GRÜNE beantragen Konzept für Gewässerrenaturierung - Millionenzahlungen aufgrund schlechter Gewässerqualität sollen vermieden werden

Foto: Martin Jehnichen

Pressemitteilung vom 17. November 2020

Die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN im Leipziger Stadtrat hat einen Antrag ins Verfahren gebracht, ein umfassendes Konzept für umfassende Gewässerrenaturierungen vorzulegen. Damit sollen Millionenzahlungen aufgrund schlechter Gewässerqualität vermieden werden. Hintergrund ist die Verpflichtung aus der EU-Wasserrahmenrichtlinie, den Gewässerzustand bis 2027 signifikant zu verbessern. Daran droht die Stadt allerdings zu scheitern. Die Folge könnten Strafzahlungen in Millionenhöhe sein.

Die bereits 2000 beschlossene EU-Wasserrahmenrichtlinie verpflichtet dazu, dass ursprünglich innerhalb von 15 Jahren der Gewässerzustand zu verbessern war. Ein quantitativ und qualitativ guter Zustand aller Oberflächengewässer sollte erreicht werden. Davon ist Leipzig aber noch entfernt.

„Stand 2018 befinden sich die Gewässer des Gewässerknotens Leipzig in einem schlechten ökologischen Zustand. Bislang ist nicht erkennbar, wie die Verwaltung innerhalb der nächsten Jahre das ambitionierte Ziel der EU-Wasserrahmenrichtlinie umsetzen will. Es entsteht der Eindruck, dass es innerhalb der Stadtverwaltung eine diskutable Prioritätensetzung gibt“, kritisiert Jürgen Kasek, Stadtrat und umweltpolitischer Sprecher der Fraktion, mit Blick auf das wassertouristische Nutzungskonzept.

Foto: Martin Jehnichen

Das 2004 verabschiedete Integrierte Gewässerkonzept Leipzig (IGK) spiegelt mit dem Fokus auf Sediment- und Hochwasserproblematiken den Erkenntnisstand von vor 20 Jahren wieder und ist nicht geeignet, den Herausforderungen zur Umsetzung der WRRL, insbesondere vor dem Hintergrund der klimatischen Veränderungen, ausreichend zu begegnen.

„Wir fordern, das längst überholte IGK bis 2022 durch einen Integrierten Gewässerentwicklungsplan abzulösen“ so Tobias Peter, Fraktionsvorsitzender.
„Damit soll gemeinsam mit dem Freistaat eine Grundlage für gewässerspezifische Maßnahmen geschaffen werden. Durch die Renaturierung von Gewässern können Nähr- und Schadstoffeinträge wirksam gesenkt, die Gewässerdynamik verstärkt und die Ausbildung der natürlichen Uferstrukturen ermöglicht werden. Statt in Strafzahlungen sollte entschieden in eine gute Gewässerqualität investiert werden.“

Zurück