gemeinsamer Änderungsantrag zur Vorlage "Vorplanung Dieskaustraße" (Neufassung)

Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke zur Beschlussfassung in der Ratsversammlung am 20 Mai 2020

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Vorplanung von April 2016 in der Variante 4 für den Abschnitt Eisenbahnüberführung (EÜ) und Windorfer Straße als weitere Planungsgrundlage heranzuziehen. Dabei besteht im Rahmen der Entscheidung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss die technische Möglichkeit, unter Verzicht auf Baumstandorte und ruhenden Verkehr den gesamten Bereich zwischen den Gehwegborden für den Fahrradverkehr (Rad, ÖPNV, Kfz) zu nutzen.
  2. Der Knoten um den Mündungsbereich Schwartzestraße und Rolf-Axen-Straße wird im weiteren Verfahren gesondert untersucht. Dem Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau werden rechtzeitig vor dem Bau- und Finanzierungsbeschluss mehrere Varianten zur Entscheidung vorgelegt, die die Belange aller Verkehrsteilnehmer berücksichtigen.
  3. Das Ergebnis der Vorplanung wird den Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen der nächsten Planungsschritte in einer weiteren öffentlichen Informationsveranstaltung vorgestellt.
  4. Es wird geprüft, inwieweit der Radverkehr von der Huttenstraße Richtung Dieskaustraße im Haltestellenbereich entgegen der Einbahnstraße zugelassen werden kann.
  5. Es wird geprüft, ob die Einfahrt in die östliche Huttenstraße von der Dieskaustraße entfallen kann.

 

Begründung:

Erfolgt mündlich


Beschluss der Ratsversammlung am 20. Mai 2020

Der Änderungsantrag wurde mit 37/29/1 so vom Stadtrat beschlossen.

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