Gemeinsamer Änderungsantrag zum Fachplan Wohnungsnotfallhilfe in Leipzig 2023 bis 2026

Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke vom 7. November 2022 zum Fachplan Wohnungsnotfallhilfe in Leipzig 2023 bis 2026

1) Maßnahme 13 Ganztägige Öffnung von Übernachtungshäusern erproben

Ergänzung: Die Stadt Leipzig erprobt die ganztägige Unterbringung in der Notunterbringung und die Gebührenbefreiung von Selbstzahler*innen, die nicht im Sozialleistungsbezug sind, für die Nutzung der Notunterbringung.

Begründung:

Laut Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Leipzig wird für die ordnungsrechtliche Notunterbringung von Menschen ohne Wohnung eine Gebühr von 5 Euro/Nacht pro Person erhoben. Für Härtefälle kann zwar eine Gebührenbefreiung erwirkt werden, dies funktioniert in der Realität allerdings nicht in jedem Fall. Die Gebührenerhebung wird immer wieder als große praktische Barriere bei der Nutzung der Notunterbringung beschrieben, insbesondere für bestimmte Gruppen, z. B. EU-Bürger*innen. Auch für die kleine Gruppe der auf die Notunterbringung angewiesenen Personen, die erwerbstätig sind, zum Beispiel Haftentlassene, kann der Verzicht auf die Gebühr entlastende wirken.

2) Ergänzung in der Umsetzung des vorangegangen Fachplanes und neue Maßnahme im Handlungsfeld Notversorgung und Krisenintervention

Die Umsetzung der Maßnahme 6 aus dem Fachplan 2018-22 (Seite 31) wird wir folgt geändert:

Der CABL e. V. koordiniert den Einsatz von Ärztinnen und
Ärzten im Übernachtungshaus für wohnungslose Männer, im Übernachtungshaus für wohnungslose Frauen, im Tagestreff „Oase“ und „Insel, in der Alternative I & III, im Hilfebus und aufsuchend auf der Straße. Das Sozialamt finanziert die Koordination.

Als zusätzliche Maßnahme wird in den neuen Fachplan im Handlungsfeld Notversorgung und Krisenintervention aufgenommen:

Nach Ende der Erhebung von medizinischen Beratungs- und Behandlungsbedarfen wohnungsloser Personen, die seit August 2022 in Kooperation zwischen Cabl e.V. und dem Hilfebus läuft, prüfen Sozial- und Gesundheitsamt in Kooperation mit den beiden Trägern (Cabl und SZL Suchtzentrum) die Schaffung eines eigenständigen aufsuchenden Gesundheitsversorgungsangebotes. Dem Stadtrat wird bis Ende 2023 dazu ein Ergebnis und Vorschlag vorgelegt.

Begründung:

Seit August 2022 wird in Kooperation zwischen Cabl e.V. und Hilfebus der Bedarf an medizinischen Beratungs- und Behandlungsangeboten wohnungsloser Personen untersucht.

Zu einer Standzeit in der Woche wird der Hilfebus in diesem Rahmen von einem ehrenamtlichen Arzt begleitet, der dort Bedarfe ermittelt und in der Regel auch Wundversorgung von wohnungslosen Personen leisten muss. Diese Kooperation ist temporär angelegt. Im Ergebnis der temporären Kooperation soll die Notwendigkeit eines eigenständigen mobilen Angebotes zur Gesundheitsversorgung und -beratung geprüft werden. Diese ist vom Hilfebus nicht leistbar, denn er ist mit anderen Aufgaben betreut, die konkreten Standzeiten an Orten sind begrenzt und der Bus bietet keine Ausstattung, die für medizinische Notversorgungen notwendig wäre.

3) neue Maßnahme im Handlungsfeld Nachsorge:

Perspektiven für wohnungslose EU-Bürger*innen:

Die Stadt prüft ein integratives Projekt für die Zielgruppe von EU-Bürger*innen. Dieses soll die Möglichkeit zur eigenständigen Sicherung des Lebensunterhalts und begleitendem Spracherwerb umfassen.

Begründung:

Soziale Träger weisen immer wieder auf die prekäre Situation von Teilen von EU-Bürger*innen in Leipzig hin. Durch bundesgesetzliche Neuregelungen haben EU-Bürger*innen, die nicht erwerbstätig sind und nicht über ein Daueraufenthaltsrecht verfügen, keinen Anspruch auf Sozialleistungen – ausgenommen Überbrückungsleistungen und Heimreisekosten. Bei der Insprachnahme der Notübernachtungen kann es aufgrund der Mittellosigkeit zu Problemen kommen. Es ist geboten aufgrund der rechtlichen Sondersituation dieser Personengruppe über auf diese Zielgruppe orientiertes Projekt zu diskutieren. Dies soll im Kontext des neuen Fachplanes geschehen.

4) Einfügung unter 7.3.  Kooperation und Netzwerkarbeit

Der Text auf Seite 61 wird ergänzt:

Ergänzung:

Im Rahmen mehrerer gemeinsamer Workshops beteiligte sich die Stadt Leipzig (Soziale Wohnhilfen) aktiv an der Konzept-Entwicklung einer standardisierten, institutionsübergreifenden und verbindlichen Fallkonferenz für den Personenkreis hard-to-reach (schwer psychisch kranke, obdachlose Menschen mit komplexem Hilfebedarf).  Auf Grundlage der Workshop-Ausarbeitungen wurde das Konzept vom Sozialpsychiatrischen Dienst Leipzig und der SZL Suchtzentrum gGmbH erarbeitet und im September 2022 mittels Unterschriften der beteiligten Bereiche verabschiedet.

Die Vereinbarung wird als nützliches Instrument zur Optimierung der psychosozialen Begleitung im Rahmen der stadtweiten Netzwerkarbeit verstanden. Sie soll als Handlungsleitfaden dienen, der Struktur, Verbindlichkeit und Entlastung der jeweiligen Helfer*innen schaffen kann. Der übergreifende fachliche Austausch schärft den professionellen Blick auf das Fall-System, kann neue Impulse setzen und begünstigt den Gedanken einer Verantwortungsgemeinschaft für den Personenkreis. Alle an dem Konzept beteiligten und an den Fallkonferenzen teilnehmenden Institutionen verfolgen gemeinsame Ziele – diese sind u.a.

  • Auf prekäre Versorgungssituation des Personenkreises übergreifend aufmerksam machen
  • Gemeinsame Optimierung & Strukturierung der psychosozialen Versorgung von hard-to-reach Klient*innen
  • Aufbau einer wirkungsvollen personenzentrierten Aufgabenverteilung im Hilfenetzwerk
  • konstruktive Zusammenarbeit und verbindliche Kooperation zwischen den Institutionen (auch bei nicht-Zielerreichung transparente Kommunikation miteinander)Umlenken des Fokus‘ vom ablehnenden Verhalten der Klient*innen auf die Möglichkeiten einer gelingenden vertrauensvollen Kontaktgestaltung

Begründung:

Mit dieser Einfügung soll die Expertise des Konzeptes für eine standardisierte, institutionsübergreifenden und verbindliche Fallkonferenz, die als nützliches Instrument zur Optimierung der psychosozialen Begleitung des definierten Personenkreises dient, sichtbar und für weitere Träger nutzbar gemacht werden.

Beschluss vom 10. November 2022

Insgesamt wurden fast alle Änderungen, teils in leicht geänderter Verwaltungsfassung, vom Stadtrat angenommen bzw. vom Einreicher übernommen.

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