Grüne begrüßen Entscheidung der Landesdirektion, Motorboote im Stadtgebiet nur in Ausnahmefällen zu genehmigen

Pressemitteilung vom 28. Juli 2016

Die Landesdirektion Sachsen hat das Verfahren zur Erklärung der Schiffbarkeit auf den Leipziger Stadtgewässern eingestellt.

Grundlage dieser Entscheidung sind naturschutzrechtliche Fachgutachten. Durch eine allgemeine Schiffbarkeit für Wassersportler sollten die Wasserflächen attraktiver und leichter mit motorisierten Wasserfahrzeugen nutzbar gemacht, per Allgemeinverfügung als schiffbar erklärt und damit für Jedermann mit zugelassenen Wasserfahrzeugen befahrbar gemacht werden.

Die eingeholten Naturschutzgutachten widersprechen dem Anliegen, weshalb die Landesdirektion nunmehr davon Abstand nimmt. Den erwähnten Gutachten und Bewertungen sowie diesbezüglichen Stellungnahmen der zuständigen Naturschutzbehörden ist aber auch zu entnehmen, dass durchaus eine begrenzte Anzahl Wasserfahrzeuge die betroffenen Gewässer naturschutzverträglich befahren dürfen. Wer also im Stadtgebiet Leipzig, Gewässer über den zulässigen Gemeingebrauch hinaus mit Wasserfahrzeugen nutzen will, kann wie bisher einen Gestattungsantrag bei der zuständigen Unteren Wasserbehörde bei der Stadt Leipzig einreichen. Im Rahmen der Antragsprüfung muss dann abgewogen werden, bis zu welchem Maß die Gewässer mit Wasserfahrzeugen befahren werden können und wann die Verträglichkeitsgrenze erreicht ist.

(Hintergrund aus der Stellungnahme der Landesdirektion)

„Das ist ein klarer Schuss vor den Bug für Bürgermeister Rosenthal!“ erklärt Norman Volger, Fraktionsvorsitzender und umweltpolitischer Sprecher der Fraktion.

„Die Bekanntmachung der Landesdirektion, die Allgemeinverfügung der Stadt Leipzig zur Befahrbarkeit der Leipziger Gewässer durch Motorboote zu stoppen ist richtig und wichtig. Naturschutz, Breiten- und auch Spitzensport haben damit einen wichtigen Sieg errungen. Es ist zu hoffen, dass Bürgermeister Rosenthal und sein Dezernat diesen Schuss vor den Bug ihrer Motorbootträume auch ernst nehmen und nicht aus rein touristischen Erwägungen das Thema Motorboote (auch wenn sie einen Elektroantrieb haben) auf Leipzigs Gewässern weiter vorantreiben. Hierbei werden wir Grünen genau darauf achten, dass das Dezernat die Verträglichkeitsgrenze für die Leipziger Gewässer nicht ausdehnt. Vielmehr sollte das Umweltdezernat seiner eigentlichen Aufgabe nachgehen: Die Natur zu schützen und den Breiten- und Spitzensport in Leipzig nicht von den Wasserflächen zu verdrängen.“, so Norman Volger weiter.

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