Gemeinsamer Änderungsantrag (2/2) zum Energie- und Klimaschutzprogramm (EKSP) 2030

  1. Der Punkt 3 des Beschlusstextes wird wie folgt geändert:
    3. Die Ratsversammlung beschließt als neues Klimaschutzziel, die Erderwärmung auf 1,5°C zu begrenzen gemäß der Klimakonferenz 2021 in Glasgow. Das Ziel der Klimaneutralität wird dementsprechend festgesetzt. Das Zielszenario und alle weiteren Zielstellungen werden entsprechend angepasst.

 

  1. Der Punkt 5 des Beschlusstextes wird wie folgt geändert:
    Werden im Zuge des Berichtswesens Zielabweichungen oder Probleme bei der Umsetzung einzelner Maßnahmen ersichtlich, schlägt das zuständige Dezernat zeitnah Schritte vor, um die Erfüllung der Ziele und die Umsetzung  Maßnahmen zu gewährleisten.
     
  2. Neuer Beschlusspunkt - Die Lücke schließen
    Füge einen neuen Beschlusspunkt 9. ein:
    “Der Oberbürgermeister fordert die Bundesregierung und die Regierung des Freistaates Sachsen auf, den kommunalen Handlungsspielraum zu erweitern und eigene Maßnahmen einzuleiten, um die Lücke zwischen den real möglichen Einsparungen durch das EKSP 2030 und den notwendigen Einsparungen zu schließen. Im Rahmen des Berichtswesens zum EKSP2030 informiert die Verwaltung über dieses Delta und die Bemühungen des Oberbürgermeisters.”

 

  1. Im Handlungsfeld III. Ver- und Entsorgung, Maßnahme III.2 Photovoltaik-Anlagen auf kommunalen Dächern wird unter “Umsetzung/Handlungsschritte” ergänzt:

Uner dem Punkt „Umsetzung/Handlungsschritte“ werden die Ausbauziele und Meileinsteine der LKE für die einzelnen Jahresscheiben aufgeführt. Das heißt: Inhaltliche Ergänzung mit Meilensteine und Ausbauziele.

 

  1. Maßnahme I.3 Realisierung von autoarmen und -freien Quartieren Neubauquartieren wird wie folgt geändert:
    Beschreibung:
    Neubauquartiere Autoarme und -freie Quartiere werden als Chance begriffen, den Pkw-Besatz pro Haushalt zu senken. Um dies zu ermöglichen sind einerseits Konzepte für die räumliche Organisation der verbleibenden Pkw-Stellplätze notwendig und andererseits die Schaffung von Rahmenbedingungen, um für die neuen Haushalte, Verkehrsträger des Umweltverbunds zu nutzen. Für Neubau- und Bestandsquartiere sind jeweils differenzierte Konzepte entsprechend der unterschiedlichen Rahmenbedingungen und Herausforderungen zu entwickeln.

    Umsetzung/Handlungsschritte
     
  • Definition eines „autoarmen bzw. -freien Quartiers in Abhängigkeit des Ausbaustandards des Umweltverbundes“
  • Schaffung von Regelungen für autoarme Wohnquartiere
  • Durchführung einer Potentialstudie
  • Pilothafte Umsetzung durch Reduktion der Stellplätze für konventionelle Fahrzeuge in zwei Bestandsquartieren ab 2024
  • Umsetzung "autoarmer Quartiere" als Standard in allen Neubauquartieren
     
  1. Maßnahme I.5 Klimaschutz in der Stadtentwicklung und in der städtebaulichen Planung wird wie folgt geändert:
     

Beschreibung:
Ziel ist, Kriterien der CO2-Einsparung in städtebaulichen Planungen und Verfahren strukturiert umzusetzen. Dazu werden die Einflussmöglichkeiten der Planungsinstrumente identifiziert und Festlegungen zum Abstimmungsprocedere in den verschiedenen Planungs- bzw. Verfahrensschritten getroffen. Dabei werden in neuen Bauleitplanungen und städtebaulichen Verträgen ab 2023 fossile Wärmesysteme ausgeschlossen und sind darüberhinaus insbesondere die Zielsetzungen des kommunalen Wärmeplans zu berücksichtigen. Bis 2024 werden Zielsetzungen für den Anteil Erneuerbarer Energien sowie für die Reduzierung von Grauer Energie bei der Errichtung von Gebäuden und Infrastrukturen entsprechend der sektorspezifischen THG-Reduktionsziele entwickelt, die ab 2025 verbindlich in Bauleitplanungen und städtebaulichen Verträgen zu berücksichtigen sind.
 

