Grüne Stadtratsfraktion sieht sich bestätigt: Verwaltung schlägt Verhandlungen mit RB Leipzig um Erbbaurecht vor!

Foto: Martin Jehnichen

Pressemitteilung vom 17. April 2020

Der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen ist die Fläche des ehemaligen Schwimmstadions zwischen Stadionvorplatz und Arena Leipzig wichtig. Diese wertvolle Fläche ist im Eigentum der Stadt Leipzig. Zielsetzung unseres (Ursprungs-) Antrages vom August des Jahres 2018 war es, insbesondere dieses auch für die Stadt wichtige Grundstück, das derzeit als Parkplatz bei Großveranstaltungen genutzt wird, einer nachhaltigen Entwicklung zuzuführen.

Unseren Antrag haben wir zuletzt noch einmal neu gefasst. Mit ihm hat die Stadtratsfraktion auch ihre Vorstellungen zur weiträumigen Standortentwicklung des Stadionumfeldes artikuliert.

Seit dem 14. April 2020 liegt nun ein aktueller Verwaltungsstandpunkt zu unserer letzten Neufassung des Antrages „Gemeinsam im Umfeld des Leipziger Sportforum das Beste für die Stadt ermöglichen und umsetzen“ vor.

Stadtrat Tim Elschner, stadtentwicklungspolitischer Sprecher unser Fraktion, zeigt sich zufrieden über den konsensstiftenden Verwaltungsstandpunkt:

„Wir begrüßen, dass die Verwaltung nun unserem Anliegen folgt und dem Stadtrat vorschlägt, hinsichtlich des Grundstückes des ehemaligen Schwimmstadions am Sportforum mit RB Leipzig einen Erbbaurechtsvertrag zu verhandeln, um dem Stadtrat dann in einem weiteren Schritt den Entwurf des ausgehandelten Erbbaurechtsvertrages zur Beschlussfassung vorzulegen.

Unser über Jahre konsequentes Eintreten und Kampf für das Erbbaurecht trägt mehr und mehr Früchte. Erst unlängst, quasi als Modellprojekt, wurde die städtische Gewerbefläche an der Ecke Johannisgasse/Ecke Nürnberger Straße im Wege der Konzeptvergabe und im Erbbaurecht erfolgreich an einen Investor vergeben. Die Vorteile des Erbbaurechtes sollten mittlerweile auf der Hand liegen: Die Kommune bleibt Grundstückseigentümerin und sichert mit dem Erbbaurecht insbesondere auch für kommenden Generationen ihre Gestaltungshoheit über die Liegenschaft ab.

Weiterhin rätselhaft und nicht nachvollziehbar bleibt für uns der Schwenk der CDU-Fraktion, den sie im Rahmen des Oberbürgermeisterwahlkampfes vollzog: ursprünglich das Erbbaurecht sogar bejahend, lehnte sie es dann aus vermeintlich populistischen und wohl allein aus wahlkampfstrategischen Überlegungen ab - ein Eigentor seltener Art!

Dass es mit den Fraktionen Die Linke und SPD im Stadtrat und dem Oberbürgermeister zum Thema „Erbbaurecht und RB Leipzig“ nun ein hohes Maß an Übereinkunft gibt, freut mich. Ich habe mit Freude auch die zwischenzeitliche Intervention des ehemaligen Baubürgermeisters der Stadt Leipzig und ehemaligen Leiter des Difu-Institutes für Urbanistik Martin zur Nedden (SPD) zur Kenntnis genommen, der ebenfalls ausdrücklich für das Erbbaurecht plädierte.

Im Rahmen der Bürger- und Akteursbeteiligung für den zu erarbeitenden Masterplan für das Stadionumfeld sind nun die vielschichtigen und komplexen Themen, wie konkrete Umsetzung der Verkehrswende, Ausbau der sog. „Feuerbachschleife“ oder die Öffnung der Alten Elster an Hand aktueller Fakten zu vertiefen. Allerdings können wir Grüne uns eine Öffnung der Alten Elster insbesondere auch aus stadträumlichen Gründen kaum mehr vorstellen. Auch das Thema „Durchwegungen im gesamten Stadionumfeld“ wollen wir Grüne einer verstärkten Betrachtung im Beteiligungsprozess zuzuführen. Dieses Thema spielte beim Neubau des Jahn-Stadions im Prenzlauer Berg in Berlin unlängst eine wichtige Rolle.

Als Fraktion werden wir uns weiter auch für ein flächensparendes und innovatives Bauen auf dem Grundstück des ehemaligen Schwimmstadions einsetzen. Wir sind hoffnungsvoll, dass die künftigen Vertragspartner hier auch entsprechend sichtbare Zeichen für die künfitge Geschäftsstelle, das Sportmuseum und die Unterkunft der städtischen Sportverwaltung setzen werden.

Weiter in den direkten Verhandlungen mit RB Leipzig wird der Bau eines oberirdischen Parkhauses oder einer Tiefgarage diskussionsbedürftig sein. Zunächst schien seitens RB Leipzig stets der Bau einer Tiefgarage favorisiert, auch uns gegenüber wurde dies mehrfach bestätigt. Warum Herr Mintzlaff neuerdings von einem oberirdischen Parkhaus fabuliert, bleibt rätselhaft.

Zudem ist schon seit längerem bundesweit zu beobachten, dass Investoren zunehmend Probleme haben, Parkhäuser schlussendlich wirtschaftlich zu betreiben. So erfolgte bei einem in Berlin an der Mercedes Benz Arena befindlichen Parkhaus ein Teilabriss, weil dieses noch nicht einmal mehr bei ALBA-Spielen voll ausgelastet war. Auch in Hamburg werden bald in bester City-Lage 550 Parkplätze wegfallen. Ebenfalls nach einem Parkhaus-Teilabriss soll hier eine Genossenschaft das Grundstück in Erbbaurecht bekommen, um 70 Wohnungen, darunter 42 Sozialwohnungen, zu bauen.“

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