Gemeinsamer Antrag: Vertretung der Stadt Leipzig in der Fluglärmkommission

gemeinsamer Antrag der Stadträte Daniel von der Heide (Bündnis 90/Die Grünen), A. Faulhaber (CDU) und Andreas Geisler (SPD) vom 8. Februar 2019

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, dass

  1. als Nachfolger für die bisherige Vertreterin der Stadt Leipzig in der FLK der OBM und als sein Vertreter der Beigeordnete für Umwelt, Ordnung, Sport benannt werden,
  2. sich die Stadt Leipzig bei der anstehenden Neuwahl des FLK- Vorsitzenden um den Vorsitz bewirbt und
  3. bei der zuständigen Behörde für die FLK, dem Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit, der Antrag gestellt wird, zukünftig 3 Vertreter für die Stadt Leipzig in die FLK zu entsenden. ( Bürgermeister, Amtsleiter, ein Vertreter aus dem Dialogforum )


 
Sachverhalt:
 
In den letzten Jahren hat es mehrere Stadtratsbeschlüsse gegeben, die als Anträge direkt bzw. indirekt in die FLK eingebracht wurden und alle abgelehnt wurden. Gemäß Koalitionsvertrag ist der Ausbau des Flughafens Leipzig- Halle zu einem europäischen Frachtdrehkreuz geplant. Der FLK kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Das verlangt eine Stärkung der Stadt Leipzig in der FLK.

Zu 1 und 2.  An anderen Flughäfen ist es üblich, dass die Interessen der Städte und Gemeinden durch Bürgermeister vertreten werden. Auch in der FLK des FLH wird z.B. Schkeuditz durch seinen OBM vertreten.  Am Flughafen Dresden ist der Erste Bürgermeister, Herr Detlef Sittel, Beigeordneter für Ordnung und Sicherheit, Vorsitzender der Fluglärmkommission.

zu 3.  Leipzig ist von den in der FLK vertretenen Städte und Gemeinden nicht nur der größte Anteilseigner, sondern auch die Stadt mit den meisten Betroffenen. Dies muss auch in der Zahl der Sitze zum Ausdruck kommen, was derzeit nicht der Fall ist, wie die folgende Übersicht zeigt:

  • Leipzig ca. 60.000 Betroffene 1 Sitz
  • Schkeuditz ca. 17.900 Einwohner     2 Sitze
  • Kabelsketal ca. 8.800 Einwohner 1 Sitz
  • Rackwitz ca. 5000 Einwohner 1 Sitz
  • Schkopau ca. 10.800 Einwohner 1 Sitz
  • der LK Leipzig, obwohl kaum vom Fluglärm betroffen 1 Sitz
  • usw.


Alternativvorschlag der Verwaltung vom 01.04.2019

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, dass:

  • der/die Leiterin/-in des Amtes für Umweltschutz als ordentliches Mitglied der Stadt Leipzig und der/die Fluglärmschutzkoordinator/in der Stadt Leipzig als stellvertretendes Mitglied in die Fluglärmkommission (FLK) entsandt werden.
  • sich die Stadt Leipzig bei der anstehenden Neuwahl des / der Vorsitzenden der FLK um den Vorsitz bewirbt.
  • bei der zuständigen Behörde für die FLK, dem Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, der Antrag gestellt wird, zukünftig drei Vertreter/-innen für die Stadt Leipzig in die FLK zu entsenden.


Sachverhalt:

Zu 1:

Seit dem Jahr 2007 vertritt die Leiterin des Amtes für Umweltschutz, Frau von Fritsch, die Stadt Leipzig in der FLK für den Flughafen Leipzig/Halle. Als stellvertretendes Mitglied des ordentlichen Mitglieds wurde im Jahr 2014 die Fluglärmschutzkoordinatorin der Stadt Leipzig vom Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) berufen.

