Gemeinsamer Antrag: Klimabeirat auf den Weg bringen - Änderung der Geschäftsordnung der Ratsversammlung der Stadt Leipzig vom 15.12.2022

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, LINKE, SPD vom 1. Juni 2023

Beschlussvorschlag

1. Der Stadtrat beschließt folgende Änderung der Geschäftsordnung der Ratsversammlung der Stadt Leipzig (Beschluss Nr. VII-DS-07020-NF-01 der Ratsversammlung vom 15.12.2022):

§38 Zusammensetzung, k) wird wie folgt neu gefasst:

Im Klimaschutzbeirat soll von den sachkundigen Einwohnerinnen bzw. Einwohnern jeweils:

  • 1 dem Jugendparlament
  • 1 der Handwerkskammer zu Leipzig
  • 1 der Industrie- und Handelskammer zu Leipzig
  • 1 der Gewerkschaften (DGB)
  • 1 Bündnis für bezahlbares Wohnen
  • 2 den klimarelevanten Forschungsinstituten (1 UFZ, 1 Universität Leipzig)
  • 4 den Leipziger Umweltverbänden (Ökolöwe, BUND Leipzig, NaBu, Greenpeace)
  • 3 den Klimagruppen (z.B. Fridays for Future, Parents for Future, Scientist for Future)
  • 2 den Sozial- und sonstigen Verbänden (Verbraucherschutzzentrale Sachsen, Energiegenossenschaft Leipzig) angehören.

 

angehören.  Die unterschiedlichen Vereine, Verbände, Einrichtungen und Institutionen haben insoweit ein Vorschlagsrecht.

Folgende Vertreterinnen bzw. Vertreter der öffentlichen Verwaltung sind beratende Mitglieder des Klimabeirates:

  • Ernährungsrat Leipzig e.V.
  • LWB - Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft
  • LVV - Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH
  • Mieterbund
  • Vertreter privater Wohnungseigentümer
  • Sächsische Aufbaubank – Förderbank
  • Landesamt für Schule
  • Zukunftsakademie
  • Vertreter medizinischer Einrichtungen und Gruppen
  • HTWK Leipzig
  • ADFC

Darüber hinaus können weitere Vertreterinnen bzw. Vertreter zu Themen der Nachhaltigkeit (z. B. Verkehr, Gesundheit, Energie/Bauen/Wärme und Landwirtschaft/Ernährung) dem Klimaschutzbeirat mit beratender Stimme angehören.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Besetzung des Klimabeirates die im bestehenden erweiterten Beirat Nachhaltigkeit vertretenen Gruppen anzufragen und die vorschlagenden Gruppen mit dem Beirat abzustimmen.

3. Für die Begleitung der Umsetzung des EKSP 2030 sowie dessen Umsetzungsprogramme durch den Klimaschutzbeirat sind ggf. unabhängige, externe Fachleute hinzuzuziehen.

 

Begründung des Antrags

Der Klimaschutzbeirat unterstützt den Klimaschutz in der Stadt Leipzig mit dem Ziel, Klimaneutralität in Leipzig bis zum Jahr 2040 zu erreichen. Durch den Klimaschutzbeirat soll das vor Ort vorhandene Engagement und Wissen im Bereich Klimaschutz genutzt werden.

Mit der Überarbeitung der Hauptsatzung der Stadt Leipzig vom Dezember 2022 wird der Klimaschutzbeirat als Beirat nach § 47 der Sächsischen Gemeindeordnung eingerichtet.

Laut § 38 Abs. 1 k) Satz 3 der Geschäftsordnung der Ratsversammlung der Stadt Leipzig, ebenfalls vom Dezember 2022, soll die Zusammensetzung der sachkundigen Einwohner*innen per separatem Beschluss geregelt werden, wofür hiermit ein Vorschlag eingereicht wird.

Der Beschlussvorschlag stärkt die Vertretung der Leipziger Umwelt- und Klimagruppen sowie die der wissenschaftlichen Institutionen, welche auch bislang dem erweiterten Beirat Nachhaltiges Leipzig angehörten. Die L-Gruppe und die LWB sollten als kommunale Unternehmen, die maßgeblichen Einfluss auf Klimaschutzmaßnahmen in der Stadt haben, ebenfalls im Klimaschutzbeirat vertreten sein. Die Einbindung des Landesamts für Schule ist wünschenswert, da Bildung und Aufklärung ein ganz wesentliches Instrument des Klimaschutzes sind.

