Gebührenfreie demokratische Teilhabe (Anfrage 833/13)
Anfrage zur Ratsversammlung vom 17.04.3013
Im Zuge der Änderung der Gebührensatzung im Jahre 2011/2012 gab es den fast einmütigen Willen des Stadtrates, Stände für politische Werbung kostenfrei zu stellen. Dem kam die Verwaltung nach und strich die allgemeine Gebühr, um im Gegenzug gegen den dezidierten Willen des Stadtrates eine viel höhere Verwaltungsgebühr einzuführen. Der interfraktionelle Antrag von Anfang 2012, diesen Zustand abzuschaffen, führte in der Dezembersitzung des Stadtrates zu dessen Beschluss. Die Verwaltung wies dabei auf die rechtliche Problematik des Antrags hin und empfahl die Änderung der Verwaltungsgebührensatzung. Da dem derzeit laufenden Bürgerbegehren für jeden Stand Gebühren berechnet werden, hat sich an dem vom Stadtrat beanstandeten Verfahren seitens der Verwaltung noch nichts geändert. Dies ist ein unhaltbarer Zustand. Sowohl dem Willen des Stadtrates gegenüber, als auch der Bevölkerung, die politische Teilhabe bezahlen soll.
Daher fragen wir an:
- Gedenkt die Verwaltung dem Willen des Stadtrates nachzukommen und politische Stände kostenfrei zu stellen?
- Wenn Ja: bis wann wird ein entsprechender rechtsgültiger Vorschlag dem Stadtrat zur Abstimmung vorgelegt?
- Wenn Nein: Welche Änderungen sind nötig, um politische Stände rechtssicher kostenfrei zu stellen (bitte detaillierte Ausführung)?
- Warum will die Stadtverwaltung mit ihrem Vorgehen in dieser Sache demokratische Teilhabe behindern oder unterbinden? Ist dies eine angebrachte Vorgehensweise im Hinblick auf die Vergangenheit Leipzigs und die gerade in der „Stadt der friedlichen Revolution“ schwer errungene Demokratie?
Die Antwort der Verwaltung hier zum Download