In ihrer Funktion als ordentliches Mitglied der Stadt Leipzig in der FLK hat die Umweltamtsleiterin im Auftrag des Oberbürgermeisters zahlreiche Anträge zur Lärmreduzierung in die FLK eingebracht und für deren Umsetzung im Sinne der Leipziger Bürgerinnen und Bürger gekämpft. Aber auch durch ihre fachlichen Beiträge und engagierten Argumentationen in den Diskussionen zu Lärmschutzmaßnahmen hat sie die Interessen der Stadt Leipzig vertreten und in der FLK entsprechende Maßnahmen auf den Weg gebracht. Selbstverständlich stimmt sich die Amtsleiterin im Vorfeld der Sitzungen der FLK bei kritischen Themen mit dem Oberbürgermeister bzw. dem Beigeordneter für Umwelt, Ordnung, Sport ab.

Frau von Fritsch setzt sich seit 2007 in der FLK für die Abschaffung der kurzen Südabkurvung am Flughafen Leipzig/Halle ein und vertritt die Auffassung der Stadt Leipzig kontinuierlich und deutlich. Dabei konnte in den Jahren 2008 und 2009 der bekannte Kompromiss hinsichtlich einer Begrenzung für Flugzeuge mit einem Abfluggewicht bis maximal 136 Tonnen und eine Alternativflugroute mit Entlastung der dicht besiedelten Gebiete von Rückmarsdorf und Grünau erzielt werden. Aufgrund des Beschlusses der Ratsversammlung Nr. RBV-282/10 vom 24.02.2010 hat sich die Amtsleiterin im Jahr 2010 erneut in der FLK für die Abschaffung der kurzen Südabkurvung eingesetzt.

Als Reaktion auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Klage des anerkannten Naturschutzvereines Grüne Liga Sachsen e. V. zur Festlegung von Flugverfahren zur kurzen Südabkurvung am Flughafen Leipzig/Halle stellte Frau von Fritsch im Jahr 2014 in der FLK einen Antrag auf Aussetzung der kurzen Südabkurvung. Dieser wurde jedoch mit der Begründung, dass einer Aussetzung im Vorgriff auf die Sachentscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts durch die Kommission nicht befürwortet werden kann, abgelehnt.

In Tabelle 1 sind die weiteren Anträge, die bisher von der Amtsleiterin in die FLK eingebracht wurden, mit den erreichten Ergebnissen zusammengefasst.

Tabelle 1: Zusammenstellung der durch die Leiterin des Amtes für Umweltschutz eingereichten Anträge in die FLK

