Haushaltsantrag 2017/18: 1 VZÄ für Aufgabenstellung Luftreinhaltung im AfU

Haushaltsantrag 2017/18 zur Beschlussfassung am 1. Februar 2017

Beschlussvorschlag
Im Stellenplan des AfU wird eine zusätzliche VZÄ im Bereich der Luftreinhaltung in den Doppelhaushalt 2017/18 eingestellt.

Sachverhalt:
Die Bundesrepublik befindet sich gerade im EU-Vertragsverletzungsverfahren. Die Stadt Leipzig hat ebenso große Probleme die Werte zur Luftreinhaltung einzuhalten. In 2017 muss der Luftreinhalteplan überarbeitet werden. Dafür gibt es aktuell nur eine Stellenbesetzung, welche durchaus auch mal langfristig ausfallen kann. Daher und auch auf Grund der Größe des zu bearbeitenden Problems Luftreinhaltung in einer wachsenden Stadt, ist eine weitere Personalstelle in diesem Bereich nötig.

Bericht zum Stand der Umsetzung:

umgesetzt

Sachstand:
 
Die Stelle wurde vom Personalamt eingerichtet und nach dem üblichen Besetzungsverfahren zum 01.09.2017 besetzt.

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