Privatwirtschaftliche Unternehmen werden über die Wirtschaftsvertretungen von IHK und HWK eingebunden. Darüber hinaus können Vertreter*innen privater Unternehmen als beratende Mitglieder hinzugezogen werden (§ 38 Abs. 2 Geschäftsordnung).

Verwaltungsstandpunkt (Alternativvorschlag):

  1. § 38 Abs. 1 k) der Geschäftsordnung der Ratsversammlung der Stadt Leipzig wird wie folgt neu gefasst:

Dem Klimaschutzbeirat gehört die Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister als Vorsitzende bzw. Vorsitzender an. In dieser Funktion obliegt ihm die Leitung des Beirates. Ist die Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister zu einer Sitzung des Klimaschutzbeirates nicht anwesend, wird sie bzw. er im Vorsitz durch die Beigeordnete bzw. den Beigeordneten für Umwelt, Klima, Ordnung und Sport vertreten. Dem Klimaschutzbeirat sollen von den sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern jeweils:

 

  • 1 der Fridays for Future
  • 1 der Handwerkskammer zu Leipzig
  • 1 der Industrie- und Handelskammer zu Leipzig
  • 1 der Gewerkschaften (DGB)
  • LVV - Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH
  • 3 den klimarelevanten Forschungsinstituten

(1 UFZ, 1 Universität Leipzig und 1 HTWK Leipzig)

  • 7 den Leipziger Umweltgruppen und Sozialverbänden

(1 Leipzig fürs Klima, 1 Ökolöwe Umweltbund Leipzig e.V., 1 BUND Leipzig, 1 ADFC Leipzig e.V., 1 Energiegenossenschaft Leipzig, 1 Verbraucherzentrale Sachsen, 1 Zukunftsakademie Leipzig)

 

angehören. Diese Institutionen haben insoweit ein Vorschlagsrecht.

 

Folgende Institutionen sind mit jeweils einem Vertreter oder einer Vertreterin beratende Mitglieder des Klimaschutzbeirates ohne Stimmrecht:

 

  • Ernährungsrat Leipzig e.V.
  • LWB - Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft
  • Sächsische Aufbaubank - Förderbank

 

Begründung:

 

Der bzw. die Beigeordnete für Umwelt, Klima, Ordnung und Sport gehört dem Beirat im Regelfall als beratendes Mitglied ohne Stimmrecht an.

Bei Bedarf können Ämter der Stadtverwaltung in beratender Funktion eingeladen werden.

Im Zuge der Ausrufung des Klimanotstands im Herbst 2019 wurde der bestehende „Beirat Nachhaltiges Leipzig“ des Oberbürgermeisters um einen „Klimaschutzbeirat“ erweitert, um dem Erfordernis einer verbesserten Kommunikation und fachlichen Einbindung externer Expertinnen und Experten, Umweltverbänden und Klimagruppen sowie Vertreterinnen und Vertretern des Jugendparlaments gerecht zu werden.

In der Fortentwicklung wurde gemäß § 47 SächsGemO ein ordentlicher Klimaschutzbeirat eingerichtet. Mit dieser wirksameren und verbindlicheren Beiratsarbeit wird somit eine zielführende Partizipationsmöglichkeit für die Ausgestaltung und Umsetzung des Leipziger Klimaschutzprozesses geschaffen und dem begründeten öffentlichen Interesse nach Teilhabe in einer repräsentativen Demokratie Rechnung getragen. Der Klimaschutzbeirat setzt sich gem. §18 Abs. 2 Satz 1 der Hauptsatzung aus Vertreter/-innen der Stadtratsfraktionen, sowie gem. § 38 Abs. 1k) Satz 3 GORV aus sachkundigen Einwohner/-innen mit Stimmrecht zusammen. Darüber hinaus werden Vertreter/-innen dem Klimaschutzbeirat mit beratender Stimme angehören. Vorsitz obliegt dem Oberbürgermeister.

