Haushaltsantrag 2017/18: Budget „Hilfen zum Lebensunterhalt“ der aktuellen Arbeitsmarktentwicklung anpassen
Haushaltsantrag 2017/18 zur Beschlussfassung am 1. Februar 2017
Beschlusstext:
Das Budget „Hilfen zum Lebensunterhalt“ wird um 2,5% in 2017 und 5% in 2018 geringer angesetzt.
Sachverhalt:
Die wirtschaftliche Entwicklung Leipzigs ist gut, laut statistischem Quartalsbericht II/2016 hat sich Ende 2015 die Zahl der Beschäftigten mit Wohnort Leipzig um 3,6% erhöht. Auch die Leistungen für Unterkunft und Heizung konnten im Jahreszeitraum um 5 % gesenkt werden und die Zahl der Bedarfsgemeinschaften, die auf Unterstützung bei den Wohnungskosten (KdU) angewiesen sind, sinkt in Richtung 39.000. Es gibt erfreulicherweise eine kontinuierliche Verringerung in den vergangenen Jahren, die sich in der Erwartung – auch durch die weitere Erhöhung des Mindestlohns – weiter fortsetzen wird.
Die Stadt steht vor großen Aufgaben, sozial gerecht zu wachsen. Dafür sind städtische Leistungen in den Bereichen Kinder, Familien und finanziell Benachteiligte, wie wir sie mit unseren Anträgen vorschlagen, zu finanzieren.
Bestätigt fühlen wir uns in diesem Ansinnen, weil unsere diesbezüglichen Kürzungsvorschläge für den Doppelhaushalt 2015/16 zwar abgelehnt worden sind, sich jedoch im Nachhinein als realistisch erwiesen haben.
Beschluss der Ratsversammlung vom 1. Februar 2017:
Der Antrag wurde ins reguläre Antragsverfahren verwiesen und wird in den kommenden Monaten in den Ausschüssen beraten.