Gemeinsamer Antrag: Verhandlungen für die Obdachlosen im Umfeld des Hauptbahnhofs aufnehmen

Gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen + Die Linke vom 28. September 2018

Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit der Eigentümerin der Flächen westlich des Hauptbahnhofes eine einvernehmliche Lösung dergestalt zu erzielen, damit die dort mittlerweile in verschiedenen Häusern und Baracken untergekommenen Obdachlosen diese weiterhin, zumindest bis zur „Baufreiheit“, als „ein Dach über dem Kopf“ nutzen können.
  2. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, umgehend Gespräche mit den Obdachlosen-Vertreter*innen zu führen, mit dem Ziel kurzfristig alternative Unterkünfte in Nähe des Leipziger Hauptbahnhofes bereitzustellen.


Begründung:

Obdachlose Menschen nutzen seit geraumer Zeit die Gebäude (Baracken und ein mehrstöckiges Gebäude) an der Westseite des Hauptbahnhofs. Es handelt sich dabei um geschätzt 40 bis 60 Personen. Sowohl dem Eigentümer der Fläche und der Stadtverwaltung ist das bekannt.

Die Gebäude gehören zum Plangebiet Westlich des Hauptbahnhofs B-Plan 232.2, zu dem die Ratsversammlung in ihrer September-Sitzung den Billigungs- und Auslegungsbeschluss beschlossen hat. Die Eigentümer der Flächen haben nun die Räumung der Gebäude angekündigt und übertragen die Verantwortung für die Obdachlosen an die Stadt Leipzig.
Inzwischen hat ein Teil der obdachlosen Bewohner*innen begonnen, in Eigenregie eines der denkmalgeschützten Häuser in einen bewohnbaren Zustand zu versetzen, sie erstellen derzeit ein Konzept für die weitere Nutzung und sind dabei, sich dazu als Verein (Punkwerkskammer e. V.) zu organisieren. Dass diese Obdachlosen-Gruppe initiativ geworden ist, wird von den Antragstellern begrüßt.

Die Obdachlosen verbinden ihre Vereinsgründung und die Konzepterstellung mit der Hoffnung, das Haus als Verein langfristig entwickeln zu können, dort im Rahmen der Möglichkeiten selbstbestimmt zusammenleben zu können und ihre Arbeit mit anderen Obdachlosen im Umfeld des Hauptbahnhofs fortzusetzen, zu denen sie persönliche Zugänge haben und denen sie Hilfen oder Unterstützungen im Rahmen ihrer Möglichkeiten anbieten Daraus begründet sich der dringende Wunsch der Obdachlosen, in der Nähe des Bahnhofs bleiben zu können.

Die Problematik der bevorstehenden Räumung ist dem Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule und dem Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport bekannt. Streetworker begleiten die Bewohner*innen seit Jahren regelmäßig.
Die Obdachlosen, die die Gebäude bewohnen, haben die Notunterbringungen der Stadt Leipzig bisher nicht in Anspruch genommen. Sie sind erklärtermaßen eher nicht bereit und nicht willens die Übernachtungshäuser, wie sie heute sind zu nutzen, da sie deren Hausregeln nicht akzeptieren können. Es wäre zu befürchten, dass man die Obdachlosen aus der Straßensozialarbeiter-Betreuung verliert und die Selbsthilfeinitiative der Obdachlosen wieder erstirbt. Das kann nicht gewollt sein, denn nur mithilfe der eigenen Aktivierung ist ein erfolgreicher Weg aus der Obdachlosigkeit wirklich möglich.

Die Stadt Leipzig arbeitet derzeit an der Weiterentwicklung des Konzeptes der Wohnungslosenhilfe. Die dazu im Juni 2018 veranstaltete Strategiekonferenz unter sehr großer Beteiligung von Trägern und Betroffenen hatte der Verwaltung für das Konzept aufgegeben, besondere Wohnformen zu schaffen. Die aktuelle Drohung der Räumung von Gebäuden erfordert in diesem Sinne die Berücksichtigung der Interessen der Obdachlosen.

Das Angebot der ersatzweisen Unterbringung müsste, sofern eine Einigung z. B. für einen zeitweiligen Aufschub der Räumung mindestens über den Winter hinaus  oder die vertragliche Einigung zum Verbleib der Obdachlosen im Gebäude mit den Eigentümern nicht gelingt, gemeinsam mit dem Verein (in Gründung) in der Nähe des Hauptbahnhofs erfolgen.

