugunsten eines ungehemmten Frachtflugausbaus ihrer Verantwortung gegenüber den lärmbelasteten Anwohnenden entziehen. Wir haben deshalb den Oberbürgermeister gebeten, in der morgigen Ratsversammlung in seinem Berichtspunkt auf den Planfeststellungsbeschluss und seine Folgen einzugehen und eine Diskussion dazu zuzulassen.“
Der Stadt Leipzig und auch den umliegenden Kommunen bleibt nun nur noch die Möglichkeit der Klage gegen diesen Beschluss. Die Forderung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nach Gründung einer Lärmschutzgemeinschaft wäre nun dringender denn je. Stattdessen wurde aber aufgrund rechtlicher Bedenken im März dieses Jahres zunächst ein Rechtsgutachten beauftragt, dessen Ergebnisse längst überfällig sind.
Auszüge aus dem Planfeststellungsbeschluss:
Die in den Lärmaktionsplänen geforderten Maßnahmen zur Verminderung der Lärmauswirkungen des Luftverkehrs sind bereits insoweit zurückzuweisen, als es sich um Maßnahmen handelt, die sich der Kompetenz der Planfeststellungsbehörde oder jedenfalls einer Regelung durch diesen Planfeststellungsbeschluss entziehen.
9.4 Auswirkungen des Vorhabens auf die Ziele des Klimaschutzes Seite 688
Die Planfeststellungsbehörde kommt unter Berücksichtigung aller Belange und unter Berücksichtigung ihres rechtlichen und tatsächlichen Gewichts zu dem Ergebnis, dass den für das Vorhaben sprechenden Belangen Rechnung getragen werden kann und ihm trotz seiner nachteiligen Auswirkungen auf den Zweck und die Ziele des KSG nicht aus Gründen des Klimaschutzes die Zulassung zu versagen ist.
"7.5.2 Nachtflugbetrieb, Abwägungsgebot und Gewichtungsvorgabe des § 29b Abs. 1 Satz 2 LuftVG Seite 558
Die für Nachtflugverkehr am Flughafen Leipzig/Halle sprechenden Belange haben daher nach Auffassung der Planfeststellungsbehörde ein solches Gewicht, dass die Interessen der betroffenen Anwohner auf Neuregelung der Betriebszeiten und damit zur Beschränkung des nächtlichen Flugbetriebs hinter die für Nachtflüge sprechenden Belange zurückgestellt werden können.