Gläsernes Rathaus - Informationfreiheitssatzung für Leipzig (Anfrage 564/12)
Anfrage zur Ratsversammlung vom 18.04.2012
Informationsfreiheit ist ein demokratisches Kontroll- und Mitgestaltungsrecht für alle Bürger. Informationsfreiheitsgesetze wurden auf Bundesebene und von allen Bundesländern erlassen, ausgenommen bislang Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen und Sachsen. Um ein demokratisches Defizit zu beheben, gibt es in immer mehr Städten und Gemeinden in diesen Ländern kommunale Informationsfreiheitssatzungen für den eigenen Wirkungskreis.
Bereits im März 2011 beschloss der Stadtrat auf Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen: Die Stadtverwaltung wird beauftragt, eine „Satzung zur Informationsfreiheit für die Stadt Leipzig“ zu erstellen und diese bis 30.06.2011 dem Stadtrat zur Abstimmung vorzulegen. Des Weiteren wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, in welchen Bereichen und auf welche Art und Weise das Informationsrecht der Bürger durch eine aktive Informationspflichten seitens der Stadt ergänzt werden kann.
Die Vorlage der Verwaltung liegt den Stadträtinnen und Stadträten bis heute nicht zur weiteren Beratung vor.
Deshalb fragen wir:
- Wann können die Stadträtinnen und Stadträte damit rechnen, dass ihnen die entsprechende Vorlage vorgelegt wird?
- Was sind die Gründe für den zeitlichen Verzug?
Die Antwort der Verwaltung in der Ratssitzung hier als Protokollauszug:
Erster Bürgermeister Müller antwortet, die Vorlage könne vorbehaltlich der Bestätigung in der Dienstberatung des Oberbürgermeisters den Stadträtinnen und Stadträten am 18. Mai vorgelegt und in der Ratsversammlung am 20. Juni 2012 beschlossen werden. Bis dahin seien im Fachausschuss Allgemeine Verwaltung zwei oder drei Lösungen möglich.
Der Entwurf der Vorlage sei im Juli 2011 in die mitzeichnenden Dezernate gegeben worden. Es sei eine umfangreiche Abstimmung zu dieser Vorlage erfolgt. Im Rechts-amt habe es einen Sachbearbeiterwechsel gegeben. Die Vorlage sei in 1. Lesung am 17. Januar 2012 in der Dienstberatung des Oberbürgermeisters behandelt worden und solle am 24. April 2012 in 2. Lesung auf der Tagesordnung stehen. Es gehe um insgesamt drei Vorlagen, nämlich erstens die Informationsfreiheitssatzung, zweitens die Ergänzung zur Verwaltungskostensatzung und drittens eine interne Dienstanweisung zur Anwendung der Satzung innerhalb der Stadtverwaltung.