Gemeinsamer Antrag: Erhalt städtischer Grundstücke in Rückmarsdorf
Neufassung des Antrages vom 8. Oktober 2020
Beschlussvorschlag:
Die Flurstücke 262/2, 263/1, 270, 270/a, 314/a, 284/4, 291/2, 307, 296/6(7) (Gemarkung Leipzig/Rückmarsdorf) verbleiben dauerhaft im Eigentum der Stadt Leipzig stehen einem eventuellen Verkauf nicht zur Verfügung.
Die Flurstücke 262/2, 263/1, 270, 270/a, 314/a sind dauerhaft landwirtschaftliche Fläche.
Die Flurstücke 284/4, 291/2, 307, 296/6(7) dienen entweder einer landwirtschaftlichen Nutzung oder der vorgeplanten Waldmehrung (vgl. Gesamtfortschreibung Regionalplan Westsachsen 2008).
Begründung:
Mit diesem Antrag stärkt die Stadt Leipzig die im Grundsatz G 4.2.3.4 des Regionalplans 2017/2020 eingetragene Regel: Etwaige „Rohstoffgewinnung soll so erfolgen, dass … ein Abstand von 300 m zu Siedlungen freigehalten wird“. Allerdings greift im Fall dieses Grundsatzes die Einschränkung: „Der 300 m Abstand kann unterschritten werden, wenn im konkreten Zulassungsverfahren das Einhalten von immissionsschutzrechtlichen Vorgaben bzw. Sicherheitsabständen nachgewiesen wurde.“
Im Regionalplan von 2008 und im Entwurf von 2017 wurde der besagte 300-m-Abstand noch als Ziel (Z 7.3 bzw. Z 4.2.3.4) formuliert, heißt, die oben zitierte Einschränkung kam hier nicht zum Einsatz. – Eine Zielfestlegung ist eben raumordnerisch bindender als ein Grundsatz.
Der Antrag verfolgt das Ziel, dass der in Frage stehende 300-m-Abstand nicht durch juristische Manöver/Volten (Umwandlung der einstige Zielvorgabe in lediglich Grundsatz) unterlaufen werden kann. Die Stadt Leipzig hatte bereits in der Stellungnahme vom Januar 2018 zum Antrag der Firma GP Günter Papenburg AG auf Zielabweichung für einen „Neuaufschluss Kiessandtagebau Rückmarsdorf“ auf einen Abstand von 300 m zu Wohnsiedlungen bestanden.
Alternativvorschlag der Verwaltung:
Beschlussvorschlag:
Die Beschlusspunkte werden wie folgt formuliert:
- Die im Eigentum der Stadt Leipzig befindlichen Flurstücke bzw. Flurstücksteile im Bereich des geplanten Kiessandtagebaus Rückmarsdorf, die sich außerhalb des 300 m-Abstands zum Siedlungsbereich befinden, stehen für einen Verkauf zur Verfügung. Der Verkauf dieser Flächen erfolgt unter der Bedingung, dass eine Standortvereinbarung geschlossen wird.
- In der Standortvereinbarung für den geplanten Kiessandtagebau Rückmarsdorf soll zwischen der GP Papenburg AG bzw. einer Tochtergesellschaft und der Stadt Leipzig festgelegt werden, dass ein Kiesabbau innerhalb des 300 m –Abstand zum Siedlungsbereich ausgeschlossen wird. Darüber hinaus erfolgen Regelungen insbesondere zu den Themen landschaftsplanerisches Gesamtkonzept zur Rekultivierung der ausgekiesten Tagebauflächen sowie einer Nachnutzungsbetrachtung mit einer Untersuchung, inwieweit Teilbereiche und Restflächen gegebenenfalls baulich entwickelt werden können.
Begründung:
Die Stadt Leipzig ist Eigentümerin zahlreicher Flurstücke in der Gemarkung Rückmarsdorf, welche sich innerhalb des Gebietes befinden, das für den Kiessandtagebau Rückmarsdorf (vorherige Bezeichnung Schönau III) vorgesehen ist. Die betreffenden Flächen werden landwirtschaftlich genutzt. Ziel des Antrages ist es nunmehr, den Verkauf der Eigentumsflächen der Stadt Leipzig auszuschließen, die sich innerhalb einer direkt an die Wohnbebauung angrenzenden 300 m breiten Zone befinden. Somit würden diese im Bestand gehalten und könnten weiterhin landwirtschaftlich bzw. für eine Waldmehrung gemäß Regionalplan genutzt werden.
