Änderungsantrag zum Antrag "Gewerbe zu Wohnraum"
Änderungsantrag vom 17. September 2026
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, Eigentümer geeigneter großflächiger, leerstehender Gewerbeimmobilien aktiv auf das Bundesförderprogramm „Gewerbe zu Wohnen (GzW)“ aufmerksam zu machen. Dazu werden bekannte Akteure direkt angesprochen und eine Information zu diesem Bundesförderprogramm im Amtsblatt und im Internetauftritt der Stadt erfolgen. Seitens der Stadtverwaltung wird eine feste Anlaufstelle mit Lotsenfunktion für Eigentümer und Investoren benannt und veröffentlicht.
- Der Oberbürgermeister prüft flankierende Maßnahmen und Instrumente, die die Umnutzung von Büro- zu Wohnraum positiv unterstützen und beschleunigen können, insbesondere ist eine Kumulierung der Bundesfördermittel mit den Mitteln der FRL gMW des Landes Sachsen zur Förderung von mietpreis- und belegungsgebundenem Mietwohnraum nicht ausgeschlossen.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Rahmen des Monitoringberichts Wohnen auf der Grundlage bestehender Daten die Leerstände von Gewerbeflächen und sich daraus ergebende Umwandlungspotentiale von Gewerbe zu Wohnraum fortlaufend zu erheben und darzustellen.
Sachverhalt
Die Umwandlung von Gewerbe zu Wohnraum ist mit teils komplexen Abstimmungs- und Genehmigungsprozessen unterschiedlicher Ämter verbunden. Um die damit verbundenen Hürden zu senken, haben Städte mittlerweile feste Anlaufstellen bis hin zu Umbauagenturen eingerichtet. Für Leipzig erscheint die stellenneutrale Einrichtung einer festen Anlaufstelle nach dem One-Stop-Shop-Prinzip sinnvoll, die als Lotse für Eigentümer und Investoren in die Verwaltung fungiert.
Um die Thematik dauerhaft zu begleiten und auch grundsätzliche Abwägungen mit dem Erhalt von Gewerberaum vornehmen zu können, ist eine Berücksichtigung im Rahmen des Monitoringsberichts Wohnen angezeigt.
Beschluss in der Ratsversammlung vom 30. September 2026
Der Änderungsantrag wurde vom Stadtrat mit folgender Mehrheit punkteweise abgestimmt:
Punkt 1: 28/33/1 abgelehnt
Punkt 2: einstimmig beschlossen