  1. Handlungsfeld II. Kommunale Gebäude und Anlagen werden folgende Änderungen vorgenommen:
    Maßnahme II.1 Energetische Sanierung der kommunalen Bestandsgebäude


Beschreibung:
.... Ziel ist es, die jährliche Quote der energetischen Sanierungen im gesamten Bestand der kommunalen Gebäuden zu steigern, hin zu einem vollständig dekarbonisierten kommunalen Gebäudebestand bis 2035 2050. Ab 2023 werden in Gebäuden der Stadtverwaltung und der kommunalen Unternehmen keine gas- und ölbasierten Heiungssysteme (Fernwärme ausgenommen) mehr geplant und verbaut. Ausgenommen sind bereits in Bau- und Planung (ab Leistungsphase 4) befindliche Gebäude. Ausnahmen müssen dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt werden.
 

  1. Maßnahme II.4 Errichtung von nachhaltigen kommunalen Gebäuden
     
    Beschreibung:
    … Über diesen für alle Gebäude anzuwendenden Standard hinausgehend sollen mind. zwei ein Pilotprojekte (Schule/Kita und EFH) im nachhaltigen Bauen unter Einbeziehung kommunaler Gesellschaften, insbesondere LESG und LWB realisiert werden. Dabei soll mind. eine neue Schule und/oder eine neue Kita und ein Mehrfamilienhaus realisiert werden. Die Stadt Leipzig als bedeutender Gebäudebestandshalter und Bauherr nimmt damit eine wichtige Vorreiterrolle ein und …


… Ziel der Pilotprojekte ist es, Erfahrungen zu sammeln und die Grundlage für zukunftsweisendes Bauen zu legen (Wirkung der Maßnahme über 2030 hinaus). Ab 2025 sind Projekte des kommunalen Hochbaus grundsätzlich als nachhaltige Bauten nach einem entsprechenden durch die Stadtverwaltung bis Ende 2023 auszuwählenden Zertifizierungssystem zu planen. 

 

  1. Der Punkt III.7 Kommunale Energiekonzeption wird im Teil Umsetzung/Handlungsschritte ergänzt durch:
    Erarbeitung eines Abwärmekatasters, um die Hebung von Abwärmepozentialen zu fördern

 

  1. Der Punkt IV.2 Aufwertung öffentlicher Räume zu Stadtplätzen mit hoher Aufenthaltsfunktion (Stadtplatzprogramm) wird unter finanziellen Auswirkungen geändert.
    Mittelerhöhung in 2023 und 2024 um jeweils 100.000 € Investmittel für Umsetzung
     
  2.         Im Punkt IV.3 Berücksichtigung der Barrierefreiheit für Fußgängerinnen und Fußgänger beim Bau von Gehwegen (Lückenschlussprogramm) wird in der Beschreibung nach dem ersten Satz ergänzt:

Die Beschilderung mit dem Straßenverkehrszeichen 315 wird abgeschafft.
 

  1. Im Punkt IV.4 Schaffung und Instandsetzung von Gehwegen (Gehwegsanierungsprogramm) wird folgende Mittelerhöhung ergänzt:

    Mittelerhöhung in 2023 und 2024 um jeweils 250.000 € Investmittel
     
  2. Im Punkt IV.8 Ausweisung weiterer Fahrradstraßen wird in der Beschreibung folgende Ergänzung vorgenommen:

 

Es wird angestrebt, jährlich Fahrradstraßen von insgesamt 5 Kilometern Länge im gesamten Stadtgebiet neu auszuweisen.
 

 

 

Beschluss vom 13. Oktober 2022

Der Änderungsantrag wurde mit 35/20/0 Stimmen mehrheitlich beschlossen.

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