Grüne fordern Konsequenzen aus drohendem Verbot von Kunstrasenplätzen aus Mikroplastik

Pressemitteilung vom 7. Juni 2019

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) ist von der EU-Kommission beauftragt, Maßnahmen zu entwickeln, um den Einsatz von Mikroplastik zu verhindern. Die ECHA empfiehlt ein Verbot der winzigen Plastikpartikel ab spätestens 2022. Auch der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) geht davon aus, dass es zu einem solchen Verbot des umweltschädlichen Kunstrasen-Gummigranulats kommen wird. Es kann dabei nicht von einem Bestandsschutz neu errichteter Plätze, sondern vielmehr von einer daraus folgenden Umrüstungspflicht ausgegangen werden, was mit Kosten zwischen 100.000 € und 500.000 € pro Platz verbunden wäre.

Foto: Martin Jehnichen

Hierzu Norman Volger, Fraktionsvorsitzender und umweltpolitischer Sprecher der Fraktion:

„Sportplätze mit Kunstrasen gelten als drittgrößte Quelle von Mikroplastik in Deutschland und sind verantwortlich dafür, dass etwa 11.000 Tonnen Mikroplastik pro Jahr in die Umwelt gelangen. Wir dürfen nicht tatenlos zusehen, wie solche Umweltsünden mitgetragen werden, obwohl bereits heute alternative Füllmaterialien für Kunstrasenplätze zur Verfügung stehen. Der aufgrund der immensen Nachfrage und damit gewachsenen Nutzungsintensität nachvollziehbare Wunsch nach ganzjährig nutzbaren Sportflächen darf nicht auf Kosten unabsehbar großer Umwelt- und Grundwasserschäden erkauft werden. Wir brauchen ein generelles Umdenken beim Thema Sportflächennutzung und mindestens einen sofortigen Verzicht auf umweltschädliche Füllmaterialien bei Kunstrasenplätzen, sowie ein Handlungs- und Finanzierungsprogramm, um den Umbau bereits realisierter Plätze nachträglich im Sinne der Abwehr drohender Umweltgefahren stemmen zu können.“

Fotos: Martin Jehnichen
Foto: Martin Jehnichen

Hierzu Michael Schmidt, Stadtrat der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für den Leipziger Südwesten:

„Bereits im vergangenen Jahr hat unsere Fraktion Anreize in der Investitionsförderung eingefordert, nachdem der Stadtrat ein Sonderprogramm zum Bau von Kunstrasenplätzen beschlossen hat. Während das zusätzliche Budget zur Verfügung gestellt wurde, sollen die Förderkriterien mit einem stärkeren Fokus auf umweltfreundliche, nachwachsende und recyclebare Füllmaterialien wie Sand oder Kokosfasern erst mit der neuen Förderrichtlinie im nächsten Jahr auf den Weg gebracht werden. Damit allerdings werden Tatsachen geschaffen, die für die Vereine zu großen wirtschaftlichen und unter Umständen existenziellen Problemen führen könnten, sollte das erwartete Verbot ohne Bestandsschutzklausel beschlossen werden. Diese verspätete Umsetzung des Ratsbeschlusses kann zu fatalen Folgen führen. Daher hat unsere Fraktion eine Anfrage an den Oberbürgermeister gerichtet, die aufzeigen soll, wie sich die Situation um errichtete und im Bau bzw. in Planung befindliche Kunstrasenplätze in Leipzig darstellt und wie die Stadtverwaltung die Vereine auf die drohende Situation vorbereitet. Aus Sich meiner Fraktion wäre es dringend angeraten, einen Bau- bzw. Planungsstopp zu veranlassen, sofern Vereine Kunstrasenplätze mit Gummifüllung planen oder bauen und ein sofortiges Umsteuern hin zu umweltfreundlicheren Lösungen zu veranlassen."

Anfrage: "Konsequenzen aus drohendem Verbot von Kunstrasenplätzen aus Mikroplastik"

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