Grüne Fraktion stellt klar: Im Kleingarten dürfen auch große Obst-Bäume bleiben

Pressemitteilung vom 23. September 2013

Der eine oder andere Kleingärtner hat es mit einem Nachbarn zu tun, den der gesunde, große Obstbaum im angrenzenden Garten stört. Der Baum wirft Schatten, er ist etwas zu nah am Zaun, er soll weg.

Auf engem Raum wollen Gartenfreunde, die offizielle Anrede der Kleingärtner untereinander, ihre teilweise sehr unterschiedlichen Interessen ausleben. Dem einen geht es um gesunde Ernteerträge, dem anderen vor allem um Ruhe und um Entspannung, noch einem anderen um eine natürliche Umgebung für die Kinder, einem weiteren um den gepflegten Anblick. Nachbarkonflikte können dadurch entstehen.

Wenn Ende September die Brutschutzzeit (1.5. bis 30.9.) endet, gibt es dennoch keinen Grund große Obstbäume im Kleingarten entfernen zu sollen oder zu müssen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich für den Erhalt von Kirschbäumen in einem einzelnen Fall in einem Kleingarten erfolgreich eingesetzt. Bäume im Kleingarten sollen dem originären Zweck von Kleingärten entsprechen, dann dürfen diese auch nicht entfernt werden wenn sie eine gewisse Größe haben.

Norman Volger, umweltpolitischer Sprecher der Fraktion sagt: "Große alte Obstbäume prägen auch die Atmosphäre der Gartenanlagen und machen sie attraktiver für viele Kleingärtner und Besucher. Viele Vögel und Insekten finden hier Nahrung und Quartier. Große Bäume gleich welcher Art filtern die Luft, lindern im Sommer die Hitze und sorgen dafür, dass die Luft nicht zu trocken ist. Das alles dient der Gesundheit nicht nur der Kleingärtner sondern auch der Bewohner der Wohngebiete in der weiteren Umgebung. Also: Erhalten und wertschätzen wir gemeinsam die wertvollen Baumbiotope in unseren Kleingartenanlagen."

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