Gemeinsamer Änderungsantrag zur Beschlussvorlage "Stadtplatzprogramm 2030+ Transformation von Stadt- und Quartiersplätzen zu nachhaltigen Aufenthaltsräumen"

Gemeinsamer Änderungsantrag mit den Fraktion Die Linke und SPD vom 23. Februar 2024

Die Beschlussvorlage wird wie folgt gefasst:

1. Das Stadtplatzprogramm wird beschlossen. Im Punkt 2.2 wird das Ziel „Multifunktionalität“ ergänzt.

2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum 31.8.2024

a) einen Maßnahmenplan für die Umsetzung von Garten- und Dorfplätzen vorzulegen, mit dem mindestens zwei Garten- oder Dorfplätze im Jahr über das gesamte Stadtgebiet mit Maßnahmen aufgewertet werden können. Dazu berät die Stadtverwaltung gemeinsam mit den Ortschaftsratsvorsitzenden, welche Dorfplätze als Maßnahmenbündel im Sinne des Stadtplatzprogramms für den Haushalt 2025/2026 berücksichtigt werden.

b) ein Umsetzungskonzept einschließlich Kriterien für eine kurzfristige Gestaltung für Kurzfristumbau/-gestaltung und Pop-up-Plätze (geringer Planungs- und Umsetzungsaufwand und Umsetzung innerhalb eines Jahres) vorzulegen. Zu berücksichtigen sind Stadtplätze, die nicht als Komplett- oder Teilumbaumaßnahme vorgesehen sind sowie bereits aufgeführte Dorf- und Gartenplätze.

c) eine Liste vorzulegen, welche Plätze aufgrund des baulichen Zustandes „Schädigungen“ und des hohen Entwicklungspotentiales (z.B. Plagwitzer Rathausplatz, Floßplatz und Platz an der Arthur-Hoffmann-Straße) als Maßnahmenbündel mit Planungsbeginn spätestens im 1. Quartal 2025 eingeordnet und anschließend in die Umsetzung im Haushalt 2027/2028 eingeordnet werden.

d) eine Zeitschiene für die einzelnen Maßnahmen vorzulegen, aus der ersichtlich wird, wann die Stadtteilplätze umgebaut werden sollen und welche Plätze mit dem Haushalt 2025/2026 realisiert werden. Wenn Maßnahmen mit einer hohen Priorisierung nicht umgesetzt werden können, sollen andere Maßnahmen (entsprechend der Bepunktung) vorgezogen werden.

e) Leitlinien für eine klimaangepasste Realisierung von Stadtplätzen als Grundlage für alle weitere Beteiligungs-, Planungs- und Umsetzungsschritte vorzulegen. Im Zuge der Umsetzung der einzelnen Maßnahmen sollen die Beschlusslagen der Stadt - insbesondere zu den Themen Biodiversität, Artenvielfalt und Wasserkonzeption - hinreichend beachtet werden.

3. Das Stadtplatzkonzept wird im Jahr 2026 evaluiert und fortgeschrieben. Hierbei sollen die Begegnungs-, Fest- Markt-, Versammlungs- und Aufenthaltsplätze für alle Generationen, aber auch für temporäre Veranstaltungen, einbezogen werden. Insbesondere die Ortschaften sowie Stadtteile, die mit Platzangeboten unterversorgt sind, sollen hierbei Beachtung finden. Die Fortschreibung ist dem Stadtrat bis zum 30.08.2026 vorzulegen. In dieser sind die Plätze zu definieren, welche mit dem Haushalt 2027/2028 realisiert werden.

4. Die Stadt prüft bei der Gestaltung der Plätze die Inanspruchnahme von EU-, Bundes- und Landesförderprogrammen sowie Ausgleichszahlungen in Sanierungsgebieten.

5. Die Federführung für die weitere Bearbeitung und Umsetzung soll beim Stadtplanungsamt liegen. Die einzelnen Maßnahmen (sowohl Kurzfrist-, Komplett- als auch Teilumbau) werden im FA Stadtentwicklung und Bau sowie in den jeweils zuständigen Stadtbezirksbeiräten und Ortschaftsräten vorgestellt und erörtert.

Begründung:

Der Änderungsantrag führt die Änderungsanträge der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Linke und SPD zusammen.

Beschluss der Ratsversammlung am 13. März 2024

Der Antrag wurde mittels einer Synopse in weiten Teilen in die Vorlage übernommen, die insgesamt wie folgt beschlossen wurde:

Beschluss:

 

  1. Das Stadtplatzprogramm wird beschlossen. Im Punkt 2.2 wird das Ziel „Multifunktionalität“ ergänzt. Mit Beschluss des Stadtplatzprogramms und dem Start seiner Umsetzung werden

 

  1. die Anwohner und Anlieger am und im Umfeld des jeweiligen Platzes direkt an der Planung beteiligt, um so eine nutzerrelevante Gestaltung zu finden,

 

  1. unabhängig von Wertgrenzen die jeweilige Bau- und Finanzierungsbeschlüsse dem Stadtrat, mindestens dem Verwaltungsausschuss, zum Beschluss vorgelegt,

 

  1. die schon jetzt im Stadtplatzprogramm aufgelisteten Plätze mit den betreffenden Ortschafts- und Stadtbezirksbeiräten konkretisiert und einer Zeitschiene untersetzt.

