Grüne fordern zusätzlich Einleitung einer städtebaulichen Entwicklung zum Freiladebahnhof Eutritzscher/Delitzscher Straße

Pressemitteilung vom 17. März 2016

Im Januar 2016 haben CDU- und SPD-Fraktion für das  Plangebiet „Freiladebahnhof Eutritzscher Straße/ Delitzscher Straße“ die Aufstellung eines Bebauungsplanes beantragt. Kein Monat verging und die Stadtverwaltung teilte mit, dass die Beschlussvorlage zur Aufstellung eines Bebauungsplanes umgehend vorbereitet wird. Schon zur nächsten Ratsversammlung am 23. März 2016 kann der Stadtrat die Aufstellung beschließen.

Dazu hat die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen nun einen Änderungsantrag eingebracht, der die Stadtverwaltung ergänzend beauftragen soll, parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes für das Plangebiet eine städtebauliche Entwicklung gemäß §§ 165 ff BauGB einzuleiten.

Tim Elschner, stadtentwicklungspolitischer Sprecher der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen:

„Wir begrüßen, dass die Stadtverwaltung vor dem Hintergrund der anhaltend wachsenden Stadt das 35 ha große Areal als gemischt genutztes, zukunftsorientiertes, nachhaltiges und urbanes Stadtquartier mit eigener Identität und hoher Lebensqualität entwickeln möchte.

Mit Verweis auf die in der Begründung zum Bebauungsplan „Freiladebahnhof Eutritzscher Straße/ Delitzscher Straße“ skizzierten notwendigen und umfangreichen Untersuchungen sind wir nach Beratung in den Ausschüssen allerdings der Auffassung, dass es mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Areal allein nicht getan ist.

Parallel dazu muss für das Entwicklungsgebiet zwingend eine städtebauliche Entwicklung gemäß §§ 165 ff BauGB eingeleitet werden. Diese Maßnahme führt dazu, dass die Stadt Leipzig ihre städtebaulichen Vorstellungen konzeptionell geschlossener und rascher verwirklichen kann als ausschließlich über die Bauleitplanung.

Die Stadt Leipzig hätte die Möglichkeit im Rahmen vertraglicher Regelungen Baupflichten auszusprechen und könnte des Weiteren einen Mitfinanzierungsanteil von begünstigten Grundstückseigentümern generieren.“


Hintergrund:

Eine „städtebauliche Entwicklungsmaßnahme" ist ein in §§ 165 ff BauGB geregeltes Instrument der Stadtentwicklung und erlebt in vielen größeren Städten eine Renaissance. Im Wesentlichen geht es darum, große Stadtentwicklungsprojekte für die Kommunen zu erleichtern. Ziel ist es, für das Entwicklungsgebiet eine am Allgemeinwohl orientierte Planung mit der notwendigen Infrastruktur (zum Beispiel Straßen und Plätze, Schulen und Kindertagesstätten, Grünflächen) zügig durchführen und umsetzen zu können.

Bei Einleitung einer städtebaulichen Entwicklung muss die Stadt erst vorbereitende Untersuchungen durchführen, bevor sie ggf. eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme als Satzung beschließen kann. Sollte sich im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen zeigen, dass die Ziele der Stadt bereits durch den Abschluss von städtebaulichen Verträgen - orientiert an den Verfahrensgrundsätzen zur 'Kooperativen Baulandentwicklung' - erreicht werden können, wäre eine förmliche städtebauliche Entwicklungssatzung nicht mehr erforderlich. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf die noch ausstehende Umsetzung des Stadtratsbeschlusses zur 'Sozialgerechten Bodennutzung' (SoBoN) bzw. 'Kooperativen Baulandentwicklung' vom Dezember 2014 und die Informationsvorlage Vorlage – VI-DS-01757 „Aktueller Sachstand zum Thema 'Kooperative Baulandentwicklung'“  vom 8. März 2016.

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