Gemeinsamer Antrag: Flächeninanspruchnahme durch Stellplätze, Liefer- sowie Hol- und Bringeverkehre reduzieren

Antrag vom 4. Dezember 2025

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Gemeinsamer Antrag von Bündnis 90/Die Grünen und SPD-Fraktion

Beschlussvorschlag

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, auf eine Reduzierung der Flächeninanspruchnahme durch Stellplätze, Liefer- sowie Hol- und Bringeverkehre hinzuwirken und dabei folgende Punkte zu berücksichtigen: 

  1. Bei neuen Bauvorhaben der Stadt und kommunaler Unternehmen sind Liefer- sowie Hol- und Bringezonen in der Regel im öffentlichen Raum (Parkbuchten) vor dem jeweiligen Gebäude zu realisieren; bei Bauvorhaben sonstiger Bauträger ist darauf hinzuwirken. 
  2. Bei bestehenden Bauten sind auf Antrag Liefer- sowie Hol- und Bringezonen in der Regel im öffentlichen Raum (Parkbuchten) vor dem jeweiligen Gebäude zu realisieren, wenn damit eine mikroklimatische Verbesserung durch reduzierte Flächeninanspruchnahme in hitzebelasteten Gebieten oder der Erhalt von Grün- oder Spiel- und Erholungsflächen verbunden ist. 
  3. Es wird geprüft, 
    1. unter welchen Voraussetzungen Stellplätze für Menschen mit Behinderungen im öffentlichen Raum hergestellt werden können (Parkbuchten), 
    2. ob Fahrradabstellanlagen auf Schulhöfen regelmäßig, auch für Bestandsschulen, im öffentlichen Raum hergestellt werden können, wenn diese Aufenthaltsflächen für Pausen in Anspruch nehmen, 
    3. ob eine Stellplatzablöse regelmäßig dann erfolgen kann, wenn mit der Herstellung von Stellplätzen eine mikroklimatische Verschlechterung in hitzebelasteten Gebieten oder der Verlust von Grün- oder Spiel- und Erholungsflächen bei Bauvorhaben verbunden ist, 
    4. ob eine Stellplatzablöse regelmäßig dann erfolgen kann, wenn mit der Reduzierung von Stellplätzen eine mikroklimatische Verbesserung in hitzebelasteten Gebieten oder die Schaffung von Grün- oder Spiel- und Erholungsflächen bei bestehenden Bauten verbunden ist. 

Begründung: 

Die Diskussion um das kommunale Bauvorhaben in der Hohen Straße 19 – 21 hat den Zielkonflikt zwischen notwendigen Flächen für Stellplätze, Liefer- sowie Hol- und Bringeverkehre einerseits und dem Erhalt von Grün-, Spiel- und Erholungsflächen andererseits deutlich gemacht. Dieser Zielkonflikt tritt gerade in der wachsenden Stadt regelmäßig bei Bauvorhaben auf. Der Verlust von Grünflächen, gerade in hitzebelasteten Gebieten mit hoher Siedlungsdichte, steht dem Ziel einer klimaangepassten Stadtentwicklung entgegen. Dementsprechend gilt es grundsätzlich die verschiedenen Lösungsansätze in den Blick zu nehmen. 

Bereits jetzt werden vielfach Lieferzonen auf Parkbuchten im öffentlichen Raum ausgewiesen. Dies kann dazu beitragen, bei Bauvorhaben die Flächeninanspruchnahme zu reduzieren. Auch für Hol- und Bringeverkehre und Fahrradabstellanlagen ist dies sinnvoll. Neben neuen Bauvorhaben ist es angesichts der Zielsetzung, verstärkt Flächen zu entsiegeln (vgl. FRL Naturbasierte Lösungen) sinnvoll, diese Maßnahmen auch bei Bestandsbauten anzuwenden.  

Die Stellplatz- sowie die Stellplatzablösesatzung sehen derzeit eine Ablöse nur dann vor, wenn Stellplätze nicht oder nur unter Schwierigkeiten auf dem jeweils bebauten Grundstück hergestellt werden können. Aus Sicht der Antragsteller stellt auch der Verlust von Grün-, Spiel- oder Erholungsflächen eine erhebliche Schwierigkeit bei der Realisierung dar. Zu prüfen ist, inwiefern in der Genehmigungspraxis für Ablösungen diese Auffassung zu Grunde gelegt werden kann oder die Satzungen entsprechend mit einer expliziten Regelung ergänzt werden sollten. Dies gilt analog für bestehende Vorhaben.

 

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