Mit den Maßnahmen soll erreicht werden, dass der in Frage stehende Abstand von 300 m zwischen Rohstoffgewinnung und Siedlung eingehalten wird und nicht unterschritten werden kann.
Die Stadt Leipzig hat sich, durch die Abgabe einer Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange an dem Raumordnungsverfahren mit integriertem Zielabweichungsverfahren, bereits für die Einhaltung dieser 300 m Zone eingesetzt. Gleichzeitig soll dem betreffenden Unternehmen GP Papenburg AG die Möglichkeit gegeben werden, Flächen außerhalb des 300 m-Abstands anzukaufen (s. VI-DS-00862).
Vor diesem Hintergrund hat die GP Papenburg AG mit Schreiben vom 22.10.2020 ihre Kaufabsichten dahingehend präzisiert, dass nunmehr nur Flächen außerhalb der 300 m Zone erworben werden sollen. Der Abbau würde ausschließlich auf den Flächen im Anschluss an die 300 m Zone erfolgen. Ein Verkauf der entsprechenden Grundstücke mit mehr als 300 m Abstand zum Siedlungsbereich könnte also zu einem beiderseitigen Interessenausgleich führen.
Beschluss der Ratsversammlung am 24. März 2021
Der Antrag wurde im Sinne des Alternativvorschlages der Verwaltung beschlossen.
Zwischenbericht zum Stand der Umsetzung vom 21.07.2022
in Arbeit
Da der gesamte Genehmigungsprozess allein in der Verantwortung der Landesdirektion Sachsen (LDS) sowie des Oberbergamtes Freiberg lag bzw. liegt, sind die direkten Einflussmöglichkeiten der Stadtverwaltung Leipzig begrenzt. Gleichwohl wurden im Speziellen durch das zuständige Liegenschaftsamt frühzeitig im Genehmigungsverfahren Gespräche mit der GP Papenburg AG aufgenommen. Das Ziel ist es, über eine bilaterale Standortvereinbarung gemeinsam mit der GP Papenburg AG Rahmenbedingungen festzulegen, die auf der einen Seite einen wirtschaftlich tragfähigen Kiesabbau ermöglichen, gleichzeitig jedoch die Interessen der Stadt Leipzig und der Anwohnerinnen und Anwohner berücksichtigen.
Dazu gehört in erster Linie der Abstand von mindestens 300 Metern zwischen Siedlungsgrenze und Abbaugebiet. Dies wäre mehr als das Vierfache des eigentlich genehmigungsrechtlich möglichen Abstandes. Die Stadt Leipzig hat sich gegenüber der GP Papenburg AG dazu bereits mehrfach positioniert und lediglich die Bereitschaft zur Veräußerung derjenigen städtischen Flächen signalisiert, die mindestens 300 Meter vom Siedlungsbereich entfernt sind.
Die GP Papenburg AG hatte daraufhin ihre Bereitschaft signalisiert, den Kaufantrag auf diejenigen Flächen im Eigentum der Stadt Leipzig zu beschränken, welche außerhalb der 300-Meter-Zone zwischen Wohnbebauung und Abbaustätte liegen. Dies entspricht einer Reduzierung auf weniger als die Hälfte (11,5 ha) der ursprünglichen Antragsfläche. Verbindlich fixiert werden soll dies neben weiteren zu klärenden Rahmenbedingungen, wie auch in der Vorlage: VII-A-01712-NF-01 gefordert, in einer entsprechenden Standortvereinbarung. Dafür laufen Verhandlungen zwischen dem Liegenschaftsamt und der GP Papenburg AG. Diese sind noch nicht abgeschlossen.
Nach aktueller Rücksprache erarbeitet die GP Papenburg AG einen ersten Entwurf als Vorschlag für eine mögliche Standortvereinbarung und übermittelt diese an das Liegenschaftsamt.