Jahr  Antrag und Ergebnis
2009 Prüfung der südlichen Verschiebung der Gegenanflüge in Richtung BAB A 38
  • Eine Verschiebung der Gegenanflüge war aus Flugsicherungsgründen nicht möglich.
2010 Bonusliste für startende und landende Flugzeuge gemäß Ratsbeschluss Nr. RBV-492/10 vom 15.09.2010:
  • Bonusliste nicht anwendbar
  • freiwillige Verpflichtung von DHL zur Aussonderung des Luftfahrzeugtyps AN 26 bis Ende 2015
2011 Verbesserung des aktiven Schallschutzes am Flughafen Leipzig/Halle gemäß Ratsbeschluss RBV-650/11 vom 19.01.2011
  • Durchführung von Rollbewegungen auf dem Vorfeld soweit möglich mit Schleppfahrzeugen
  • Überprüfung der Konzeption der vorhandenen Lärmschutzwände
  • Einführung kontinuierliches Sinkflugverfahren im Jahr 2014
  • Probebetrieb Point Merge Verfahren seit 2015 mit deutlicher Fluglärmentlastung der südlichen Stadtteile von Leipzig im Nachtzeitraum
  • Anpflanzung eines Lärmschutzwaldes westlich des Grenzgrabens von Lützschena-Stahmeln im Jahr 2015
2017 Untersagung von Starts über die kurze westliche und östliche Nordabkurvung in der Nachtkernzeit zwischen 00:00 Uhr und 05:00 Uhr gemäß Ratsbeschluss zum Antrag VI-A-03371 vom 18.01.2017
  • Keine Umsetzung, da sich die FLK bereits in der Vergangenheit mehrfach mit der Optimierung dieser Flugroutenverläufe auseinandergesetzt und keine Ansätze für weitere Veränderungen ohne gleichzeitige Mehrbelastung anderer Wohngebiete identifizieren konnte
2017 Zeitlich versetze Bahnnutzung im Nachtzeitraum (Antrag wurde im Dialogforum Flughafen Leipzig/Halle erarbeitet)
  • Ablehnung nach kontroverser Diskussion
  • Die vorgeschlagenen Varianten konnten in der FLK im Hinblick auf wirksame Verbesserungspotentiale bezüglich der Fluglärmbelästigung nicht hinreichend bewertet werden.
  • Eine Mehrheit der FLK-Mitglieder zweifelte an der tatsächlichen Wirksamkeit.
2017 Verlegung der Starts und Landungen der eingesetzten lauten Transportflugzeuge AN 22 und AN 124 in den Tagzeitraum zwischen 06:00 Uhr und 22:00 Uhr
  • AN 22 fliegt nur sehr selten am Flughafen Leipzig/Halle
  • Nachtflüge AN 12 im Auftrag der Bundeswehr finden häufiger statt und führen zu erheblichen Belästigungen
  • Freiwillige Selbstverpflichtung der Bundeswehr zur Verlegung von Flügen des Luftfahrzeugtyps AN 12 in den Tagzeitraum (Einhaltung seit Juni 2018)

Darüber hinaus wurde in den letzten fünf Jahren auf Antrag von Frau von Fritsch in der FLK in den Leipziger Ortsteilen Lützschena-Stahmeln, Lindenthal und Böhlitz-Ehrenberg die Fluglärmbelastung durch die Flughafen Leipzig/Halle GmbH bzgl. der Einhaltung der im Planfeststellungsbeschluss zum Ausbauvorhaben der Start- und Landebahn Süd mit Vorfeld vom 04.11.2004 festgelegten Schutzkriterien überprüft. Dabei wurden im Ortsteil Lützschena-Stahmeln Unregelmäßigkeiten festgestellt, die derzeit noch ausgewertet werden.

Der Tabelle 2 ist zu entnehmen, dass alle Landkreise/kreisfreien Städte jeweils mit ihren Leitern/-innen der Umweltämter bzw. des entsprechenden Fachbereichs vertreten sind.

Tabelle 2: Zusammenstellung der Mitglieder der FLK der Landkreise/kreisfreien Städte und Gemeinden

Dienststelle Mitglied Funktion
Stadt Halle Frau Ruhl-Herpertz Fachbereichsleiterin Umwelt
Stadt Schkeuditz Herr Heumos
Herr Bergner
Ehem. Bürgermeister
Oberbürgermeister
Stadt Leipzig Frau von Fritsch Leiterin Umweltamt
Gemeinde Kabelsketal Herr Dr. Nietzschmann Mitglied Gemeinderat
Gemeinde Rackwitz und Krostitz Herr Schwalbe Bürgermeister Rackwitz
Gemeinde Schkopau Herr Haufe Ehem. Bürgermeister
Landkreis Nordsachsen Frau Brumm Leiterin Umweltamt
Saalekreis Frau Faulstich Leiterin Umweltamt
Landkreis Leipzig Herr Dr. Bergmann Leiter Umweltamt

Vor allem diese fachlichen Vertreter sind seit sehr vielen Jahren Mitglied in der FLK, haben ein entsprechendes Fachwissen aufgebaut und ermöglichen damit eine kontinuierliche und fundierte Arbeit im Sinne fluglärmbetroffener Bürger

Die Entscheidungen in der FLK werden nach intensiven fachlichen Diskussionen und Auseinandersetzungen zum Thema mit der Deutschen Flugsicherung GmbH, der Flughafen Leipzig/Halle GmbH und den Vertretern der Fluggesellschaften gefällt. Umso wichtiger ist es, dass die Stadt Leipzig durch eine Person vertreten wird, in deren Arbeitsalltag immissionsrelevante Themen regelmäßig präsent sind, somit diesbezüglich kritische Punkte in der FLK schnell erkannt werden, Gegenargumente geäußert und im Sinne der Leipzigerinnen und Leipziger gehandelt werden kann.

