Gewerbliche Nutzung der Fließgewässer durch Motorboote

Anfrage vom 5. Mai 2011

Die gewässertouristische Nutzung der Flüsse im Gebiet der Stadt Leipzig wird immer beliebter. Der Floßgraben im südlichen Auwald wird mit der offiziellen Inbetriebnahme der Schleuse am Connewitzer Wehr am 11. Juli 2011 die Verbindung herstellen zum Gewässerverbund im Südraum zum Cospudener See. Die Stadtverwaltung hat erklärt, dass das Monitoring der Landesdirektion Leipzig zur Befahrbarkeit dieses sensiblen Gewässers mit Motorbooten (Schiffbarkeit) noch nicht beendet ist.

Wir fragen an:

  1. Wie wird die Stadtverwaltung sicherstellen, dass ungenehmigte Motorboote nicht in den Floßgraben fahren? Sind Maßnahmen dazu geplant? Wenn ja welche?

  2. Wurden Ausnahmegenehmigungen für Motorboote für die Befahrung des Floßgrabens für die laufende Saison erteilt? Auf anderen innerstädtischen Flüssen fahren weiterhin gewerbliche Motorboote mit Ausnahmegenehmigungen.

Dazu fragen wir an:

  1. Wie vielen bisherigen Anbietern von Flussfahrten werden weiterhin Ausnahmegenehmigungen für den Betrieb wie vieler Boote mit welchem Antrieb erteilt? Für welchen Zeitraum vergibt die Stadtverwaltung Ausnahmegenehmigungen? Ab wann wird das LeipzigBoot die bisherigen Bootstypen ersetzen?

  2. Wurden für 2011 weitere Anträge auf Ausnahmegenehmigung für zusätzliche gewerbliche Bootsfahrten zum derzeitigen Angebot mit Elektroantrieb oder Kraftstoffantrieb gestellt? Wie hat die Stadtverwaltung dazu entschieden?

  3. Ist den Betreibern im Zuge der Erteilung der Ausnahmegenehmigung eine Geschwindigkeitsbegrenzung zum Schutz der Ufer vorgeschrieben worden? Wird die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung kontrolliert? 

 

Antwort der Verwaltung vom 27. Mai 2011

  1. Durch die Wasserschutzpolizei Riesa werden im Auftrag der Landesdirektion Dresden als für den gewerblichen Bootsverkehr zuständiger Schifffahrtsbehörde auf der Grundlage der Sächsischen Schifffahrtsverordnung Kontrollfahrten auf dem Kurs 1 (vom Stadthafen bis zum Cospudener See) durchgeführt. Der Kontrollbetrieb wurde im Laufe des Frühjahres 2011 aufgenommen und soll regelmäßig mindestens einmal monatlich durchgeführt werden. Unter anderem werden die Motorbootfahrer bezüglich ihrer wasserrechtlichen Genehmigungen des Landkreises Leipzig bzw. der Stadt Leipzig kontrolliert. Zusätzlich werden durch das Amt für Umweltschutz Kontrollen im Rahmen des wasserbehördlichen Vollzugs durchgeführt.

  2. Zurzeit sind zwei gewerbliche Boote mit Elektromotor und ein Arbeitsboot des Amtes für Stadtgrün und Gewässer für die Benutzung des Floßgrabens mit bestimmten Regelungen (Höchstgeschwindigkeit, Anlege- und Wendeverbot) sowie befristet zugelassen.

  1. Insgesamt sind 8 Anbietern wasserrechtliche Genehmigungen für Motorbootfahrten mit insgesamt 9 Fahrgastschiffen, 2 Flößen und 2 Verleihbooten auf Fließgewässern erteilt worden. Die Flöße und Verleihboote sowie 3 Fahrgastschiffe werden elektrisch angetrieben. Die anderen 6 Fahrgastschiffe fahren mit Viertakt- Verbrennungsmotoren. Bei der Genehmigung von neuen bzw. Ersatzfahrzeugen wird grundsätzlich auf die Kriterien des LeipzigBootes orientiert und die Genehmigungen werden befristet für 1 bis höchstens 5 Jahre mit Widerrufsvorbehalt erteilt.

  2. Von 2 gewerblichen Motorbootbetreibern wurde die Erweiterung der bestehenden Genehmigungen zur Benutzung des Elstermühlgrabens von der Heiligen Brücke (Moschelesstraße) bis zum Anleger am geplanten Stadthafen beantragt. Diese wurden für 5 Boote genehmigt. Einer dieser vorbenannten gewerblichen Motorbootbetreiber bekam zusätzlich die beantragte Genehmigung zum Befahren der Pleiße bis zum Bootshaus Connewitz (Parkplatz Wildpark). Bezüglich eines Antrages zur Erweiterung der Genehmigung von 3 Elektromotorbooten, welche jetzt als Verleihboote auf dem Cospudener See fahren dürfen, auf den gesamten Kurs 1 wurde noch nicht entschieden.

  3. Die Höchstgeschwindigkeiten sind mit 10 km/h für die Weiße Elster, mit 3 km/h für den Floßgraben und mit 5 km/h für die übrigen Fließgewässer in den erteilten Genehmigungen festgelegt worden. Im Rahmen der o.g. Kontrollen der Wasserschutzpolizei und des Amtes für Umweltschutz wird die Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkungen kontrolliert. 

Zurück