gemeinsamer Änderungsantrag zur Vorlage "Vorplanung Dieskaustraße" (Neufassung)
Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke zur Beschlussfassung in der Ratsversammlung am 20 Mai 2020
Beschlussvorschlag:
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Vorplanung von April 2016 in der Variante 4 für den Abschnitt Eisenbahnüberführung (EÜ) und Windorfer Straße als weitere Planungsgrundlage heranzuziehen. Dabei besteht im Rahmen der Entscheidung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss die technische Möglichkeit, unter Verzicht auf Baumstandorte und ruhenden Verkehr den gesamten Bereich zwischen den Gehwegborden für den Fahrradverkehr (Rad, ÖPNV, Kfz) zu nutzen.
- Der Knoten um den Mündungsbereich Schwartzestraße und Rolf-Axen-Straße wird im weiteren Verfahren gesondert untersucht. Dem Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau werden rechtzeitig vor dem Bau- und Finanzierungsbeschluss mehrere Varianten zur Entscheidung vorgelegt, die die Belange aller Verkehrsteilnehmer berücksichtigen.
- Das Ergebnis der Vorplanung wird den Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen der nächsten Planungsschritte in einer weiteren öffentlichen Informationsveranstaltung vorgestellt.
- Es wird geprüft, inwieweit der Radverkehr von der Huttenstraße Richtung Dieskaustraße im Haltestellenbereich entgegen der Einbahnstraße zugelassen werden kann.
- Es wird geprüft, ob die Einfahrt in die östliche Huttenstraße von der Dieskaustraße entfallen kann.
Begründung:
Erfolgt mündlich
Beschluss der Ratsversammlung am 20. Mai 2020
Der Änderungsantrag wurde mit 37/29/1 so vom Stadtrat beschlossen.