Haushaltsantrag 2017/18: Umsetzung der Maßnahme Grundhafter Ausbau des Elster-Radweges in Asphalt auf dem Abschnitt Rad- und Gehweg/Straße vom Schleußiger Weg bis zum Teilungswehr Großzschocher
Haushaltsantrag 2017/18 zur Beschlussfassung am 1. Februar 2017
Beschlussvorschlag:
Die Stadt Leipzig setzt die Maßnahme „Grundhafter Ausbau des Elsterradweges in Asphalt auf dem Abschnitt Rad- und Gehweg/Straße vom Schleußiger Weg bis zum Teilungswehr Großzschocher“ aus dem Sportprogramm 2016-24 im Jahr 2017 um. Um Fördermittel aus der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr für die Förderung von Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger zu nutzen, werden die dafür notwendigen Eigenmittel in Höhe von 25 T € (10 %) zum Abruf der notwendigen Mittel über das Landesförderprogramm (90 %) zur Verfügung gestellt.
Sachverhalt:
Der entlang des Dammes des Elsterflutbettes führende Rad-/Gehweg ist an dem Wäldchen kurz nach des Zugangs zur Pistorisstraße seit dem vergangenen Hochwasser in Mitleidenschaft gezogen. Nach der damaligen teilweisen Unterspülung des Weges wurde dieser notdürftig mit grobem Schotter wieder aufgefüllt. Ein sicheres Radfahren ist dort seither nicht möglich. Gerade entgegenkommende Radfahrer müssen in den tiefen Schotter ausweichen, der auch nach zwei Jahren keine Stabilität entwickelt hat. Hier muss dringend nachgebessert werden, um eine sichere und angemessene Befahrung gewährleisten zu können.
Ohnehin wurde vom Stadtrat mit dem Sportprogramm 2016-24 beschlossen, den Elsterradweg zwischen Schleußiger Weg und Teilungswehr Großzschocher grundhaft auszubauen und so auch für Skater nutzbar zu machen. Dies sollte aufgrund der oben beschriebenen dringlichen Erfordernisse nicht in die Zukunft verschoben, sondern schnellstmöglich umgesetzt werden. Ebenso ist eine Übergangssanierung nicht sinnvoll, wenn ohnehin eine grundhafte Sanierung geplant ist, da dies doppelte Kosten für den Teilabschnitt bedeuten würde. Die Gesamtkosten für den Abschnitt des Radweges sind im Sportprogramm mit 250 T € angegeben, welche sich durch die Fördermittel auf 25 T € Eigenanteil reduzieren.
Im Rahmen der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr für die Förderung von Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger ist u.a. der Neu-, Um- und Ausbau sowie die Instandsetzung und Erneuerung selbständiger oder im Zuge von kommunalen Straßen geführter Radverkehrsanlagen mit den dazugehörigen Einrichtungen mit einer Höchstförderung von 90 % möglich. In diesem Bereich wurden Fördermittel bislang nur in sehr geringem Maße abgerufen. Leipzig hat 2014 nur 71 T € und 2015 nur 85 T € Fördermittel für kommunale Radwege, und bis zum Frühsommer 2016 noch keine Mittel für 2016, beantragt.