Um die Teilhabe in einer repräsentativen Demokratie zu stärken, wurde im Sinne des vorliegenden Antrags ein ordentlicher Klimaschutzbeirat gem. § 47 SächsGemO eingerichtet, welchem Mitglieder des Stadtrates, fachkundige Expertinnen und Experten sowie Einwohnerinnen und Einwohner aus verschiedenen Branchen, Vereinen und Verbänden angehören.

 

Vorrangige Zielstellung des Klimaschutzbeirates ist es, dem Stadtrat bei der Erfüllung seiner Aufgaben hinsichtlich der Konzeption und Umsetzung sektorübergreifender Klimaschutzprogramme und -maßnahmen zu beraten und zu unterstützen. Auch die Diskussion städtischer Vorlagen hinsichtlich ihrer Klimaschutzwirkungen und das Erarbeiten eigener Anträge können Befassungsgegenstand im Klimaschutzbeirat sein.

IV. Sachverhalt

 

Dem bereits in der Hauptsatzung der Stadt Leipzig, sowie in der Geschäftsordnung der Ratsversammlung der Stadt Leipzig verankerte Klimaschutzbeirat gehört der Oberbürgermeister als Vorsitzender an. Er wird durch den Beigeordneten für Umwelt, Klima, Ordnung und Sport vertreten.

 

Der Klimaschutzbeirat setzt sich gem. § 18 Abs. 2 Satz 1 der Hauptsatzung aus Vertreterinnen und Vertretern der Stadtrats-Fraktionen, sowie gem. § 38 Abs. 1 k) Satz 3 GORV zudem aus sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern mit Stimmrecht zusammen.

 

Darüber hinaus gehören weitere Vertreterinnen bzw. Vertreter dem Klimaschutzbeirat mit beratender Stimme dem Klimaschutzbeirat an.

 

Damit wird das Ziel verfolgt, durch die Beteiligung eines breiten Spektrums an Beteiligten und Sachkundigen, die energie- und klimapolitische Transformation in ihrer Komplexität und Tragweite hinsichtlich sozialer, technologischer, ökologischer und finanzieller Pfadabhängigkeiten hinreichend zu beleuchten und umfassend zu begleiten.

 

§ 38 Abs. 1 k) der Geschäftsordnung der Ratsversammlung der Stadt Leipzig wird daher wie folgt neu gefasst: 

 

Dem Klimaschutzbeirat gehört die Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister als Vorsitzende bzw. Vorsitzender an. In dieser Funktion obliegt ihm die Leitung des Beirates. Ist die Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister zu einer Sitzung des Klimaschutzbeirates nicht anwesend, wird sie bzw. er im Vorsitz durch die Beigeordnete bzw. den Beigeordneten für Umwelt, Klima, Ordnung und Sport vertreten. Dem Klimaschutzbeirat sollen von den sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern jeweils:

 

  • 1 der Fridays for Future
  • 1 der Handwerkskammer zu Leipzig
  • 1 der Industrie- und Handelskammer zu Leipzig
  • 1 der Gewerkschaften (DGB)
  • 3 den klimarelevanten Forschungsinstituten

(1 UFZ, 1 Universität Leipzig und 1 HTWK Leipzig)

  • 7 den Leipziger Umweltgruppen und Sozialverbänden

(1 Leipzig fürs Klima, 1 Ökolöwe Umweltbund Leipzig e.V.,1 BUND Leipzig, 1 ADFC Leipzig e.V., 1 Energiegenossenschaft Leipzig, 1 Verbraucherzentrale Sachsen, 1 Zukunftsakademie Leipzig)

 

angehören. Diese Institutionen haben insoweit ein Vorschlagsrecht.

 

Folgende Institutionen sind mit jeweils einem Vertreter oder einer Vertreterin beratende Mitglieder des Klimaschutzbeirates ohne Stimmrecht:

 

  • Ernährungsrat Leipzig e.V.
  • LVV - Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH
  • LWB - Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft
  • Sächsische Aufbaubank - Förderbank

 

Der bzw. die Beigeordnete für Umwelt, Klima, Ordnung und Sport gehört dem Beirat im Regelfall als beratendes Mitglied ohne Stimmrecht an.

Bei Bedarf können Ämter der Stadtverwaltung in beratender Funktion eingeladen werden. Die Hinzuziehung von Sachverständigen ist gem. § 40 Abs. 2 i.V.m. § 16 Abs. 1 GORV möglich.

