Haushaltsantrag: Ökologische Begleitung in Umsetzung des Forstwirtschaftsplanes
Antrag:
Um in Umsetzung des Forstwirtschaftsplanes eine ökologische Begleitung abzusichern, wird dem Amt für Stadtgrün für 2019 und 2020 als auch für die kommenden Jahre, ein Budget in Höhe von 20.000 € p.a. für Honorar zusätzlich zur Verfügung gestellt.
Begründung:
Im Zusammenhang mit der Vorlage VI-DS-05105 hat sich die Stadtverwaltung verpflichtet, dass die forstlichen Maßnahmen durch eine fachlich geeignete und auf Waldökologie spezialisierte ökologische Begleitung abgesichert werden, die eine fachliche Einweisung der Ausführenden vornimmt und die Durchführung der Fällungen naturschutzfachlich begleitet. Hierzu benötigt es in den kommenden Haushaltsjahren zusätzliche Mittel für die Abteilung Stadtforsten des Amtes für Stadtgrün und Gewässer. Aufgabe der ökologischen Begleitung wird die Berücksichtigung von FFH- und Artenschutzbelangen und die ökologische Baubegleitung sein. Hierzu gehört insbesondere die Vorbereitung und Einarbeitung, Vorabstimmung und Vorbegehung mit dem Förster, die Begehung zum Zweck der Umsetzung von Vermeidungsmaßnahmen (Markierung von Biotopbäumen, Ermittlung von Vorgaben für den Erhalt von Totholz, Ausgrenzung von Tabuflächen u.a.) sowie die eigentliche Begleitung der Rodungsmaßnahmen (Vorinformation und Einführung für Waldarbeiter und Kontrollbegehungen) von Oktober bis Februar.