Gemeinsamer Antrag: Notwendigkeit der Überwachungskameras am Connewitzer Kreuz prüfen! Hubschrauberfluglärm minimieren!
Gemeinsamer Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und die Linke vom 2. Juli 2020
Der Kommunale Präventionsrat der Stadt Leipzig wird beauftragt, die ständige Überwachungsanlage der sächsischen Polizei am Connewitzer Kreuz, in der Eisenbahnstraße, auf dem Bahnhofsvorplatz und am Roßplatz bis zum IV. Quartal 2020 bezüglich der kriminalpräventiven Notwendigkeit zu evaluieren. Sofern eine kriminalpräventive Notwendigkeit nicht mehr indiziert ist, setzt sich die Stadt gegenüber dem Land für eine Beendigung der Maßnahmen ein.
Ferner soll die Stadt in Zusammenarbeit mit der Polizeidirektion auf eine Überprüfung der Einsatzflüge von Polizeihubschraubern hinwirken und die Polizei hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit sensibilisieren.
Begründung:
Seit 1999 wird das Connewitzer Kreuz durch eine stationäre Kamera der der sächsischen Polizei videoüberwacht. Nach massiven Protesten wurde diese Videoüberwachung zwischen den Jahren 2000 und 2003 deinstalliert. Auch an den anderen genannten Standorten diskutieren zivilgesellschaftliche Gruppen die Notwendigkeit der stationären Videoüberwachung. Videoüberwachung im öffentlichen Raum bedarf der regelmäßigen Diskussion. Zudem muss der Abgleich erfolgen, ob die entsprechenden Überwachungsbereiche, die zum Teil Wohngebiete umfassen, tatsächlich Kriminalitätsschwerpunkte darstellen. Daher erachten wir eine turnusmäßige Prüfung dieser Sachverhalte durch die Stadt Leipzig als notwendig.
Beschluss der Ratsversammlung am 14. Oktober 2020
Der Antrag wurde trotz der Stimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der Linken und vier Stimmen der SPD-Fraktion vom Rest des Stadtrates mit 33/33/0 abgelehnt.