Haushaltsantrag 2017/18: Äußere Erschließung der Markthalle sicherstellen

Haushaltsantrag 2017/18 zur Beschlussfassung am 1. Februar 2017

Beschlusstext:
Für die äußere Erschließung der Markthalle ist der Haushaltsausgaberest in Höhe von 841.469 € (PSP-Element 70001130) aus dem Jahr 2015 in das Haushaltsjahr 2017 übertragen. Weitere zusätzliche Mittel in Höhe von mindestens 150 T € sind vorsorglich in den Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2018 einzustellen.

Sachverhalt:
Für die Erschließung des eigentlichen Markthallen-Baugrundstückes sind keine Mittel
vorgesehen, da gemäß Beschluss GVAV-350/13 über die Aufnahme von Verkaufsverhandlungen mit dem Investor eine Erschließung durch selbigen vorgesehen ist.

Bei dem PSP-Element 70001130 „Erschließung Markthalle“ handelt es sich allein um einen Ansatz des Verkehrs- und Tiefbauamtes zur äußeren Erschließung des Grundstückes. Die entsprechenden Verpflichtungsermächtigungen waren bereits aus dem Haushaltsjahr 2015 in 2016 übertragen worden. 13.531 € von 855 T € wurden ausgegeben.

Da der Masterplan als weitere Grundlage neben den vom Stadtrat im Dezember 2015 beschlossenen Leitlinien zur Weiterführung des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 392 "Wilhelm-Leuschner-Platz/Ost" dem Stadtrat spätestens im I. Quartal 2017 und auch der B-Plan im Entwurf noch 2017 dem Stadtrat vorgelegt werden soll, ist die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen der Auffassung, den im Beschlussvorschlag genannten Haushaltsausgaberest aus dem Jahr 2015 in 2017 zu übertragen. Gegebenenfalls sind außerdem aufgrund erwartbarer Kostensteigerungen weitere Mittel in Höhe mindestens von 150 T € in den Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2018 einzustellen.   

Die Verhandlungen zum Abschluss des Kaufvertrages über das Markthallen-Baugrundstück und zur städtebauliche Vereinbarung sind mit dem Investor ziel- und ergebnisorientiert fortzuführen.

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