Freiladebahnhof Eutritzsch: Grüne drängen auf Umsetzung des ökologischen und sozialen Vorzeigequartiers!

Foto: Martin Jehnichen

Pressemitteilung vom 10. August 2020

Anfang Juli 2020 titelten Medien, der Freiladebahnhof Eutritzsch würde vor dem Aus stehen. Das größte Leipziger Stadtentwicklungsprojekt sei in die Krise gestürzt.


Am 10. Juli 2020 dementierte die Stadtverwaltung die Behauptungen. Die Stadtverwaltung stellte fest, dass nach dem Verkauf des Areals am ehemaligen Eutritzscher Freiladebahnhof an die Leipzig 416 GmbH und dem Eigentumsübergang von der CG Gruppe AG im Oktober 2019 die Verhandlungen mit dem Investor bereits weit fortgeschritten seien, die Arbeit mit der Leipzig 416 GmbH kooperativ auf Basis des Städtebaulichen Vertrages sowie der zum Projekt gehörigen Ratsbeschlüsse erfolge.


Tim Elschner, stadtentwicklungspolitischer Sprecher der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen:
„Meine Fraktion freut sich, wenn die Verhandlungen zwischen der Stadt Leipzig und dem neuen Vorhabenträger einvernehmlich auf Grundlage der bislang flankierenden Ratsbeschlüsse fortgeführt werden. Wir begrüßen, wenn die Planungsziele, wie der große zentrale Park, ein Schul- und Sportcampus mit einer vierzügigen Grundschule sowie eine fünfzügige Oberschule, zwei Kitas mit jeweils 165 Plätzen und kulturell-soziale Einrichtungen verwirklicht werden. Des Weiteren mindestens 30 Prozent der Wohnfläche für miet- und belegungsgebundene Wohnungen zur Verfügung stehen. Und der neue Stadtteil als autoreduziertes Quartier konzipiert wird.“


Die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen besteht auf eine strikte Umsetzung insbesondere der beiden Stadtratsbeschlüsse von 2018 („Quartiersentwicklung "Eutritzscher Freiladebahnhof": Masterplan und ergänzender städtebaulicher Vertrag“) und 2019 („Masterplan als Grundlage zum Bebauungsplan Nr. 416 Freiladebahnhof Eutritzscher /Delitzscher Straße“).


Grundlage des Stadtratsbeschlusses von 2018 war ein gemeinsamer Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, SPD und Die Linke. Die Antragsteller*innen für den Abschluss eines ergänzenden städtebaulichen Vertrages ausgesprochen. Denn in Bezug auf das zu erarbeitende endgültige Nutzungskonzept zeichnete sich 2018 ab, dass sich die wesentlichen und in der Planungs- und Entwicklungsvereinbarung vereinbarten „vorläufigen“ städtebaulichen (Flächen-)Kennziffern deutlich zugunsten der Vorhabenträgerin verschoben haben.

Zur Erinnerung: Die Bruttogeschossfläche (ohne soziale Infrastruktur) erhöhte sich von ca. 280.000 m² auf zuletzt ca. 320.000 m². Damit einher ging insbesondere eine Erhöhung der Bruttogeschossfläche für „Wohnen“ von ca. 196.000 m² auf ca. 217.000 m². Auch die vorgesehene Gewerbefläche erhöhte sich von ca. 84.000 m² auf ca. 98.000 m², während sich der Anteil der Gemeinbedarfsfläche von ca. 31.000 m² auf ca. 27.000 m² verringerte, dies vor dem Hintergrund, dass sowohl die für das Leibniz-Gymnasium vorgesehene Sporthalle als auch die Freifläche in den „Schulcampus“ integriert werden sollen.


Dazu Stadtrat Tim Elschner weiter:
„Dies bedeutete und bedeutet auch weiterhin für den Vorhabenträger vor allem eine erhebliche Gewinnerhöhung, also ein wirtschaftlich nicht unerheblicher Vorteil. Es war und ist daher weiter richtig, dass sich die Stadt Leipzig diesen Vorteil auf Grundlage einer notwendigen wie vorgesehenen Angemessenheitsprüfung ausgleichen lässt. Die Wirtschaftlichkeit des Gesamtvorhabens wird deshalb auch weiterhin keinesfalls in Frage gestellt.“


Mit diesen beiden Stadtratsbeschlüssen hat die Ratsversammlung nicht nur die ersten einvernehmlichen Verhandlungsergebnisse zwischen der Stadt Leipzig und dem ursprünglichen Vorhabenträger, die im Wege der kooperativen Baulandentwicklung erzielt wurden, gewürdigt, sondern auch „Grünes Licht“ für den Masterplan gegeben. Gleichzeitig wurde die Stadtverwaltung beauftragt, insbesondere einvernehmlich erzielte Verhandlungsergebnisse in den weiteren Verhandlungen zu konkretisieren und vertraglich abzusichern. Der Stadtrat wartet bis heute auf Umsetzungsergebnisse.


