Haushaltsantrag 2017/18: Breitbandausbau

Haushaltsantrag 2017/18 zur Beschlussfassung am 1. Februar 2017

Beschlussvorschlag
Die Stadt Leipzig stellt für den Breitbandausbau 750 T€ in 2017 und 2018 analog Mittel in der Mittelfristplanung für 2019/ 2020 bereit.

Sachverhalt:
Die Digitalisierung, gerade der Außenbereiche, der Stadt ist nicht nur für Wohnnutzung sondern auch für die Ansiedlung von Industrie und Gewerbe ein wichtiger Standortfaktor.

„Leistungsfähige Breitbandnetze sind zum schnellen Informations- und Wissensaustausch unbedingte Voraussetzung für wirtschaftliches Wachstum und die positive Entwicklung von Kommunen und Regionen. Breitband ist ein wesentlicher Standortfaktor und spielt eine immer wichtigere Rolle sowohl für Unternehmen als auch für Bürgerinnen und Bürger. Das schnelle Internet baut nicht nur die Kommunikationsmöglichkeiten von Unternehmen aus. Es trägt darüber hinaus auch zum Entstehen neuer Geschäftsfelder bei und erweitert die Interaktions- und Informationsoptionen der Bürger. Breitband ist inzwischen in vielen Anwendungen und Bereichen des täglichen Lebens relevant: beim Online-Banking, in der Verwaltung, in der Medizin und im Bildungsbereich, im Handel und in der Freizeitgestaltung. Die positiven Effekte einer leistungsstarken Breitbandinfrastruktur sind für die Entwicklung von Beschäftigung, Wettbewerbsfähigkeit, Einwohnerzahlen und die Wirtschaftskraft der einzelnen Regionen bedeutsam. Studien zufolge kann eine 10-prozentige Zunahme der Breitbandversorgung eine jährliche Steigerung des Bruttoinlandsprodukts um bis 1,5 Prozent sowie eine Erhöhung der Arbeitsproduktivität um 1,5 Prozent über die kommenden fünf Jahre bewirken. (Czernich u. a. 2009), "Broadband Infrastructure and Economic Growth" (Breitbandinfrastruktur und Wirtschaftswachstum) Arbeitsplätze werden gesichert und entstehen neu, die Abwanderung von Bevölkerung kann geschwächt, neue Einwohner hinzugewonnen werden. Lebensqualität und Wohlstand steigen, die Kaufkraft nimmt zu und prägt so das weitere Wachstum regionaler und überregionaler Wirtschaftsbereiche nachhaltig positiv.(www.zukunft-breitband.de)“

Daher stellt der Bund ein entsprechendes Förderprogramm mit einer bis zu 90 % Fördersumme bereit. Es ist aus unsere Sicht nicht verständlich, warum erst im Doppelhaushalt 19/20 diese Mittel abgerufen werden sollen und im Doppelhaushalt 17/18 die Fördermittel in Millionenhöhe verfallen sollen.

 

Bericht zum Stand der Umsetzung:

Umsetzung in Arbeit

Das Amt für Wirtschaftsförderung hat eine Bestandsanalyse zum Breitbandausbau in Leipzig, nach Förderantrag und 100% Förderung durch den Bund, in Auftrag gegeben. Zielsetzung ist in der Stadt Leipzig das leistungsstarke Breitbandnetz in der Fläche auszubauen. Nach einem Markterkundungsverfahren und einem Interessenbekundungs­ verfahren wurden Ausbaugebiete definiert und die Netzplanung durchgeführt. Dabei sollten alle Haushalte im Siedlungsgebiet mit einer Zielbandbreite von mindestens 50 Mbit/s versorgt werden. Schulen und Gewerbegebiete sollen mit einer Zielbandbreite von mindestens 500 Mbit/s (Glasfaseranschluss) erschlossen werden.

Im Ergebnis der Breitband-Studie sind:

- ca. 3.000 private Haushalte in Leipzig  

- ca. 350 Gewerbetreibende in Leipzig

- ca. 188 öffentliche Einrichtungen, darunter 170 Schulstandorte  unterversorgt und können durch das Bundes-

und Landesfördermittelprogramm mit einer Förderquote i. H. v. 90% erschlossen werden.

Dabei sind 400 Kilometer neue Glasfaser im Leipziger Stadtgebiet vorgesehen. Bei ca. 90 Kilometern können vorhandene Lehrrohre genutzt werden, über 250 neue Technikstandorte sind vorgesehen.

Das Ergebnis der Breitband-Analyse wurde am 24.10.2017 im Fauchausschuss Wirtschaft und Arbeit und am 25.10.2017 der Fachöffentlichkeit vorgestellt. Im Vorfeld wurde der FA Wirtschaft und Arbeit bereits informiert, dass aufgrund einer Frist der Fördermittelantrag für das Bundesfördermittelprogramm zum Breitbandausbau durch die Stadt Leipzig bereits zum 29.09.2017 gestellt wurde.

Eine Vorlage zum Breitbandausbau mit Bestandsanalyse, dem Fördermittelantrag und der Finanzierung wird kurzfristig erstellt und zum Beschluss vorgelegt. Auf die Mitteleinplanung (Eigenmittel) wird dabei Bezug genommen.


2. Umsetzungsbericht vom 30. April 2018

Das Amt für Wirtschaftsförderung hat eine Bestandsanalyse zum Breitbandausbau in Leipzig abgeschlossen. Zielsetzung war, in der Stadt Leipzig das leistungsstarke Breitbandnetz in der Fläche auszubauen.
Nach dem Markterkundungsverfahren und einem Interessenbekundungsverfahren wurden Ausbaugebiete definiert und die Netzplanung durchgeführt. Dabei sollten alle Haushalte im Siedlungsgebiet mit einer Zielbandbreite von mindestens 50 Mbit/s versorgt werden. Schulen und Gewerbegebiete sollen mit einer Zielbandbreite von mindestens 500 Mbit/s (Glasfaseranschluss) erschlossen werden.

Im Ergebnis der Breitband-Studie sind:

  • ca. 3.000 private Haushalte in Leipzig 
  • ca. 350 Gewerbetreibende in Leipzig
  • ca. 188 öffentliche Einrichtungen, darunter 170 Schulstandorte

unterversorgt und können durch das Bundes- und Landesfördermittelprogramm mit einer Förderquote i. H. v. 90% erschlossen werden.
Dabei sind 400 Kilometer neue Glasfaser im Leipziger Stadtgebiet vorgesehen. Bei ca. 90 Kilometern können vorhandene Lehrrohre genutzt werden, über 250 Technikstandorte sind angedacht.
Laut Beschluss der Ratsversammlung vom 25.04.2018 wurden die benötigten Eigenmittel in der Haushaltsplanung berücksichtigt und eingestellt.
Zielsetzung ist, den bestehenden Antrag auf den kompletten Glasfaserausbau (FTTB-Glasfaser bis in alle Gebäude) zu erweitern. Die Änderung der Fördervoraussetzungen durch das Land Sachsen wird aufgenommen.

Zurück