Grüne wollen Bürgerbeteiligung in Leipzig mit einer Satzung und einer Vorhabenliste weiter professionalisieren

Foto: Martin Jehnichen

Pressemitteilung vom 20. Februar 2015

Die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen will die Bürgerbeteiligung in Leipzig weiter professionalisieren. Deshalb hat sie dazu zwei Anträge mit den Titeln „Fortschreibung der „Leitlinien zur Bürgerbeteiligung in der Stadt Leipzig“ – Bürgerbeteiligungssatzung“ und „frühzeitige Informationen durch Einrichtung einer zentralen Vorhabenliste“ ins Verfahren eingereicht, Kernpunkte des bündnisgrünen Kommunalwahlprogrammes.

Die „Leitlinien zur Bürgerbeteiligung in der Stadt Leipzig“ wurden seit 2009 auf Grundlage eines Stadtratsbeschlusses in öffentlichen Diskussionen und vom Arbeitskreis Bürgerbeteiligung des „Forums Bürgerstadt Leipzig“ entwickelt. Im Juli 2012 gab der Oberbürgermeister dem Stadtrat die Ergebnisse als Informationsvorlage „Bürgerbeteiligung - weiteres Vorgehen“ zur Kenntnis. Gleichzeitig initiierte der Oberbürgermeister das Beteiligungsprojekt „Leipzig weiter denken“.

Tim Elschner, Stadtrat und Sprecher für Transparenz und Bürgerbeteiligung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

„Nach mehr als zwei Jahren ist es aus unserer Sicht an der Zeit, diese Leitlinien und die seitdem stattgefundenen Bürgerbeteiligungsverfahren sowie das Beteiligungsprojekt unter der Dachmarke „Leipzig weiter denken“ einer gründlichen Evaluation zu unterziehen, denn neben guten Erfahrungen sind auch Fehlschläge zu verbuchen.“

Die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen will deshalb insbesondere nachfolgende Fragen in einem Evalutionsverfahren klären lassen:

  • Wie gelingt die Umsetzung der Leitlinien zur Bürgerbeteiligung über den gesetzlichen Rahmen hinaus im konkreten Fall?
  • Welche Schwächen offenbaren die derzeitigen Leitlinien zur Bürgerbeteiligung?
  • Wird frühzeitig, verständlich und transparent über ein Beteiligungsverfahren informiert?
  • Werden Handlungsspielräume und Beteiligungsgegenstände zu Beginn klar kommuniziert?
  • Wie ergebnisoffen sind Beteiligungsverfahren?
  • Wie kann die Planung von Beteiligungskonzepten im Hinblick auf Mehrarbeit in den Fachämtern (Personalbesatz), zeitliche Verzögerungen im Ablauf und unter dem Gesichtspunkt von entstehenden Beteiligungskosten optimiert werden?
  • Wie können Beteiligungsinteressierte und bislang nicht erreichte Bevölkerungsgruppen dauerhaft und mehrstufig in den Prozess eingebunden werden?
  • Ist die Rolle der Koordinierungsstelle genügend verdeutlicht?  


Im weiteren spricht sich die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen aufbauend auf den Evaluationsbericht für ein partizipatives, mehrstufiges und ergebnisoffenes Beteiligungsverfahren aus, um die „Leitlinien zur Bürgerbeteiligung in der Stadt Leipzig“ fortzuschreiben und eine Bürgerbeteiligungssatzung zu erarbeiten.

Dazu Elschner: „Die Leitlinien wurden damals als Dienstanweisung des Oberbürgermeisters formuliert. Eine empfehlende Handlungsanweisung ohne bindenden Charakter. Deshalb werben wir für eine Bürgerbeteiligungssatzung, die objektives Recht und zu einer größeren Verbindlichkeit führen würde. Außerdem wollen wir, dass neben einer Bürgerbeteiligungssatzung diesmal auch die Leitlinien zur Bürgerbeteiligung von der Ratsversammlung beschlossen werden. Denn damit würden Oberbürgermeister und Stadtrat den Leipzigerinnen und Leipzigern gegenüber signalisieren, dass zum Thema „Bürgerbeteiligung“ nun endlich ein von allen Akteuren getragener Grundkonsens gefunden wurde, denn diesen, das zeigt die Erfahrung leider auch, gibt es bislang noch nicht.“  

Des Weiteren spricht sich die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen für eine zentrale Vorhabenliste ähnlich dem Heidelberger Vorbild aus. Denn obwohl die Stadt Leipzig bereits in vielfältiger Weise Informationen über Vorhaben öffentlich darstellt, ist es oft schwierig, sich frühzeitig zu informieren.  

Dazu Elschner: „Eine zentrale Vorhabenliste würde eine neue Form von Transparenz und Sichtbarkeit produzieren, indem sie frühzeitig, übersichtlich, verbindlich und barrierefrei durch Kurzdarstellungen Bürgerinnen und Bürger aber auch städtische Gremien über gesamtstädtische oder stadtteilbezogene Vorhaben informiert. Der Clou dabei: In Heidelberg werden zentrale Überlegungen zu geplanten Vorhaben spätestens drei Monate vor der Erstberatung in den städtischen Gremien öffentlich gemacht. Sicherlich: Leipzig ist einiges größer als Heidelberg, doch bei vorhandenem politischen Willen und einer offenen Stadtverwaltung, wäre die Idee der zentrale Vorhabenliste auch auf unsere Stadt übertragbar. Da bin ich mir sicher!“

Weitere Informationen zur Heidelberger Bürgerbeteiligung:  

http://www.wiesbaden.de/medien-zentral/dok/rathaus/Heidelberg_Zimmermann_v.pdf

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