Gemeinsamer Änderungsantrag zu "Anpassung des Nutzungsüberlassungsvertrages zur Halle 7 zwischen der Stadt Leipzig und der Leipziger Baumwollspinnerei Verwaltungsgesellschaft mbH"

Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Linke und SPD zur Beschlussfassung am 20. Mai 2020

Beschlussvorschlag:

 

Die Vorlage wird in Punkt 1 wie folgt geändert:

 

Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, den in der Anlage beigefügten Nachtrag Nr. 1 zum Nutzungsüberlassungsvertrag vom 07. März 2017 mit der folgenden Änderung abzuschließen:

 

Die Stadt Leipzig verzichtet explizit nicht auf das im Nutzungsüberlassungsvertrag vom 07. März 2017 vereinbarte Ankaufsrecht. Alle in diesem Bezug im Nutzungsüberlassungsvertrag vereinbarten Regelungen behalten ihre Gültigkeit, insbesondere der vereinbarte Kaufpreis und Kaufzeitpunkt. Der Nachtrag Nr. 1 wird an den entsprechenden Stellen (u. a. Ziffer 3.4., 3.5., 3.6.) geändert.

 

Begründung:

 

Der Vertrag wurde im Jahr 2017 nach langen Verhandlungen zwischen der Leipziger Baumwollspinnerei Verwaltungsgesellschaft mbH und der Stadt Leipzig vereinbart. Eine essenzielle Bedingung für die Zustimmung des Stadtrates war das eingeräumte Ankaufsrecht. Wir halten an dieser Bedingung fest. Des Weiteren sind wir der Meinung, dass auch ohne den verhandelten Nachtrag die Errichtung eines Digital Hub in der Halle 7 möglich ist. Der ursprüngliche Nutzungsüberlassungsvertrag aus dem Jahr 2017 lässt eine Nutzungsänderung zu, welcher der Eigentümer des Gebäudes nur aus wichtigem Grund widersprechen kann.

 

Zurück