Grüne beantragen Absetzung und Neufassung der Polizeiverordnung

Foto: Martin Jehnichen
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Pressemitteilung vom 21. Januar 2020

Die Fraktion von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN hat die Absetzung der Polizeiverordnung von der Tagesordnung der kommenden Stadtratssitzung beantragt. Nötig geworden ist die Befassung, da die alte Polizeiverordnung nur bis zum 31.12.2019 Gültigkeit hatte. Parallel dazu hat die Fraktion rund ein Dutzend Änderungsanträge gestellt.

"Aus unserer Sicht ist die Vorlage der Polizeiverordnung derzeit nicht beschlussfähig. Es bestehen zu viele offene Fragen hinsichtlich einzelner Regelungsbereiche wie etwa dem unbestimmten Rechtsbegriff, dass bei Trockenheit nicht mehr gegrillt werden darf. Zudem wird an verschiedenen Stellen nach unserer Rechtsauffassung die Regelungskompetenz der Stadt missachtet. Die Stadt kann nur dort Verbote erlassen, wo eine Gefahr für die Rechtsgüter des Einzelnen oder die Unverletzlichkeit der Rechtsordnung besteht. In einer Reihe von Fällen ist aber keine Gefahr gegeben.", so Jürgen Kasek, Stadtrat und Rechtsanwalt.

Foto: Martin Jehnichen
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"Es hat den Eindruck als wäre die Polizeiverordnung mit heißer Nadel gestrickt worden. Gerade im Bereich der Rechtsverordnung hat aber die Stadt Leipzig Kompetenz und Möglichkeit im Bereich Ordnung und Sicherheit zu handeln. Dafür braucht es ausreichend Raum zur Befassung und klare und verständliche Vorschriften, die sofort und von jedem Menschen verstanden werden können. Daran fehlt es. Wir sollten uns hierbei nicht unter Druck setzen lassen, dafür ist das Thema zu wichtig", so Norman Volger, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und ordnungspolitischer Sprecher der Fraktion.

In den Änderungsanträgen setzt sich die Fraktion unter anderem dafür ein, dass das Nächtigen und Lagern auf öffentlichen Flächen in der Verordnung gestrichen wird, um eine daraus folgende Kriminalisierung wohnungsloser Menschen zu verhindern. Auf der anderen Seite wollen wir ausdrücklich geregelt haben, dass das Wegwerfen von Müll wie Zigarettenstummeln und Verpackungsmaterial durch die Stadt geahndet wird. Einweggrills sollen dagegen auf Grünflächen grundsätzlich untersagt werden.

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