Gesundheit hat Priorität

Amtsblattbeitrag vom 10. März 2018

Von Daniel von der Heide

Das Bundesverwaltungsgericht hat festgestellt, dass das Recht auf Gesundheit so wichtig ist, dass es in letzter Konsequenz auch ein Fahrverbot rechtfertigen würde, wenn nur durch ein solches Verbot die Grenzwerte für die Luftqualität eingehalten wer-den können. Das ist gut so. Noch besser ist aber, dass damit die Notwendigkeit für eine andere Verkehrspolitik betont wird. Plötzlich erhält die Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs eine enorme - zumindest erst einmal mediale - Aufmerksamkeit. Hätten Bund und Land über die Jahre hier mehr getan, wären weder die Verfahren noch das Urteil des BVerwG notwendig gewesen. Gerade der Freistaat Sachsen, der die ihm zugewiesenen Mittel für den Verkehrsbe-reich zu ca. 85 % in den Stra-ßenbau investiert, spielt hier eine besonders schlechte Rolle. Andere Bundesländer wenden 50 % dieser Mittel für den ÖPNV auf. Mehr Mittel vom Bund und ein Umsteuern im Land Richtung ÖPNV würde den Städten bei der Luftreinhaltung, aber auch bei anderen Verkehrsproblemen helfen.
In Leipzig wurde der Grenzwert für NO2 in 2017 eingehalten, wenn auch nur sehr knapp. Von daher bleibt es auch weiterhin die Aufgabe der Kommunalpolitik, Fahrverbote durch gute Bedingungen für den Umweltverbund zu verhindern.

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