Zum jetzigen Zeitpunkt steht auch der abschließende Beschluss des bergbaurechtlichen Planfeststellungsverfahrens durch das Oberbergamt Freiberg für den weiteren Kiesabbau in Rückmarsdorf noch aus.
Endbericht zum Stand der Umsetzung vom 18.08.2025
umgesetzt
Beschlusspunkt 1:
Nur die im Eigentum der Stadt Leipzig befindlichen Flurstücke bzw. Flurstücksteile im Bereich des geplanten Kiessandtagebaus Rückmarsdorf, die sich außerhalb des 300 m-Abstands zum Siedlungsbereich befinden, stehen für einen Verkauf zur Verfügung. Der Verkauf dieser Flächen erfolgt unter der Bedingung, dass vor der Veräußerung eine Standortvereinbarung verhandelt und dem Stadtrat zum Beschluss vorgelegt wird. Kommunale Flächen innerhalb des 300 m Bereiches verbleiben im Eigentum der Stadt Leipzig und dürfen nicht veräußert werden.
Sachstand zu BP 1:
umgesetzt
Mit Verweis auf den Beschluss VII-DS-10097-NF-01 Kreislaufwirtschaft statt Kiesabbau vom 21.08.2024 sowie der anschließend geschlossenen Grundsatzvereinbarung vom 07.10.2024 zwischen der GP Günter Papenburg AG und der Stadt Leipzig verzichtet das Unternehmen auf die Fortführung des bergrechtlichen Planfeststellungsverfahrens und auf die Umsetzung des Kiessandabbauprojekts in Rückmarsdorf („Schönau III“). In der Grundsatzvereinbarung wurde darüber hinaus ein Flächentausch zwischen den Vertragspartnern vereinbart, um die alternative Nutzungsvariante „Baustoffzentraum Circular Economy“ seitens der Stadtverwaltung zu unterstützen. Die Stadt veräußert Flächen südlich der Bahnanlage Rückmarsdorf und Lyoner Straße, damit deutlich außerhalb des 300 m Bereiches und erhält im Gegenzug landwirtschaftlich genutzte Flächen im ehemals geplanten Abbaugebiet „Schönau III“.
Beschlusspunkt 2:
In der Standortvereinbarung für den geplanten Kiessandtagebau Rückmarsdorf soll zwischen der GP Papenburg AG bzw. einer Tochtergesellschaft und der Stadt Leipzig festgelegt werden, dass ein Kiesabbau innerhalb des 300 m Abstandes zum Siedlungsbereich ausgeschlossen wird. Darüber hinaus erfolgen Regelungen insbesondere zu den Themen Schutzwall, landschaftsplanerisches Gesamtkonzept zur Rekultivierung der ausgekiesten Tagebauflächen sowie einer Nachnutzungsbetrachtung mit einer Untersuchung, inwieweit Teilbereiche und Restflächen gegebenenfalls baulich entwickelt werden können.
Sachstand zu BP 2:
umgesetzt
Die GP Papenburg AG verzichtet auf den Kiesabbau zwischen der Bahnanlage Rückmarsdorf und Miltitzer Straße. Der Verzicht erfolgt auf Grundlage der genannten Grundsatzvereinbarung in Verbindung mit der Baurechtschaffung und -anpassung des Betriebsteils des Unternehmens in Rückmarsdorf. Hierzu wurde der Aufstellungsbeschluss zum B-Plan Nr. 485 „Recycling- und Baustoffzentrum Lyoner Straße“ in der Ratsversammlung am 21.08.2024 verabschiedet. Dieser Aufstellungsbeschluss regelt die Nutzungen der bestehenden Betriebsanlagen hinsichtlich des Recyclings, der Aufbereitung und der Wiederverwendung anfallender Baustoffe. Nach Auskiesung der Flächen des bestehenden Abbaugebietes „Schönau I“ und „Schönau II“ sollen diese rekultiviert oder für die Gewinnung regenerativer Energien genutzt werden. Die Stadt begleitet das B-Plan-Verfahren in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen fortlaufend bis zum Satzungsbeschluss.