Verwwaltungsstandpunkt als Sachstandsbericht vom 21.01.2019

Sachverhalt:

Die Stadt Leipzig hat bereits intensiv über Streetworker und Streetworkerinnen, sowohl aus dem Bereich Erwachsenenstreetwork, Team SAFE, als auch aus dem Bereich Jugendhilfe des AfJFB, SG Straßensozialarbeit, auf die sich dort aufhaltenden Personen eingewirkt, die Angebote der Stadt Leipzig zur Vermeidung von Obdachlosigkeit anzunehmen. Außerdem hat die Grundstückseigentümerin das Angebot unterbreitet, welches auch angenommen und umgesetzt wurde, mindestens zeitlich befristet in ein alternatives Gebäude in Bahnhofsnähe umzuziehen.

Auch für die Personen, die Gebäude westlich des Hauptbahnhofs als Unterkunft nutzen, stehen in Leipzig Notunterkünfte verschiedener Art und an unterschiedlichen Standorten zur Verfügung. In direkter Nachbarschaft zum Hauptbahnhof befindet sich mit der Notschlafstelle für drogenabhängige Wohnungslose, Alternative I (Chopinstraße 13), ein Angebot, welches zumindest tagsüber auch jetzt schon von einem Teil der Obdachlosen am Hauptbahnhof zum Duschen, Essen, Wäsche waschen und Spritzenaustausch genutzt wird.

Die regulären Notschlafstellen in Leipzig sind informiert und ausreichend vorbereitet, um die obdachlosen Personen aus dem Umfeld des Hauptbahnhofs aufzunehmen. Auch spezifische Problemlagen, wie der Besitz eines Hundes oder Mittellosigkeit, stehen alternativen, übergangsweisen Unterkünften nicht im Weg. Obdachlose Personen können sich täglich an das Übernachtungshaus für wohnungslose Männer, Rückmarsdorfer Straße 7, zur Vermittlung von Notschlafstellen wenden.

Die Stadt Leipzig hat zudem über Streetworker und Streetworkerinnen, sowohl aus dem Bereich Erwachsenenstreetwork, Team SAFE, als auch aus dem Bereich Jugendhilfe des AfJFB, SG Straßensozialarbeit, intensiv das wiederholte und regelmäßige Gespräch mit den Personen aufgenommen, um die Angebote der Stadt zur Vermeidung von Obdachlosigkeit anzunehmen. Die praktizierte Unterbreitung von Hilfsangeboten, die auch durch den Außendienst des Ordnungsamtes permanent unterstützt wird, wird von der Verwaltung als primärer Weg gesehen, auf die Situation Einfluss zu nehmen.

Die Stadt selbst verfügt zudem in räumlicher Nähe zum Hauptbahnhof über kein Gebäude, das obdachlosen Menschen zur weitgehenden Selbstverwaltung zur Verfügung gestellt werden könnte. Der Beschlussvorschlag zu 2. kann somit in der gewünschten Form auch nicht umgesetzt werden.   

Nachdem es bereits im Sommer 2018 zu einem Brandfall mit Todesfolge gekommen war, hatte die Eigentümerin die denkmalgeschützten, ehemals gewerblich genutzten Gebäude im südlichen Areal erneut verschließen lassen, um die Baudenkmale zu sichern und ihrerseits Versicherungs- und Haftungsrisiken zu minimieren, die durch den ungenehmigten Aufenthalt von Personen entstehen könnten. Trotzdem wurde durch eine Gruppe von überwiegend obdachlosen Menschen ein bisher verschlossenes denkmalgeschütztes ehemaliges Bahngebäude aufgebrochen und besetzt.

Unabhängig von den städtischen Hilfsangeboten wurde dem Personenkreis, der sich im denkmalgeschützten Gebäude aufhielt, Ende 2018 durch die Eigentümerin das Angebot unterbreitet, mindestens zeitlich befristet in ein alternatives, ihr ebenfalls gehörendes Gebäude in Bahnhofsnähe umzuziehen. Inzwischen hat dort eine gemeinsame Besichtigung und der Umzug stattgefunden und der Verwaltung ist bekannt, dass derzeit Aktivitäten zu einer Vereinsgründung laufen, um eine Mietvertragsfähigkeit des Personenkreises herzustellen.  

Von daher wurde dem Antragsinhalt bereits in so weit entsprochen, dass durch die Stadtverwaltung und den Eigentümer sowohl Hilfsangebote als auch ein Ersatzobjekt angeboten wurden.

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