Für ein starkes und wirkungsvolles Integrations- und Teilhabegesetz

Foto: Martin Jehnichen

Pressemitteilung vom 24. August 2023

Am 25. August endet die öffentliche Beteiligung zum Referentenentwurf für das Säch-sische Integrations- und Teilhabegesetz. Hierzu sind bereits Dutzende Stellungnahmen beim Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt eingegangen. Auch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat am heutigen Donnerstag ihre Stellungnahme eingereicht. Darin begrüßt die Fraktion, dass Sachsen als erstes der ostdeutschen Bundesländer einen Entwurf für ein Integrations- und Teilhabegesetz vorgelegt hat. Allerdings besteht bei der Vorlage erheblicher Nachbesserungsbedarf.

So liegt der Ball nicht nur bei Migrant*innen – auch seitens der Ankunftsgesellschaft müssen Bemühungen für ein gelingendes Zusammenleben unternommen werden. Das Gesetz muss daher alle Migrant*innen einschließen, Integration als Pflicht von Kommunen statt nur als freiwillige Aufgabe festschreiben sowie die Achtung der Menschenwürde von Migrant*innen im Selbstverständnis beinhalten.

Nuria Silvestre, migrationspolitische Sprecherin der Fraktion, meint dazu:

„Ein Integrations- und Teilhabegesetz, in dem die Themen Rassismus und Diskriminierung nicht vorkommen, kann ich nicht ernst nehmen. Wir können uns im Bereich Integration nur weiterentwickeln, wenn wir selbstkritisch sind und darüber nachdenken, welche Schritte wir unternehmen müssen, um unsere pluralistische Gesellschaft auf eine faire Art und Weise für alle Menschen voranzubringen.“

Foto: Martin Jehnichen

Katharina Krefft, Vorsitzende der Fraktion, ergänzt:

„Aktuell besitzen wir eine geringe Attraktivität für zuwandernde Fachkräfte, weil es an Willkommenskultur und Offenheit fehlt. Das Integrationsgesetz kann auf kommunaler Ebene, dort, wo Menschen in unmittelbaren Behördenkontakt kommen, wo Beauftragte und eine engagierte Zivilgesellschaft Barrieren überwinden helfen, nur dann förderlich sein, wenn Integration zur Pflichtaufgabe für die Kommunen wird. Wir sehen schon bei den Einbürgerungen, dass versäumt wurde, Personal aufzubauen, trotz Rechtsanspruches. Integration ist kein „nice to have“, sondern Grundvoraussetzung für ein gelingendes dauerhaftes Zusammenleben.“

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