Die Berufung des/der Leiters/-in des Amtes für Umweltschutz als ordentliches Mitglied und der/die Fluglärmschutzkoordinator/-in als stellvertretendes Mitglied in die FLK für den Flughafen Leipzig/Halle bildet daher den Inhalt des Alternativvorschlags.

Zu 2:

Gemäß § 32b Abs. 5 Luftverkehrsgesetz beruft das SMWA die Mitglieder und Stellvertreter der FLK. Damit gemäß des Beschlussvorschlages der Oberbürgermeister bzw. der Beigeordnete für Umwelt, Ordnung, Sport sich zur Vorsitzwahl stellen könnten, müssten sie zunächst durch das Ministerium berufen werden.

Vorliegend tagt der Stadtrat am 03. April 2019, 16:00 Uhr und die FLK bereits am 04. April 2019. Die Stadtverwaltung ist demnach für den Fall einer Nichtzustimmung zum VSP auf ein sehr kurzfristiges Agieren des SMWA angewiesen. Durch die Stadt Leipzig wurde das SMWA vorab auf diesen Sachverhalt hingewiesen.

Um dem Anliegen der Einreicher zu entsprechen, hat die Leiterin des Amtes für Umweltschutz bereits gegenüber dem derzeitigen Vorsitzenden der FLK, Herrn Heumos, dessen Stellvertreterin sie bereits war, angekündigt, dass sich die Stadt Leipzig zur Wahl stellen wird. Aufgrund der langwierigen und beständigen fachlichen Mitarbeit der Amtsleiterin ist sie ein geschätztes und etabliertes Mitglied der FLK.

Zu ergänzen ist, dass sich um den Vorsitz der FLK auch der Bürgermeister der Gemeinde Rackwitz bewirbt.

Zu 3:

Die Stadtverwaltung wird sich nach 2008, 2012 und 2015 erneut beim SMWA für die Berufung von zwei weiteren ordentlichen Mitgliedern der Stadt Leipzig in die FLK einsetzen.

Selbst die im Jahr 2015 durch den Beigeordneten für Umwelt, Ordnung, Sport zusammen mit der Umweltamtsleiterin durchgeführte direkte Vorsprache dieses Anliegens beim Staatssekretär, Herrn Brangs, brachte nicht den erhofften Erfolg. Der Staatssekretär begründete die Entscheidung damit, dass die Festlegung der FLK-Mitglieder gesetzlich vorgeschrieben ist und unabhängig von der Einwohnerzahl und Betroffenheitsdichte erfolgt. Pro Kommune sei nur ein Mitglied vorgesehen.

Eine Ausnahme davon bildet lediglich die Stadt Schkeuditz, die mit zwei Mitgliedern vertreten ist. Durch die 1994 erfolgte Eingemeindung der zwischen den beiden Start- und Landebahnen gelegenen und vom Lärm am stärksten betroffenen Ortschaft Kursdorf nach Schkeuditz erhielt die Stadt Schkeuditz zwei Stimmen. Herr Heumos, der ehemalige Bürgermeister von Kursdorf und Vorsitzender der 1993 konstituierten FLK leitet diese seitdem als Vertreter der Stadt Schkeuditz.

Beschluss der Ratsversammlung am 3. April 2019

Der Antrag wurde mit großer Mehrheit vom Stadtrat beschlossen.

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