 

Die koordinierende Geschäftsstelle des Leipziger Klimaschutzbeirates wird im Referat Nachhaltige Entwicklung und Klimaschutz angesiedelt und betreut die Beiratsarbeit in Abstimmung mit dem Büro für Ratsangelegenheiten.

2. Realisierungs- / Zeithorizont

 

Die konstituierende Sitzung des Leipziger Klimaschutzbeirates findet im Herbst 2023 statt.

 

 

Gemeinsame Neufassung vom 19. September 2023

Der Antrag wird unter Aufnahme des Verwaltungsstandpunktes wie folgt neu gefasst:

  1.                § 38 Abs. 1 k) der Geschäftsordnung der Ratsversammlung der Stadt Leipzig wird wie folgt neu gefasst:

Dem Klimaschutzbeirat gehört die Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister als Vorsitzende bzw. Vorsitzender an. In dieser Funktion obliegt ihm die Leitung des Beirates. Ist die Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister zu einer Sitzung des Klimaschutzbeirates nicht anwesend, wird sie bzw. er im Vorsitz durch die Beigeordnete bzw. den Beigeordneten für Umwelt, Klima, Ordnung und Sport vertreten. Dem Klimaschutzbeirat sollen von den sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern jeweils:

  • 1 dem Jugendparlament
  • 1 der Handwerkskammer zu Leipzig
  • 1 der Industrie- und Handelskammer zu Leipzig
  • 1 der Gewerkschaften (DGB)
  • 1 Bündnis für bezahlbares Wohnen
  • 2 den klimarelevanten Forschungsinstituten (1 UFZ, 1 Universität Leipzig)
  • 4 den Leipziger Umweltverbänden (Ökolöwe, BUND Leipzig, NaBu, Greenpeace)
  • 3 den Klimagruppen (z.B. Fridays for Future, Parents for Future, Scientist for Future)
  • 2 den Sozial- und sonstigen Verbänden (Verbraucherschutzzentrale Sachsen, Energiegenossenschaft Leipzig) angehören.

Diese Institutionen haben insoweit ein Vorschlagsrecht.

Folgende Institutionen sind thematisch oder anlassbezogen mit jeweils einem Vertreter oder einer Vertreterin beratende Mitglieder des Klimaschutzbeirates ohne Stimmrecht:

  •                   Ernährungsrat Leipzig e.V.
  •                   LWB - Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft
  •                   LVV - Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH
  •                   Mieterbund
  •                   Vertreter privater Wohnungseigentümer
  •                   Sächsische Aufbaubank – Förderbank
  •                   Landesamt für Schule
  •                   Zukunftsakademie
  •                   Vertreter medizinischer Einrichtungen und Gruppen
  •                   HTWK Leipzig
  •                   ADFC

Der bzw. die Beigeordnete für Umwelt, Klima, Ordnung und Sport, sowie der bzw. die Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bau gehörendem Beirat im Regelfall als beratendes Mitglied ohne Stimmrecht an.

Bei Bedarf können Ämter der Stadtverwaltung in beratender Funktion eingeladen werden.

  1. Organisatorisch wird der Klimaschutzbeirat durch das Referat für Klimaschutz unterstützt.  Sollte sich aus dieser Tätigkeit ein personeller oder materieller Mehraufwand ergeben, der das Referat bei der Erfüllung seiner originären Aufgaben belastet, unterbreitet der Oberbürgermeister dem Stadtrat einen Vorschlag, wie dieser kompensiert werden kann.
  2. In der für den Beirat zu erstellenden Geschäftsordnung wird ein Vorschlagsrecht für Themensetzung der Tagesordnung durch die sachkundigen Einwohner mit Stimmrecht enthalten sein sowie ein regelmäßiger Turnus von mindestens 4 Sitzungen im Jahr festgelegt. Mit einer einfachen Mehrheit des Beirats können auch Sondersitzungen einberufen werden.

Begründung des Antrags:

erfolgt mündlich.

Beschluss der Ratsversammlung am 20. September 2023

Der Antrag wurde im Sinne der Neufassung wie oben dargestellt mehrheitlich vom Stadtrat beschlossen.

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