Gemeinsamer Antrag: Erhalt städtischer Grundstücke in Rückmarsdorf
Neufassung des Antrages vom 8. Oktober 2020
Beschlussvorschlag:
Die Flurstücke 262/2, 263/1, 270, 270/a, 314/a, 284/4, 291/2, 307, 296/6(7) (Gemarkung Leipzig/Rückmarsdorf) verbleiben dauerhaft im Eigentum der Stadt Leipzig stehen einem eventuellen Verkauf nicht zur Verfügung.
Die Flurstücke 262/2, 263/1, 270, 270/a, 314/a sind dauerhaft landwirtschaftliche Fläche.
Die Flurstücke 284/4, 291/2, 307, 296/6(7) dienen entweder einer landwirtschaftlichen Nutzung oder der vorgeplanten Waldmehrung (vgl. Gesamtfortschreibung Regionalplan Westsachsen 2008).
Begründung:
Mit diesem Antrag stärkt die Stadt Leipzig die im Grundsatz G 4.2.3.4 des Regionalplans 2017/2020 eingetragene Regel: Etwaige „Rohstoffgewinnung soll so erfolgen, dass … ein Abstand von 300 m zu Siedlungen freigehalten wird“. Allerdings greift im Fall dieses Grundsatzes die Einschränkung: „Der 300 m Abstand kann unterschritten werden, wenn im konkreten Zulassungsverfahren das Einhalten von immissionsschutzrechtlichen Vorgaben bzw. Sicherheitsabständen nachgewiesen wurde.“
Im Regionalplan von 2008 und im Entwurf von 2017 wurde der besagte 300-m-Abstand noch als Ziel (Z 7.3 bzw. Z 4.2.3.4) formuliert, heißt, die oben zitierte Einschränkung kam hier nicht zum Einsatz. – Eine Zielfestlegung ist eben raumordnerisch bindender als ein Grundsatz.
Der Antrag verfolgt das Ziel, dass der in Frage stehende 300-m-Abstand nicht durch juristische Manöver/Volten (Umwandlung der einstige Zielvorgabe in lediglich Grundsatz) unterlaufen werden kann. Die Stadt Leipzig hatte bereits in der Stellungnahme vom Januar 2018 zum Antrag der Firma GP Günter Papenburg AG auf Zielabweichung für einen „Neuaufschluss Kiessandtagebau Rückmarsdorf“ auf einen Abstand von 300 m zu Wohnsiedlungen bestanden.
Alternativvorschlag der Verwaltung:
Beschlussvorschlag:
Die Beschlusspunkte werden wie folgt formuliert:
- Die im Eigentum der Stadt Leipzig befindlichen Flurstücke bzw. Flurstücksteile im Bereich des geplanten Kiessandtagebaus Rückmarsdorf, die sich außerhalb des 300 m-Abstands zum Siedlungsbereich befinden, stehen für einen Verkauf zur Verfügung. Der Verkauf dieser Flächen erfolgt unter der Bedingung, dass eine Standortvereinbarung geschlossen wird.
- In der Standortvereinbarung für den geplanten Kiessandtagebau Rückmarsdorf soll zwischen der GP Papenburg AG bzw. einer Tochtergesellschaft und der Stadt Leipzig festgelegt werden, dass ein Kiesabbau innerhalb des 300 m –Abstand zum Siedlungsbereich ausgeschlossen wird. Darüber hinaus erfolgen Regelungen insbesondere zu den Themen landschaftsplanerisches Gesamtkonzept zur Rekultivierung der ausgekiesten Tagebauflächen sowie einer Nachnutzungsbetrachtung mit einer Untersuchung, inwieweit Teilbereiche und Restflächen gegebenenfalls baulich entwickelt werden können.
Begründung:
Die Stadt Leipzig ist Eigentümerin zahlreicher Flurstücke in der Gemarkung Rückmarsdorf, welche sich innerhalb des Gebietes befinden, das für den Kiessandtagebau Rückmarsdorf (vorherige Bezeichnung Schönau III) vorgesehen ist. Die betreffenden Flächen werden landwirtschaftlich genutzt. Ziel des Antrages ist es nunmehr, den Verkauf der Eigentumsflächen der Stadt Leipzig auszuschließen, die sich innerhalb einer direkt an die Wohnbebauung angrenzenden 300 m breiten Zone befinden. Somit würden diese im Bestand gehalten und könnten weiterhin landwirtschaftlich bzw. für eine Waldmehrung gemäß Regionalplan genutzt werden.
Mit den Maßnahmen soll erreicht werden, dass der in Frage stehende Abstand von 300 m zwischen Rohstoffgewinnung und Siedlung eingehalten wird und nicht unterschritten werden kann.
Die Stadt Leipzig hat sich, durch die Abgabe einer Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange an dem Raumordnungsverfahren mit integriertem Zielabweichungsverfahren, bereits für die Einhaltung dieser 300 m Zone eingesetzt. Gleichzeitig soll dem betreffenden Unternehmen GP Papenburg AG die Möglichkeit gegeben werden, Flächen außerhalb des 300 m-Abstands anzukaufen (s. VI-DS-00862).
Vor diesem Hintergrund hat die GP Papenburg AG mit Schreiben vom 22.10.2020 ihre Kaufabsichten dahingehend präzisiert, dass nunmehr nur Flächen außerhalb der 300 m Zone erworben werden sollen. Der Abbau würde ausschließlich auf den Flächen im Anschluss an die 300 m Zone erfolgen. Ein Verkauf der entsprechenden Grundstücke mit mehr als 300 m Abstand zum Siedlungsbereich könnte also zu einem beiderseitigen Interessenausgleich führen.
Beschluss der Ratsversammlung am 24. März 2021
DFer Antrag wurde im Sinne des Alternativvorschlages der Verwaltung beschlossen.