Stadtrat Tim Elschner weiter:
„Seit über einem halben Jahr warten nicht nur der Stadtrat, sondern auch die am Nachbarschaftsforum beteiligten Bürger*innen und Akteure, ungeduldig auf einen aktualisierten Sachstandsbericht. Ursprünglich sollte die nun von der Stadtverwaltung für Herbst angekündigte weitere Beschlussvorlage bereits im I. Quartal 2020 dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt werden. Ich fordere die Stadtverwaltung auf, nach der Sommerpause den Stadtrat im Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau detailliert über den Sachstand zu informieren, so dass die von der Stadtverwaltung nun für Herbst angekündigte weitere Beschlussvorlage zum Eutritzscher Freiladebahnhof ohne erneute zeitliche Verzögerung von der Ratsversammlung beschlossen werden kann.“

In dieser Verwaltungsvorlage sollen die unter anderem die finalisierten vertraglichen Regelungen zu den beschlossenen Planungsziele und der kooperativen Baulandentwicklung, basierend auf den bisherigen Ratsbeschlüssen, dem Stadtrat zur weiteren Entscheidung vorgelegt werden.


Stadtrat Tim Elschner:
„Wir erwarten eine strikte Umsetzung der Stadtratsbeschlüsse. Wir drängen auf die Umsetzung des ökologischen, sozialen und nutzungsgemischten Vorzeigequartiers.
Ein Zurückfallen hinter die einvernehmlich erzielten Ergebnisse wird die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht akzeptieren. Eine Verschiebung hin zu einem mehr an Gewerbeflächen zulasten von preiswerten wie bezahlbarem Wohnraum und einer Nutzungsmischung im Sinne der europäischen Stadt würde bisherige Planziele und getroffene Vereinbarungen zur kooperativen Baulandentwicklung ad absurdum führen. Abstriche auch hinsichtlich des geplanten ökologischen wie sozialen Vorzeigequartiers werden von uns abgelehnt.“

Insbesondere nachfolgende Punkte, von der Ratsversammlung in den beiden oben genannten Stadtratsbeschlüssen beschlossen, sind umzusetzen:

  • Umsetzung der Flächenübertragungen und die dazu getroffenen Vereinbarungen zur „Kulturmeile“, dem „Sportpark“, dem „Lokschuppen“ sowie dem Schulcampus. Die Kaufvertragsentwürfe darüber sind dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen. Zusagen, denkmalgeschützte Gebäude instand zu setzen und herzurichten, sind vom Vorhabenträger zu erfüllen.
  • Des Weiteren erwarten wir die Prüfergebnisse hinsichtlich des „experimentellen Wohnens“. Modelle zu genossenschaftlichen Bau-, Wohn- und Arbeitsformen nach Münchner oder Wiener Vorbild sollen in dafür vorgesehenen Baufeldern umgesetzt werden.
  • Damit das „ökologische Vorzeigequartier“ nicht nur ein „Marketing-Gag“ oder „Worthülse“ ist, wird meine Fraktion besonders darauf achten, dass das auszuarbeitende Gesamtkonzept dahingehend von Stadtverwaltung und Vorhabenträger weiter vertieft wird und bauliche Umsetzungsmaßnahmen mit innovativem Charakter detailliert in Bezug auf Regenwasserversickerung, Stadtklima, Begrünung im Quartier, Dachbegrünung, Energieeffizienz und Mobilität ausgearbeitet werden. Der Stadtrat hat beschlossen, dass diese als ‚Bauverpflichtung‘ planungsrechtlich verbindlich einzuordnen sind.“
  • Weitere Planungsziele auf Grundlage eines den Vorhabenträger verpflichtenden Gestaltungshandbuches zur Absicherung einer qualitätsvollen Bebauung, zu Fragen des Einzelhandels und einzelhandelsnaher Dienstleistungen sowie zur Fortführung der Öffentlichkeitsbeteiligung und informellen Bürgerbeteiligung sind ferner weiterhin zu berücksichtigen.“

 

 

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