 

  1. Die Gestaltung dieser und weiterer Plätze orientiert sich dabei an den mit den Ortschaften und Stadtbezirksbeiräten zu ermittelnden Bedarfen.

 

  1. So der Bedarf besteht, soll die Einbindung einfacher Infrastruktur für die Durchführung von Veranstaltungen und Festen Gegenstand der Platzgestaltung sein.

 

  1. Bei der Erarbeitung des Dorf- und Gartenplatzprogrammes ist ein zweistufiges Beteiligungsverfahren zu wählen.

 

  1. Erste Stufe Erfassung der Bedarfe in allen Stadt- / Ortsteilen

 

  1. Zweite Stufe Abstimmung der Gestaltungsvorschläge und Priorisierungskriterien in den Stadt- / Ortsteilen in denen Bedarfe festgestellt wurden.

 

  1. Ausgangspunkt der Beteiligungsverfahren sind die Ortschaftsräte und die Stadtbezirksbeiräte.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum 31.8.2024

 

  1. einen Maßnahmenplan für die Umsetzung von Garten- und Dorfplätzen vorzulegen, mit dem mindestens zwei Garten- oder Dorfplätze im Jahr über das gesamte Stadtgebiet mit Maßnahmen aufgewertet werden können. Dazu berät die Stadtverwaltung gemeinsam mit den Ortschaftsratsvorsitzenden, welche Dorfplätze als Maßnahmenbündel im Sinne des Stadtplatzprogramms für den Haushalt 2025/2026 berücksichtigt werden.

 

  1. ein Umsetzungskonzept einschließlich Kriterien für eine kurzfristige Gestaltung für Kurzfristumbau/-gestaltung und Pop-up-Plätze (geringer Planungs- und Umsetzungsaufwand und Umsetzung innerhalb eines Jahres) vorzulegen. Zu berücksichtigen sind Stadtplätze, die nicht als Komplett- oder Teilumbaumaßnahme vorgesehen sind sowie bereits aufgeführte Dorf- und Gartenplätze.

 

  1. eine Liste vorzulegen, welche Plätze aufgrund des baulichen Zustandes „Schädigungen“ und des hohen Entwicklungspotentiales (z.B. Plagwitzer Rathausplatz, Floßplatz und Platz an der Arthur-Hoffmann-Straße) als Maßnahmenbündel mit Planungsbeginn spätestens im 1. Quartal 2025 eingeordnet und anschließend in die Umsetzung im Haushalt 2027/2028 eingeordnet werden.

 

  1. eine Zeitschiene für die einzelnen Maßnahmen vorzulegen, aus der ersichtlich wird, wann die Stadtteilplätze umgebaut werden sollen und welche Plätze mit dem Haushalt 2025/2026 realisiert werden. Wenn Maßnahmen mit einer hohen Priorisierung nicht umgesetzt werden können, sollen andere Maßnahmen (entsprechend der Bepunktung) vorgezogen werden.

 

  1. Leitlinien für eine klimaangepasste Realisierung von Stadtplätzen als Grundlage für alle weitere Beteiligungs-, Planungs- und Umsetzungsschritte vorzulegen. Im Zuge der Umsetzung der einzelnen Maßnahmen sollen die Beschlusslagen der Stadt - insbesondere zu den Themen Biodiversität, Artenvielfalt und Wasserkonzeption - hinreichend beachtet werden.

 

  1. Das Stadtplatzkonzept wird im Jahr 2026 evaluiert und fortgeschrieben. Hierbei sollen die Begegnungs-, Fest- Markt-, Versammlungs- und Aufenthaltsplätze für alle Generationen, aber auch für temporäre Veranstaltungen, einbezogen werden. Insbesondere die Ortschaften sowie Stadtteile, die mit Platzangeboten unterversorgt sind, sollen hierbei Beachtung finden. Die Fortschreibung ist dem Stadtrat bis zum 30.08.2026 vorzulegen. In dieser sind die Plätze zu definieren, welche mit dem Haushalt 2027/2028 realisiert werden.

 

  1. Die Stadt prüft bei der Gestaltung der Plätze die Inanspruchnahme von EU-, Bundes- und Landesförderprogrammen sowie Ausgleichszahlungen in Sanierungsgebieten.

 

  1. Die Federführung für die weitere Bearbeitung und Umsetzung soll beim Stadtplanungsamt liegen. Die einzelnen Maßnahmen (sowohl Kurzfrist-, Komplett- als auch Teilumbau) werden im FA Stadtentwicklung und Bau sowie in den jeweils zuständigen Stadtbezirksbeiräten und Ortschaftsräten vorgestellt und erörtert.

 

Protokollnotiz zu Beschlusspunkt 5:  Der Oberbürgermeister wird aufgrund fachlicher Gesichtspunkte über die Federführung entscheiden.

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Abstimmungsergebnis:

Beschlusspunkt 1: 50/13/0

Beschlusspunkt 2a: 62/0/0

Beschlusspunkt 2b: 39/24/0

Beschlusspunkt 2c: 59/2/0

Beschlusspunkt 2d: 52/0/9

Beschlusspunkt 2e: 41/20/2

Beschlusspunkt 3: 51/11/0

Beschlusspunkt 4: 59/0/1

Beschlusspunkt 5: 42/10/11

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